Pflegeheimkosten: Was kostet die vollstationäre Pflege?

Nach der Entscheidung für den Umzug in ein Pflegeheim stellt sich oft sehr schnell die Frage nach den entstehenden Pflegeheimkosten.

Aus welchen Komponenten setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim zusammen? Von welchen Faktoren hängen sie ab? Wie hoch sind die Zuzahlungen? Und vor allem: Wie können die oft sehr hohen Beträge gestemmt werden?

Monatliche Kosten für die vollstationäre Pflege Monatliche Kosten für die vollstationäre Pflege

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Bundesweiter Durchschnitt der Pflegeheimkosten

Im bundesweiten Durchschnitt liegt der aktuell monatliche Eigenanteil für Pflegeheime bei ca. 2.610,00 €.

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Die monatlichen Kosten im Pflegeheim sind alles andere als niedrig. Mit dem sogenannten Heimentgelt wird allerdings nicht nur eine Unterkunft, sondern eine umfassende Rundumversorgung finanziert.

Die Pflegeheimkosten müssen von den Senioren selbst getragen werden. Um einen Überblick zu bekommen, welche Komponenten mit dem Heimentgelt abgedeckt werden, sind diese im Folgenden dargestellt:

Einteilung der monatlichen Pflegeheimkosten

Neben dem Heimentgelt können weitere Ausgaben für die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse der Senioren, wie zum Beispiel Friseur, Fußpflege, Bekleidung, Naschwerk und Freizeitaktivitäten anfallen.

Um zu verstehen, was genau sich hinter den in der Liste aufgezählten Kostenpunkten verbirgt, werden diese in den folgenden Punkten genauer erläutert.

Unterkunft und Verpflegung

Die vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim beinhaltet all die Leistungen, die man bei einem Hotel als Vollpension bezeichnen würde.

Da diese Kosten für Unterbringung und Verpflegung auch bei einem Leben in den eigenen vier Wänden anfallen würden, zählen diese zum Eigenanteil des Heimentgelts.

Neben der kulinarischen Versorgung umfasst der Service zudem die Reinigung von Zimmern und Gemeinschaftsräumen, Wartung und Unterhalt des Gebäudes, die Versorgung der Wäsche, die Müllentsorgung sowie Veranstaltungen, die vom Altenheim ausgetragen werden.

Die Kosten für die Unterbringung sind zudem abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Ausstattung der Einrichtung sowie der Lage bzw. Region, in der sich das Seniorenheim befindet.

Pflegekosten

Eine gute und umfassende Pflege ist für Pflegebedürftige sehr wichtig und häufig der Hauptgrund für den Umzug in ein Pflegeheim. Gleichzeitig bringt der pflegebedingte Aufwand auch zusätzliche Kosten mit sich. Hierbei ist die Höhe der tatsächlichen Kosten abhängig vom benötigten Umfang der Pflege.

Ist der Pflegebedürftige einem Pflegegrad zugeordnet, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der pflegebedingten Kosten.

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HINWEIS

Zusätzliche finanzielle Entlastung gibt es außerdem für Senioren, die an Demenz erkrankt sind.

Investitionskosten

Investitionskosten machen einen großen Anteil der monatlichen Heimkosten aus. Sie werden durch das Pflegeheim erhoben und anteilig auf die Bewohner des Heims verteilt.

Vergleichbar sind diese Investitionskosten mit der sogenannten Instandhaltungsrücklage, die bereits von Miet- und Eigentumswohnungen bekannt ist.

Die Höhe der Investitionskosten variieren bundesweit von Pflegeheim zu Pflegeheim. Der Bundesdurchschnitt liegt bei etwa 500,00 € im Monat.

Mit Hilfe dieser Beiträge werden sowohl einfach Ausbesserungen als auch aufwändige Renovierungsmaßnahmen finanziert. So fallen folgende Posten in die Investitionskosten:

  • Bau- und Erwerbskosten des Pflegeheims

  • Instandhaltungskosten

  • Miet- und Pachtkosten, die der Betreiber an eine dritte Person beziehungsweise Institution zu entrichten hat

  • Kosten, die für Gemeinschaftsräume und -flächen wie Speise- und Aufenthaltsräume anfallen

  • Küchen

  • Pflegebäder

  • Ausstattung

Die Instandhaltungskosten sind im direkten Vergleich der Pflegeheime unterschiedlich hoch. Daher lohnt es sich, auf Alter und Zustand des Seniorenheims zu achten. Zudem spielt die Lage des Heims eine Rolle.

Elternunterhalt

Wenn Rente und Vermögen des betroffenen Seniors nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, werden eventuell vorhandene Kinder in die Pflicht genommen und müssen finanziell für die eigenen Eltern haften.

Dabei besteht allerdings Spielraum, da den Kindern ein angemessener Selbstbehalt zusteht. Wie hoch dieser letztlich ausfällt, ist in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geregelt.

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HINWEIS

Am 01.01.2020 trat ein neues Gesetz zur Entlastung von Kindern von Pflegebedürftigen in Kraft.

Dieses besagt, dass nur Personen deren Einkommen 100.000 € (Brutto im Jahr der direkten Angehörigen) übersteigt zur Zahlung der Pflege der Eltern herangezogen werden.

Weitere Informationen dazu in unserem Ratgeber Elternunterhalt – wann Kinder für die pflegebedürftige Eltern zahlen


Faktoren für Pflegeheim Kosten Faktoren für Pflegeheim Kosten

Die Kosten für die Unterbringung im Altersheim hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab, daher lässt sich für eine Unterbringung in einem Pflegeheim kein Pauschalbetrag nennen. Ist aber zumindest eine grobe Orientierung gewünscht, sollte man vor allem folgenden beiden Fragen Beachtung schenken:

Wo liegt das Pflegeheim?
Wie ist das Pflegeheim ausgestattet?

Kostenfaktoren: Lage, Ausstattung, Zimmer

Lage

Wie auch die Mietpreise in Städten höher liegen als auf dem Land, hängen auch die in den Pflegeheimkosten inkludierten Unterbringungskosten von der Lage ab. So sind ländlich gelegenere Seniorenheime in der Regel günstiger als zentrale Stadtresidenzen.

Auch im Vergleich der Bundesländer fallen Unterschiede auf. So liegt der durchschnittliche Eigenanteil in Sachsen-Anhalt bei etwa 2.047,00 €, während der Eigenanteil in Nordrhein-Westfalen bei ungefähr 2.858,00 € monatlich liegt.

Eigenanteil pro Bundesland

Die durchschnittlichen Eigenanteile pro Bundesland sind in der folgenden Tabelle alphabetisch nach Bundesländern geordnet dargestellt.

Quelle: Statistisches Bundesamt Pflegestatistik, Statista 2019

Bundesland Durchschnittlicher Eigenanteil
Baden-Württemberg 2.184,- €
Bayern 1.925,- €
Berlin 1.883,- €
Brandenburg 1.572,- €
Bremen 1.845,- €
Hamburg 1.974,- €
Hessen 1.881,- €
Mecklenburg-Vorpommern 1.428,- €
Niedersachsen 1.562,- €
Nordrhein-Westfalen 2.337,- €
Rheinland-Pfalz 1.983,- €
Saarland 2.225,- €
Sachsen 1.363,- €
Sachsen-Anhalt 1.363,- €
Schleswig-Holstein 1.679,- €
Thüringen 1.405,- €

Ausstattung

Im Hinblick auf die Ausstattung gibt es ebenfalls große Unterschiede zwischen den einzelnen Seniorenheimen. So ist ein Seniorenheim mit durchschnittlicher Ausstattung günstiger als eine gehobene Seniorenresidenz.

Weitere Kostenfaktoren

Auch das eigentliche Zimmer spielt eine zentrale Rolle bei der Preisgestaltung. So sind Einzel- oder Doppelzimmer, Lage (zur Straße oder zum Innenhof) und Ausstattung (Balkon, Terrasse) zusätzliche Faktoren, die die Pflegeheimkosten beeinflussen.

Wie bereits beschrieben wirken sich auch die Investitionskosten auf die Höhe des Heimentgelts aus. Bei einem Neubau oder einem frisch renovierten Gebäude fallen diese aus naheliegenden Gründen in der Regel niedriger aus als bei einem Altbau.

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil

Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II zum 1. Januar 2017 wurden auch einige Änderungen in der stationären Pflege vorgenommen. Eine zentrale Neuerung hierbei findet sich im Hinblick auf die Kosten, die bei der Pflege entstehen.

Bei der Unterbringung in einem Pflegeheim muss der Senior mindestens einen Teil der entstehenden Pflegekosten selbst tragen. Dieser hing bisher von der entsprechenden Pflegestufe des Betroffenen ab. Geändert wurde dies durch die Einführung des Einrichtungseinheitlichen Eigenanteils.

Die Pflegekosten hängen nun nicht länger von der Höhe des Pflegegrades ab und steigen somit auch nicht, wenn die Pflegebedürftigkeit zunimmt.

Stattdessen gilt nun, dass der Eigenanteil für alle Bewohner eines Pflegeheims, die über einen Pflegegrad verfügen, gleich hoch ist. Ausgenommen von dieser Regelung ist lediglich der Pflegegrad 1. Für Senioren, die diesem Pflegegrad zugeordnet sind, fallen keine Änderungen an.

Finanzierung des Pflegeheims Finanzierung des Pflegeheims

Die Kosten für ein Pflegeheim müssen nicht von dem betroffenen Senior und den Angehörigen allein getragen werden. Zusätzliche Unterstützung bietet die Pflegekasse, wenn der Pflegebedürftige einem Pflegegrad zugeordnet ist. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse einen Teil der entstehenden Pflegekosten.

Bezuschussung durch Pflegekasse

Um eine erste Orientierung in Bezug auf mögliche Zuschüsse durch die Pflegekasse zu geben, werden im Folgenden die Beträge für die jeweiligen Pflegegrade anhand einer Tabelle dargestellt. Um die eigene Einordnung zu erleichtern, werden diese zudem in direkten Vergleich mit der bis 2017 geltenden Einteilung der Pflegestufen gestellt.

Pflegestufe Betrag bis 31.12.2016 Pflegegrad Betrag ab 1.1.2017
1 125 €
0 231 € 2 770 €
1 1.064 € 2 770 € (BS)
1 + EA 1.064 € 3 1.262 €
2 1.330 € 3 1.262 € (BS)
2 + EA 1.330 € 4 1.775 €
3 1.612 € 4 1.775 €
3 + EA 1.612 € 5 2.005 €
Härtefall 1.995 € 5 2.005 €

BS = Bestandsschutz

EA = Eingeschränkte Alltagskompetenz

Die Überführung von der Pflegestufe in einen Pflegegrad erfolgte automatisch durch den sogenannten Stufensprung. Weitere Informationen rund um das Thema Pflegegrade hat Wohnen-im-Alter in einem eigenen Ratgeber zum Thema Pflegegrade zusammengestellt.

Weitere Bezuschussungsmöglichkeiten

Grundsätzlich gilt: Die Pflegeheimkosten sind in jedem Fall höher als die Unterstützung durch die Kasse.

Reichen die Unterstützung der Pflegekasse und das Vermögen des Pflegebedürftigen nicht aus um die Heimkosten zu decken, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt den sogenannten Antrag auf Hilfe zur Pflege zu stellen. Dieser ist oft nicht nur nötig, sondern sogar unumgänglich für die Betroffenen.

Der Einsatz der eigenen Rente ist bis auf ein Taschengeld von 135,54 € (Stand: Juli 2023) zur Deckung der Pflegeheimkosten verpflichtend.

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HINWEIS

Da die Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt nicht rückwirkend, sondern erst bei Kenntnis von der Bedarfslage erfolgt, sollte der Antrag unbedingt rechtzeitig gestellt werden.

Eine rechtzeitig abgeschlossene Private Pflegeversicherung ist häufig ein weiterer Weg zur Finanzierung der Pflegeheimkosten. Hierbei lohnt eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema sowie ein umfassender Vergleich.

Eine ausführliche Darstellung der Finanzierungsmöglichkeiten einer Unterbringung im Pflegeheim hat Wohnen-im-Alter in einem gesonderten Ratgeber zur Pflegeheim-Finanzierung zusammengestellt.


Weiterführende Informationen

Zum Thema Pflegeheim:

Pflegeexperte Florian Seybecke

Pflegeexperte Florian Seybecke

Fachliche Expertise

  • Schulungsbeauftragter und Dozent

  • Fachkoordinator für neurologische Langzeitrehabilitation

  • Pflegedienstleitung und Schulungsbeauftragter

  • Fachkraft in der außerklinischen Intensivpflege

  • Ausbildung zum examinierten Altenpfleger

Xing-Profil

Pflegeexperte bei Wohnen im Alter

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