Pflegeheim Finanzierung: Wer zahlt die Kosten?

Ist die Entscheidung für einen Umzug in ein Pflegeheim gefallen, stellt sich für viele die Frage nach den Kosten des neuen Zuhauses.

Da Seniorenheime häufig nicht günstig sind, kann die Kostenfrage in vielen Fällen Überlegungen nach eventuellen Finanzierungsmöglichkeiten nach sich ziehen.

Welche Kosten kommen auf den pflegebedürftigen Senior und seine Angehörigen zu? Wer zahlt was? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Pflegeheimkosten Pflegeheimkosten

Die Kosten für ein Pflegeheim setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig.

Das Heimentgelt

Die Pflegeheimkosten, auch Heimentgelt genannt, setzen sich aus mehreren Leistungen zusammen:

  • Unterbringung

  • Verpflegung

  • Pflegebedingte Kosten

  • Investitionskosten

Wie auch im Leben in den eigenen vier Wänden fallen Kosten für Unterbringung und Verpflegung an. Diese sind Teil der Heimkosten, die durch den Pflegebedürftigen getragen werden müssen.

Auch die erforderliche Pflege des Seniors durch fachlich ausgebildetes Personal kostet Geld und muss finanziert werden. Einen weiteren Posten bilden die sogenannten Investitionskosten, die beispielsweise finanzielle Beiträge für die Instandhaltung des Gebäudes oder die Einrichtung beinhalten.

Pflegeheimkosten: Unterbringung, Verpflegung, Pflegebedingte Kosten, Investitionskosten

Eine ausführliche Darstellung der Kosten für ein Pflegeheim hat Wohnen-im-Alter in dem Ratgeber Was kostet ein Pflegeheim? zusammengestellt.



Faktoren für Kosten

Die finale Höhe der Kosten für ein Pflegeheim wird durch unterschiedliche Faktoren bestimmt.

Um eine Vorstellung der Höhe der Unterbringungskosten zu erlangen, ist es entscheidend zwei Fragen zu beantworten:

  • Wo liegt das Pflegeheim?
  • Wie ist es ausgestattet?
Kostenfaktoren: Lage, Ausstattung, Zimmer

Die Kosten für eine Unterbringung im Pflegeheim hängen von Lage und Ausstattung des Heims ab.

So variieren die Pflegeheimkosten von Bundesland zu Bundesland. Der durchschnittliche Eigenanteil in Sachsen-Anhalt liegt bei etwa 1.331,00 €, während der Eigenanteil in Nordrhein-Westfalen bei ungefähr 2.337,00 € monatlich liegt.

Der durchschnittliche Eigenanteil pro Bundesland ist in der folgenden Tabelle alphabetisch nach Bundesländern geordnet dargestellt.

Quelle: Statistisches Bundesamt Pflegestatistik, Statista 2019

Bundesland Durchschnittlicher Eigenanteil
Baden-Württemberg 2.184,- €
Bayern 1.925,- €
Berlin 1.883,- €
Brandenburg 1.572,- €
Bremen 1.845,- €
Hamburg 1.974,- €
Hessen 1.881,- €
Mecklenburg-Vorpommern 1.428,- €
Niedersachsen 1.562,- €
Nordrhein-Westfalen 2.337,- €
Rheinland-Pfalz 1.983,- €
Saarland 2.225,- €
Sachsen 1.363,- €
Sachsen-Anhalt 1.363,- €
Schleswig-Holstein 1.679,- €
Thüringen 1.405,- €

Quelle: Statistisches Bundesamt Pflegestatistik, Statista 2019

Neben der örtlichen und regionalen Lage spielen auch die Ausstattung des Seniorenheims sowie die Größe des Zimmers und dessen Lage im Haus eine zentrale Rolle bei der Preisgestaltung.

TIPP

Es lohnt sich, verschiedene Pflegeheime zu vergleichen!

Auch die pflegebedingten Kosten sind entscheidend für die Höhe der Beitragssumme. Durch den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), der mit dem Pflegestärkungsgesetz II eingeführt wurde, hängt die Höhe der Pflegekosten nicht länger von dem Grad der individuellen Pflegebedürftigkeit ab.

Stattdessen wird die Gesamtsumme der pflegebedingten Kosten anteilig auf die Bewohner des jeweiligen Pflegeheimes verteilt. Ausgenommen von dieser Regelung ist lediglich der Pflegegrad 1.

Wer zahlt was? Wer zahlt was?

Grundsätzlich muss jeder pflegebedürftige Senior selbst für die Unterbringung in einem Pflegeheim aufkommen. Reichen das Einkommen in Form der Rente und das individuelle Vermögen zur Deckung der Kosten nicht aus, können Angehörige pflichtig werden.

Auch die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 2-5 einen festgelegten Anteil der Pflegekosten.

Aufwendungen für den Senior

Allgemein gilt: Die Rente des Pflegebedürftigen muss für die Finanzierung der Pflegeheimkosten verwendet werden. Lediglich ein Taschengeld von 135,54 € (Stand: Juli 2023) darf zurückbehalten werden.

Neben der zur Verfügung stehenden Rente muss zudem das private Vermögen des pflegebedürftigen Seniors zur Deckung des Eigenanteils verwendet werden. Hierbei wird dem Senior ein Schonvermögen von 10.000 € pro Monat eingeräumt, bei Ehepaaren beträgt die Höhe des Schonvermögens 20.000 € (Stand: Juli 2023).

Sofern keine finanziellen Rücklagen bestehen, muss auf ein eventuell vorhandenes Eigenheim, Aktien oder sonstiges Eigentum zurückgegriffen werden.

Aufwendungen für die Angehörigen

Sind Rente und Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreichend um den Eigenanteil der Pflegeheimkosten zu decken, können Ansprüche an die nächsten Angehörigen wie Ehepartner und Kinder geltend gemacht werden.

Die Ehepartner sind hierbei mit der eigenen Rente und dem gemeinsamen Vermögen pflichtig, wobei beiden ein gemeinsames Schonvermögen von 10.000 € zusteht bzw. dem Ehepartner, der in der eigenen Häuslichkeit wohnt, ein monatlicher Selbstbehalt gewährt wird.

Reichen die finanziellen Mittel des Ehepartners nicht aus, müssen die Kinder für die eigenen Eltern haften: Die Regelung des sogenannten Elternunterhalts kommt zum Tragen. Ob und wie hoch die Kinder letztlich leisten müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die das Amt für Soziales prüft.

So können die Nachkommen des pflegebedürften Seniors pflichtig werden, wenn:

  • …der pflegebedürftige Elternteil unter Einsatz von Rente und Privatvermögen nicht in der Lage ist, die Pflegeheimkosten zu stemmen.

  • …wenn der Ehepartner des pflegebedürftigen Elternteils weder mit der eigenen Rente noch mit seinem Vermögen für den Partner aufkommen kann.

  • …das Kind selbst über ausreichend finanzielle Mittel verfügt - ab einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 €.

Anfang 2020 hat der Bundestag im Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen, dass Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von weniger als 100.000 Euro ihren Eltern nicht mehr unterhaltsverpflichtet sind (bei Selbstständigen wird hier ein Durchschnitt der letzten drei Jahre herangezogen). Demnach sind lediglich Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro für die eigenen pflegebedürftigen Eltern unterhaltsverpflichtet.

Im Fall einer Unterhaltspflicht ist allein das Jahresbruttoeinkommen entscheidend - die gesamten Vermögensverhältnisse des Kindes werden nicht mehr einbezogen (§ 94 SGB XII).

i

UPDATE

Seit 2020 greift der Elternunterhalt erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 €

Finanzierung von außen

Während der pflegebedürftige Senior und dessen Kinder in der Pflicht sind, für die Unterbringungs- und Investitionskosten aufzukommen, werden anfallende Pflegekosten bei der Pflegekasse geltend gemacht. Damit ist im Grunde lediglich die Finanzierung der Kosten nötig, die auch bei einem Leben in den eigenen vier Wänden anfallen würden.

Reichen die finanzielle Mittel trotz der Unterstützung durch die Kasse nicht aus, kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege bei dem zuständigen Amt für Soziales gestellt und somit Sozialhilfe beantragt werden.

Ein weiteres Mittel zur Deckung der Pflegeheimkosten kann eine rechtzeitig abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein.

Finanzierungsmöglichkeiten: Pflegekasse, Hilfe zur Pflege, Pflegezusatzversicherungen

Die externen Finanzierungsmöglichkeiten werden durch Wohnen-im-Alter im Folgenden näher erläutert.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Wie bereits angedeutet, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der entstehenden Pflegeheimkosten. Doch: Was genau beinhaltet dieser Teil?

Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse ist für den Bereich der Pflege zuständig und übernimmt somit die pflegebedingten Kosten.

Ist der betroffene Senior einem Pflegegrad zugeordnet, erhält er finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse in einer Höhe, die vom individuellen Pflegegrad abhängig ist.

Höhe der Leistungen

Die Höhe der jeweiligen Leistungen der zuständigen Pflegekasse wurde zum 1. Januar 2017 mit dem Pflegestärkungsgesetz II angepasst und ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Pflegegrad Höhe der Leistung
1 125,- €
2 770,- €
3 1.262,- €
4 1.775,- €
5 2.005,- €

Durch den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil sind die pflegebedingten Kosten für alle Bewohner der Pflegegrade 2-5 eines Pflegeheims gleich hoch.

Übersteigt die Höhe der Pflegekassenleistung den pflegebedingten Eigenanteil, darf die Differenz verwendet werden, um die restlichen Kosten des Pflegeheims zu decken. Die hierbei final verbleibenden Restkosten müssen selbst aufgebracht werden.

i

Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils in der vollstationären Pflege (NEU ab 1. Januar 2022)

Ab Januar 2022 zahlt die Pflegeversicherung zusätzlich einen Zuschlag zur Reduzierung des pflegebedingten Eigenanteils. Mit Dauer des Aufenthalts in einer vollstationären Pflegeeinrichtung steigt der Zuschlag. In den ersten 12 Monaten werden 5 % des pflegebedingten Eigenanteils übernommen, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und ab dem vierten Jahr 70 %.

Übersicht über den prozentualen Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil in der vollstationären Pflege:

Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung Zuschlag des pflegebedingten Eigenanteils
Bis zu 12 Monaten 5%
12 bis 24 Monaten 25%
24 bis 36 Monaten 45%
Mehr als 36 Monate 70%

Pflegekostenvereinbarung

Wichtig ist es abzuklären, ob das in Betracht gezogene Heim eine von den Pflegekassen zugelassene Einrichtung ist.

Daher ist zu klären, ob die Einrichtung Versorgungsverträge für die ambulante bzw. stationäre Pflege und Pflegekostenvereinbarungen mit dem Sozialhilfeträger abgeschlossen hat. Dies ist Voraussetzung dafür, dass der pflegebedürftige Senior einen Zuschuss von der Pflegeversicherung bzw. Sozialhilfe erhält. Besteht keine Pflegesatzvereinbarung mit dem Heim, muss der Bewohner die Pflegeleistungen zunächst selbst aufbringen.

Hilfe zur Pflege Hilfe zur Pflege

Wenn die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht zur Deckung der pflegebedingten Kosten ausreichen, kann ein sogenannter Antrag auf Hilfe zur Pflege bei dem zuständigen Amt für Soziales gestellt werden.

Wer hat einen Anspruch?

Grundsätzlich hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf die Hilfe zur Pflege. Wer sie letztlich tatsächlich erhält, beurteilt das Sozialamt.

Entscheidend dabei sind folgende Punkte:

  • Die ausgezahlten Pflegeleistungen reichen nicht zur Finanzierung des Pflegeheims aus.

  • Die eigenen finanziellen Mittel sind erschöpft.

  • Es sind keine leistungsfähigen Angehörigen vorhanden.

Treffen diese Punkte zu, hat der Pflegebedürftige nach §61 des Sozialgesetzbuches (SGB) XII Anspruch auf die Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt.

Im Gegenteil zu anderen pflegebedingten finanziellen Hilfsmitteln erfolgt die Auszahlung nicht anhand eines festgelegten Betrages, sondern hängt von dem tatsächlichen Bedarf ab.

Lebt der pflegebedürftige Senior von Sozialhilfe, kann für die kleinen Wünsche des Alltags außerdem ein Taschengeld in Höhe von 135,54 € (Stand: Juli 2023) ausgezahlt werden.

Antragsstellung

Die Antragsstellung auf die Hilfe zur Pflege erfolgt formlos über das zuständige Amt für Soziales der Stadt, der Gemeinde oder des Kreises.

Wichtig hierbei ist, dass die Hilfe rechtzeitig beantragt wird. Nämlich bereits dann, wenn ein Umzug in ein Pflegeheim absehbar ist und die zu Verfügung stehenden Mittel zur Deckung der Pflegeheimkosten voraussichtlich nicht ausreichen werden.

Grund dafür ist, dass die Hilfe zur Pflege nicht rückwirkend ausgezahlt werden kann, sondern erst dann zum Einsatz kommt, wenn das Sozialamt Kenntnis von der Bedarfslage hat.

i

TIPP

Den Antrag auf Hilfe zur Pflege unbedingt frühzeitig stellen!

Pflegezusatzversicherung Pflegezusatzversicherung

Die Pflegezusatzversicherung dient der Absicherung der Pflegebedürftigkeit im Alter. Sie springt für die Kostenlücke ein, die entsteht, wenn die Pflegekasse die tatsächlichen Kosten für das Pflegeheim nicht decken kann.

Die Pflegezusatzversicherung zahlt also die Differenz zwischen dem Beitrag der Pflegekasse und den verbleibenden Restkosten des Heimentgeltes.

Fazit Fazit

Abschließend bleibt festzuhalten, dass eine Vielzahl verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten eines Pflegeheims bestehen. Dabei ist es grundsätzlich wichtig, sich früh mit dem Thema zu befassen und gegebenenfalls gegen etwaige Risiken abzusichern.

Pflegeheim finden

Weiterführende Informationen

Zum Thema Pflegeheim:

Pflegeexperte Florian Seybecke

Pflegeexperte Florian Seybecke

Fachliche Expertise

  • Schulungsbeauftragter und Dozent

  • Fachkoordinator für neurologische Langzeitrehabilitation

  • Pflegedienstleitung und Schulungsbeauftragter

  • Fachkraft in der außerklinischen Intensivpflege

  • Ausbildung zum examinierten Altenpfleger

Xing-Profil

Pflegeexperte bei Wohnen im Alter

Pflegeheimkosten: Was kostet die vollstationäre Pflege?

Die Pflegeheimkosten setzen sich in Deutschland aus mehreren Komponenten zusammen und hängen darüber hinaus von der Lage und der Ausstattung des Pflegeheims ab, weshalb kein Pauschalbetrag genannt werden kann.

md-begutachtung-tipps

MD-Begutachtung: Ratgeber & Tipps

Innerhalb von fünf Wochen nach Stellung eines Pflegeantrags sollte der Medizinische Dienst (MD) eine Begutachtung des Pflegebedürftigen durchführen, von der letzlich die Einteilung in eine der fünf Pflegegrade und damit die Höhe der Leistungen abhängt.

Pflegegrad richtig beantragen

Wer mindestens zwei der letzten zehn Jahre in der Pflegekasse versichert war und eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vorweisen kann, hat auch Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, die seit 1995 als Grundabsicherung existiert.

gute pflegeberatung finden

Wie finde ich eine gute Pflegeberatung?

Obwohl seit 2008 jeder Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose und unabhängige Beratung hat, fühlt sich die Mehrheit der Deutschen unzureichend über das Thema Pflegeversicherung informiert.

Die Pflegegrade 1 bis 5: Übersicht & Leistungen

Am 1. Januar 2017 wurden die alten drei Pflegestufen vollständig von den neuen fünf Pflegegraden abgelöst. Seit dem werden Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5 zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen.

7 Tipps: So finden Sie das passende Pflegeheim

In klassischen Alten-und Pflegeheimen erhalten besonders ältere Menschen mit einem Pflegegrad, die ihren Haushalt nicht mehr selbstständig führen können, rund um die Uhr medizinische und pflegerische Betreuung.