Ambulante Beatmungspflege
Erkrankungen, die eine Beatmung erfordern Erkrankungen, die eine Beatmung erfordern
Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz ermöglicht unter anderem schwerstkranken Menschen, im häuslichen Bereich zu bleiben und dennoch intensive Versorgung zu erfahren. Das betrifft vor allem Menschen, die entweder phasenweise oder ständig beatmet werden müssen, zum Beispiel Erkrankungen wie der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD), Lungenmuskelschwäche, hohe Querschnittslähmung, Tumoren, Schädel-Hirn-Trauma, neurologische Erkrankungen wie ALS oder MS, starkes Übergewicht, starke Skoliose (verkrümmte Wirbelsäule).
Beatmungsmethoden Beatmungsmethoden
Je nach Grunderkrankung kommen unterschiedliche Beatmungsformen zum Einsatz. Es wird grundsätzlich zwischen der „nicht invasiven Beatmung“ (NIV) und der „invasiven Beatmung“ (IV) unterschieden. Bei der nicht invasiven Beatmung wird die Beatmung über ein Beatmungsgerät mit einer Gesichtsmaske durchgeführt, die Beatmung erfolgt zeitweise über den Tag verteilt. Diese kommt in den meisten Fällen bei Erkrankungen wie einer leichten COPD, Adipositas (starkes Übergewicht), beginnende ALS und MS zum Einsatz.
Bei der invasiven Beatmung erfolgt die Beatmung über eine Tracheostoma (Luftröhrenausgang) mit einer eingelegten Trachealkanüle. Die invasive Beatmung kommt zum Einsatz, wenn eine zeitnahe Entwöhnung an die Beatmung nicht möglich ist oder die Erkrankung einen schweren Verlauf mit sich bringt. Diese Form der Beatmung kommt z.B. bei einer mittelgradigen bis schwer verlaufenden COPD, Verlegung der oberen Atemwege z.B. durch einen Tumor am Kehlkopf, Verletzungen des Atemzentrums bei hohem Querschnitt und stark fortgeschrittenen ALS und MS Erkrankungen zum Einsatz.
Voraussetzungen für die ambulante Beatmungspflege Voraussetzungen für die ambulante Beatmungspflege
Um im Rahmen der ambulanten Beatmungspflege zu Hause betreut zu werden, müssen folgende Voraussetzungen geschaffen sein:
- Eine Grunderkrankung, die eine Beatmungspflicht erfordert.
- Ein Defizit, die Komplikationen der Erkrankung nicht selbständig bewältigen zu können.
- Die häusliche Umgebung, die den nötigen Platzbedarf bieten kann (Behindertengerecht).
Für die Betreuung zu Hause gibt es spezialisierte Pflegedienste die in einem 24/7 Konzept die betroffene Person zuhause professionell betreuen können. Dazu gehört vor allem das Absaugen von Lungensekret über die Trachealkanüle, Überwachung des Beatmungsgerätes und Notfallintervention bei Beatmungskomplikationen. Das Pflegepersonal muss mindestens eine 3-jährige Ausbildung als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Pflegefachperson nachweisen. Hinzu kommt eine Fortbildung mit dem Namen „Fachkraft für außerklinische Beatmung“.
Probleme der Beatmungsformen Probleme der Beatmungsformen
Bei der invasiven und nicht invasiven Beatmung (NIV) können unterschiedliche Komplikationen auftreten. Bei der NIV kann es durch die Maske zu Entzündungen der Augen, Druckgeschwüren im Gesicht und aufgeblähtem Bauch kommen. Ein korrekter Sitz der NIV Maske ist daher genauso wichtig, wie die regelmäßige Reinigung der Maske. Bei der invasiven Beatmung kann es zu Reizungen und Druckgeschwüren am Tracheostoma (Luftröhrenzugang) und zu Lungenentzündungen kommen, hierbei ist vor allem ein sauberer Umgang am Tracheostoma und mit der Trachealkanüle von nöten.
Wie wird die Beatmungspflege finanziert? Wie wird die Beatmungspflege finanziert?
Die ambulante Beatmungspflege wird von der Krankenkasse bezahlt. Ob Ihr Angehöriger nur stundenweise oder rund um die Uhr beatmet wird, spielt keine Rolle. Voraussetzung ist, dass der Pflegedienst die notwendige Ausbildung und einen Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse des Pflegebedürftigen hat.
Da die Behandlungskosten der aufwändigen Intensiv-Pflege nicht gerade gering sind, kann Ihre Krankenkasse einen preiswerteren Pflegedienst vorschlagen. Sie müssen diesen jedoch nicht akzeptieren, wenn dessen Qualität zu wünschen übrig lässt.
Weiterführende Informationen
Pflegeformen im Überblick

Pflegeexperte Florian Seybecke
Fachliche Expertise
Schulungsbeauftragter und Dozent
Fachkoordinator für neurologische Langzeitrehabilitation
Pflegedienstleitung und Schulungsbeauftragter
Fachkraft in der außerklinischen Intensivpflege
Ausbildung zum examinierten Altenpfleger