Soziale Absicherung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige gelten als Pflegeperson, wenn sie sich mindestens 14 Stunden pro Woche um einen oder mehrere Angehörige kümmern und diese unentgeltlich pflegen. Die Zeit für den Pflegeaufwand kann addiert werden, wenn mehrere Personen versorgt werden.

Rentenanspruch von Pflegepersonen Rentenanspruch von Pflegepersonen

Als Pflegeperson dürfen Sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche in Ihrem eigentlichen Beruf arbeiten, um Rentenbeiträge der Pflegeversicherung zu bekommen.

Diese Beiträge erhalten Sie jedoch nicht, wenn Sie bereits Vollrentner sind. Die Höhe berechnet sich nach dem Umfang Ihrer Pflegetätigkeit und dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Je mehr Zeit Sie für die Versorgung Ihres Angehörigen benötigen und je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die Rentenbeiträge zu Ihrer Absicherung.

Aktuelle Beiträge für die Rentenversicherungszahlung für pflegende Angehöhrige Aktuelle Beiträge für die Rentenversicherungszahlung für pflegende Angehöhrige

Beiträge bei Pflegegrad 2

Art der bezogenen LeistungBeitragshöhe in Euro pro Monat (West)Beitragshöhe in Euro pro Monat (Ost)
Geldleistung 152,92 135,34
Kombinationsleistung 129,98 115,04
Volle ambulante Sachleistung 107,04 94,74

Beiträge bei Pflegegrad 3

Art der bezogenen LeistungBeitragshöhe in Euro pro Monat (West)Beitragshöhe in Euro pro Monat (Ost)
Geldleistung 243,54 215,55
Kombinationsleistung 207,01 183,21
Volle ambulante Sachleistung 170,48 150,88

Beiträge bei Pflegegrad 4

Art der bezogenen LeistungBeitragshöhe in Euro pro Monat (West)Beitragshöhe in Euro pro Monat (Ost)
Geldleistung 396,46 350,89
Kombinationsleistung 336,99 298,26
Volle ambulante Sachleistung 277,52 245,62

Beiträge bei Pflegegrad 5

(Bundesgesundheitsministerium, 2020)

Art der bezogenen LeistungBeitragshöhe in Euro pro Monat (West)Beitragshöhe in Euro pro Monat (Ost)
Geldleistung 566,37 566,37
Kombinationsleistung 481,41 481,41
Volle ambulante Sachleistung 396,46 396,46

Anspruch auf Unfallversicherung Anspruch auf Unfallversicherung

Bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege Ihres oder Ihrer Angehörigen zu tun haben, sind Sie zudem gegen Unfälle versichert. Dies gilt sowohl für Verletzungen, die Sie sich im Haus zufügen, als auch für Unfälle, die Ihnen zustoßen könnten, während Sie mit Ihrem Angehörigen unterwegs zum Arzt sind oder ihn bei einem Spaziergang begleiten.

Anspruch auf Arbeitslosenversicherung Anspruch auf Arbeitslosenversicherung

Während einer Pflegetätigkeit haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern zu lassen. Der Anspruch besteht jedoch nur, wenn Sie zuvor innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt, Arbeitslosengeld bezogen haben oder aufgrund einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme versichert waren und nicht anderweitig versichert sind. Neben der Pflegetätigkeit dürfen Sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.

Anspruch auf Krankenversicherung Anspruch auf Krankenversicherung

Während Ihrer Tätigkeit als Pflegeperson werden auf Antrag außerdem Anteile zur Ihrer Krankenversicherung und Ihrer eigenen Pflegeversicherung von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernommen. Die Höhe der Zuschüsse hängen ebenfalls vom Umfang der Pflege und dem Pflegegrad Ihres Angehörigen ab.

Sonstige Unterstützungen der Pflegeversicherung Sonstige Unterstützungen der Pflegeversicherung

Um Ihre Gesundheit zu erhalten oder Sie bei Erkrankungen zu entlasten, bezahlt die Pflegeversicherung eine Ersatzpflege, wenn Sie selbst für einen begrenzten Zeitraum ausfallen. Mit der sogenannten Verhinderungspflege wird die Pflege Ihres Angehörigen zu Hause weitergeführt, z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst. Ist eine Pflege während Ihrer Krankheit, Kur oder Ihres Urlaubs daheim nicht möglich, kann Ihr Angehöriger auch in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung versorgt werden.

Pflegeexperte Florian Seybecke

Pflegeexperte Florian Seybecke

Fachliche Expertise

  • Schulungsbeauftragter und Dozent

  • Fachkoordinator für neurologische Langzeitrehabilitation

  • Pflegedienstleitung und Schulungsbeauftragter

  • Fachkraft in der außerklinischen Intensivpflege

  • Ausbildung zum examinierten Altenpfleger

Xing-Profil

Pflegeexperte bei Wohnen im Alter

aktivierende Pflege

Was ist aktivierende Pflege?

Die aktivierende Pflege ein Pflegekonzept, das darauf ausgerichtet ist, den Pflegebedürftige möglichst viele Tätigkeiten selbst ausführen zu lassen, während ihm die Pflegeperson lediglich helfend zur Seite steht, um seine Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.

basale stimulation

Tipps Pflegende Angehörige: Basale Stimulation einsetzen

Kann ein pflegebedürftiger Angehöriger Ihre Worte nicht mehr begreifen, weil er dement oder schwerstbehindert ist, können Sie ihm mit Hilfe der Basalen Stimulation Ihre Mitteilingen mittels Berührungen und Gesten verdeutlichen oder einfach nur Geborgenheit vermitteln.

burnout durch pflege

Wenn Pflegende zu Pflegefällen werden – Burnout durch Pflege

Pflegende Angehörige sind einer starken Belastung ausgesetzt und sollten erste Anzeichen einer Überlastung ernst nehmen, um nicht Gefahr zu laufen, ein völliges Burnout zu erleiden.

essen und trinken in der pflege

Essen und Trinken in der Pflege

Auch bei älteren und pflegebedürftigen Menschen ist eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr sowie eine ausgewogene, auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmte Ernährung, die Basis für eine stabile Gesundheit.

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege (FEM)

Jegliche Form von freiheitsentziehenden Maßnahmen, egal ob es sich dabei um Fixierungen aller Art, Wegnahme von Gehhilfen oder die Ruhigstellung durch Medikamente handelt, widersprechen dem persönlichen Recht auf Freiheit und können eine Straftat darstellen.

Tipps für pflegende Angehörige: Thema Gewalt

Etwa 40 % der pflegenden Angehörigen in Deutschland haben in den letzten sechs Monaten Gewalt angewendet, darunter psychische, körperliche Gewalt und Vernachlässigung.