Soziale Absicherung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige gelten als Pflegeperson, wenn sie sich mindestens 14 Stunden pro Woche um einen oder mehrere Angehörige kümmern und diese unentgeltlich pflegen. Die Zeit für den Pflegeaufwand kann addiert werden, wenn mehrere Personen versorgt werden.
Rentenanspruch von Pflegepersonen Rentenanspruch von Pflegepersonen
Als Pflegeperson dürfen Sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche in Ihrem eigentlichen Beruf arbeiten, um Rentenbeiträge der Pflegeversicherung zu bekommen.
Diese Beiträge erhalten Sie jedoch nicht, wenn Sie bereits Vollrentner sind. Die Höhe berechnet sich nach dem Umfang Ihrer Pflegetätigkeit und dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Je mehr Zeit Sie für die Versorgung Ihres Angehörigen benötigen und je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die Rentenbeiträge zu Ihrer Absicherung.
Aktuelle Beiträge für die Rentenversicherungszahlung für pflegende Angehöhrige Aktuelle Beiträge für die Rentenversicherungszahlung für pflegende Angehöhrige
Beiträge bei Pflegegrad 2
Art der bezogenen Leistung | Beitragshöhe in Euro pro Monat (West) | Beitragshöhe in Euro pro Monat (Ost) |
---|---|---|
Geldleistung | 152,92 | 135,34 |
Kombinationsleistung | 129,98 | 115,04 |
Volle ambulante Sachleistung | 107,04 | 94,74 |
Beiträge bei Pflegegrad 3
Art der bezogenen Leistung | Beitragshöhe in Euro pro Monat (West) | Beitragshöhe in Euro pro Monat (Ost) |
---|---|---|
Geldleistung | 243,54 | 215,55 |
Kombinationsleistung | 207,01 | 183,21 |
Volle ambulante Sachleistung | 170,48 | 150,88 |
Beiträge bei Pflegegrad 4
Art der bezogenen Leistung | Beitragshöhe in Euro pro Monat (West) | Beitragshöhe in Euro pro Monat (Ost) |
---|---|---|
Geldleistung | 396,46 | 350,89 |
Kombinationsleistung | 336,99 | 298,26 |
Volle ambulante Sachleistung | 277,52 | 245,62 |
Beiträge bei Pflegegrad 5
Art der bezogenen Leistung | Beitragshöhe in Euro pro Monat (West) | Beitragshöhe in Euro pro Monat (Ost) |
---|---|---|
Geldleistung | 566,37 | 566,37 |
Kombinationsleistung | 481,41 | 481,41 |
Volle ambulante Sachleistung | 396,46 | 396,46 |
Anspruch auf Unfallversicherung Anspruch auf Unfallversicherung
Bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege Ihres oder Ihrer Angehörigen zu tun haben, sind Sie zudem gegen Unfälle versichert. Dies gilt sowohl für Verletzungen, die Sie sich im Haus zufügen, als auch für Unfälle, die Ihnen zustoßen könnten, während Sie mit Ihrem Angehörigen unterwegs zum Arzt sind oder ihn bei einem Spaziergang begleiten.
Anspruch auf Arbeitslosenversicherung Anspruch auf Arbeitslosenversicherung
Während einer Pflegetätigkeit haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern zu lassen. Der Anspruch besteht jedoch nur, wenn Sie zuvor innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt, Arbeitslosengeld bezogen haben oder aufgrund einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme versichert waren und nicht anderweitig versichert sind. Neben der Pflegetätigkeit dürfen Sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
Anspruch auf Krankenversicherung Anspruch auf Krankenversicherung
Während Ihrer Tätigkeit als Pflegeperson werden auf Antrag außerdem Anteile zur Ihrer Krankenversicherung und Ihrer eigenen Pflegeversicherung von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernommen. Die Höhe der Zuschüsse hängen ebenfalls vom Umfang der Pflege und dem Pflegegrad Ihres Angehörigen ab.
Sonstige Unterstützungen der Pflegeversicherung Sonstige Unterstützungen der Pflegeversicherung
Um Ihre Gesundheit zu erhalten oder Sie bei Erkrankungen zu entlasten, bezahlt die Pflegeversicherung eine Ersatzpflege, wenn Sie selbst für einen begrenzten Zeitraum ausfallen. Mit der sogenannten Verhinderungspflege wird die Pflege Ihres Angehörigen zu Hause weitergeführt, z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst. Ist eine Pflege während Ihrer Krankheit, Kur oder Ihres Urlaubs daheim nicht möglich, kann Ihr Angehöriger auch in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung versorgt werden.

Pflegeexperte Florian Seybecke
Fachliche Expertise
Schulungsbeauftragter und Dozent
Fachkoordinator für neurologische Langzeitrehabilitation
Pflegedienstleitung und Schulungsbeauftragter
Fachkraft in der außerklinischen Intensivpflege
Ausbildung zum examinierten Altenpfleger