Verhinderungspflege 2025: Anspruch, Kosten und Finanzierung

Die Verhinderungspflege ist eine Form der ambulanten Pflege.

Sie kommt zum Einsatz, wenn die Hauptpflegeperson beispielsweise aufgrund einer Erkrankung, beruflichen Verpflichtungen oder wegen eines Urlaubs vorübergehend nicht der Versorgung des pflegebedürftigen Seniors nachkommen kann.

In diesem Fall kommt die Verhinderungspflege zum Tragen. Mit dieser finanziert die Pflegekasse eine Ersatzpflege für die Zeit des Ausfalls der Hauptpflegeperson.

Wichtige Neuerung: Ab dem 01.07.2025 erhalten Sie für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsames, flexibles Entlastungsbudget, das Ihnen erweiterte Optionen bietet.

Definition der Verhinderungspflege Definition der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Form der ambulanten Pflege und gleichzeitig eine Ersatzpflege, wenn die eigentliche Person, die mit der Aufgabe der häuslichen Pflege betraut ist, vorübergehend ausfällt.

In diesem Fall kann mit der Verhinderungspflege eine temporäre Versorgung des Pflegebedürftigen durch eine weitere Person finanziert werden.

Ab dem 01.07.2025 wird die Verhinderungspflege über das neue, flexible Entlastungsbudget finanziert. Dieses Budget kann für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege für insgesamt bis zu 8 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden und beträgt pauschal 3.539 € jährlich.

Eine wichtige Neuerung: Die bisherige Voraussetzung der sechsmonatigen Vorpflegezeit (d.h., dass der Pflegebedürftige bereits über einen Zeitraum von einem halben Jahr im häuslichen Umfeld gepflegt worden sein muss) entfällt ab dem 01.07.2025 vollständig.

Verhinderungspflege ist nach §39 SGB XI gesetzlich geregelt.

Einsatz der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson aufgrund einer Erkrankung, eines Krankenhausaufenthaltes, beruflicher Verpflichtungen oder aufgrund eines Urlaubs ausfällt. In diesem Fall kann eine Ersatzpflegeperson organisiert werden und mit der Verhinderungspflege finanziert werden.

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Tipp

Nutzen Sie die Möglichkeiten des jährlichen Entlastungsbudgets aus! Ob für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege – eine Auszeit von der Pflege hilft immer, neue Kräfte zu tanken.

Möglichkeiten zur Verhinderungspflege

Anders als die Kurzzeitpflege wird die Verhinderungspflege im häuslichen Rahmen durchgeführt. Aber auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.

So kann die Versorgung des pflegebedürftigen Seniors entweder von einem Angehörigen oder einem außenstehenden Freiwilligen übernommen. Aber auch ein Pflegedienst kann einspringen, bis die Hauptpflegeperson wieder verfügbar ist.

  • Verhinderungspflege durch Angehörige oder Bekannte: Wird ein Senior pflegebedürftig, sind es meist die nahen Angehörigen, die zur Pflege einspringen. Wenn diese verhindert sind, wird die Pflege oftmals auch innerhalb der Familie weitergegeben. Auf diese Weise bleibt der Pflegebedürftige nicht nur in seinem gewohnten Umfeld, sondern hat auch weiter bekannte Menschen um sich. Allerdings ist nicht jeder für die Pflege geeignet. Daher sollten nur die Angehörigen mit der Versorgung des Pflegebedürftigen betraut werden, die sich die Mammutaufgabe Pflege zutrauen. Auch über die Verwandtschaft können Nachbarn, Bekannte oder Ehrenamtliche Helfer die Pflege des Seniors übernehmen.
  • Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst: Nicht immer findet sich in der Verwandtschaft oder darüber hinaus eine geeignete Person, die die Pflege übernehmen kann. In diesem Fall kann auch ein externer Pflegedienst mit der Versorgung des Pflegebedürftigen beauftragt werden.

Die Verhinderungspflege kann von vielen verschiedenen Personen durchgeführt werden. Voraussetzung sollte dabei stets sein, dass die Übergangspflegeperson der Aufgabe gewachsen ist und sich diese zutraut. In jedem Fall profitiert der Pflegebedürftige allerdings von dem Verbleib im gewohnten Umfeld.

Leistungen der Verhinderungspflege Leistungen der Verhinderungspflege

Die Leistungen der Verhinderungspflege sind abhängig von dem jeweiligen Umfang der Pflegebedürftigkeit des Seniors und dessen individuellen Bedürfnissen. Zu den Leistungen zählen:

  • Grundpflege

  • Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Tagesgestaltung

Die medizinische Behandlungspflege kann allerdings nicht durch die Verhinderungspflege abgedeckt werden. Stattdessen wird diese von einem Arzt verordnet und muss durch eine examinierte Pflegekraft erbracht werden.

Anspruch auf die Verhinderungspflege Anspruch auf die Verhinderungspflege

Kann die pflegende Person aufgrund einer Erkrankung oder aus anderen Gründen die Pflege nicht Leistungen und ist für einen absehbaren Zeitraum verhindert, so kann mit der Verhinderungspflege eine Ersatzpflege finanziert werden.

Anspruch auf die Verhinderungspflege haben pflegebedürftige Senioren, welche über eine anerkannte Pflegebedürftigkeit in Form eines Pflegegrads (ab Pflegegrad 2) verfügen. Die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt (Stand: 01.07.2025), sodass Sie die Leistungen des Entlastungsbudgets nun sofort ab Feststellung des Pflegegrades 2 oder höher nutzen können.

Allerdings kann die Verhinderungspflege nicht eingesetzt werden, wenn ein Verwandter bis zweiten Grades die Versorgung des Pflegebedürftigen übernimmt und dabei über die Höhe des Pflegegeldes hinaus keine Erwerbseinbußen oder Fahrtkosten geltend macht. Auch wenn der Ersatzpflegende im gleichen Haushalt lebt, kann die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen werden (es sei denn, es handelt sich um nachweisbare Aufwendungen wie Fahrtkosten und Verdienstausfälle bis zu 1.470 Euro pro Jahr).

Ein Anspruch auf die Leistungen des Entlastungsbudgets für die Verhinderungspflege (und/oder Kurzzeitpflege) besteht für einen Zeitraum von insgesamt bis zu 8 Wochen im Jahr.

Kosten der Verhinderungspflege Kosten der Verhinderungspflege

Die Höhe der Kosten für die Verhinderungspflege ist von mehreren Faktoren abhängig:

  • Umfang der Pflege

  • Zeitlicher Aufwand

  • Region

Die pflegerischen Kosten der Verhinderungspflege werden dabei bis zu einem bestimmten Limit durch das Entlastungsbudget abgedeckt.

Finanzierung der Verhinderungspflege Finanzierung der Verhinderungspflege

Leistungen der Pflegekasse

Ab dem 01. Juli 2025 übernimmt die Pflegekasse die Finanzierung der Verhinderungspflege im Rahmen des neuen Entlastungsbudgets. Dieses beträgt 3.539 € im Jahr und kann für die Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege für insgesamt bis zu 8 Wochen jährlich genutzt werden.

Stand: 01.07.2025

PflegegradHöhe der Leistungen
Pflegegrad 1 kein Anspruch
Pflegegrad 2 3.539 €
Pflegegrad 3 3.539 €
Pflegegrad 4 3.539 €
Pflegegrad 5 3.539 €

Zusätzlich wird das Pflegegeld für die Dauer der Verhinderungspflege (bis zu 8 Wochen) zur Hälfte weitergezahlt. Wenn die Verhinderungspflege nur stundenweise (weniger als 8 Stunden pro Tag) in Anspruch genommen wird, erfolgt keine Kürzung des Pflegegeldes.

PflegegradHöhe der Leistungen
Pflegegrad 1 Anspruch auf Beratungstermin
Pflegegrad 2 332 €
Pflegegrad 3 573 €
Pflegegrad 4 765 €
Pflegegrad 5 947 €

Die Leistungen für die Finanzierung der Verhinderungspflege können im Vorfeld bei der Pflegekasse beantragt werden. Alternativ können sämtliche Rechnungen und Nachweise zu den Aufwendungen für die Verhinderungspflege gesammelt und im Nachgang bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Verhinderungspflege beantragen Verhinderungspflege beantragen

Der Antrag auf Leistungen aus dem Entlastungsbudget, beispielsweise für die Verhinderungspflege, kann direkt bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese ist dazu verpflichtet, den Antrag zu bewilligen, sofern ein Anspruch besteht. Somit kann innerhalb kürzester Zeit mit Leistungen gerechnet werden.

Fazit Verhinderungspflege Fazit Verhinderungspflege

Ist die Hauptpflegeperson aus einem bestimmten Grund für einen absehbaren Zeitraum verhindert und kann der Versorgung des Pflegebedürftigen nicht nachkommen, kann die Verhinderungspflege beantragt werden. Mit dem Entlastungsbudget wird die Ersatzpflege für den entsprechenden Zeitraum finanziert. Zudem kann die Versorgung weiterhin im ambulanten Rahmen gewährleistet werden, was vielen Pflegebedürftigen den Verbleib im gewohnten Umfeld ermöglicht.

Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen

Pflegeformen im Überblick

Pflegeexperte Florian Seybecke

Pflegeexperte Florian Seybecke

Fachliche Expertise

  • Schulungsbeauftragter und Dozent

  • Fachkoordinator für neurologische Langzeitrehabilitation

  • Pflegedienstleitung und Schulungsbeauftragter

  • Fachkraft in der außerklinischen Intensivpflege

  • Ausbildung zum examinierten Altenpfleger

Xing-Profil

Pflegeexperte bei Wohnen im Alter

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