Senioren-WG - Für wen eignen sich Senioren Wohngemeinschaften
WGs sind nicht nur für Studenten interessant: auch Senioren können von einer Wohngemeinschaft profitieren.
In einer Seniorenwohngemeinschaft, kurz Senioren-WG, wohnen mehrere Senioren in einer gemeinsamen Wohnung zusammen. Jeder Mitbewohner verfügt über ein eigenes Zimmer - weitere Räume wie die Küche werden gemeinsam genutzt.
Eine Senioren-WG kann entweder privat- oder anbieterorganisiert (trägerorganisiert) sein.
Wohnen im Alter erklärt in diesem Artikel, worauf es beim Wohnen in einer Senioren-Wohngemeinschaft ankommt.
Was ist eine Senioren-WG? Was ist eine Senioren-WG?

Bei einer Senioren-Wohngemeinschaft handelt es sich um eine Wohnform, die für ältere Menschen gedacht ist. Eine klare Altersgrenze gibt es dabei nicht.
Die Gemeinschaft teilt sich zentrale Räumlichkeiten, zum Beispiel eine große Küche, einen Wäscheraum und einen Gemeinschaftsraum. Gleichzeitig erhält jeder Bewohner mindestens ein eigenes Zimmer.
Ein wenig mehr Privatsphäre versprechen so genannte Senioren-Hausgemeinschaften. Hier wohnen die Senioren in einer eigenen Wohnung und teilen sich mit anderen Bewohnern des Hauses Gemeinschaftsräume und den Garten. Es wird ein gemeinschaftliches Dienstleistungsnetz aufgebaut, in dem Dienstleister für Aktivitäten, Pflege/ Betreuung, Essen und anderes zu gemeinsam genutzt werden.
Durch das gemeinschaftliche Zusammenleben wird sich gegenseitig unterstützt und anfallende Kosten sowie bestehende Ressourcen miteinander geteilt.
Für wen ist eine Senioren-Wohngemeinschaft das Richtige? Für wen ist eine Senioren-Wohngemeinschaft das Richtige?
Die Senioren-WG spricht vor allem ältere Menschen an, die nicht in einem Pflegeheim leben möchten, aber zu Hause nur allein wären oder Unterstützung im Alltag benötigen. Zusätzlich werden Senioren angesprochen, die sich in einer attraktiven Wohngegend die Miete nicht leisten können oder bereits eine große Wohnung besitzen und nicht allein leben möchten.
Die Mitbewohner müssen nicht zwingend pflegebedürftig sein; allerdings gibt es für Personen mit hohem Pflegebedarf oder Demenz besondere Wohngemeinschaften, die den speziellen Bedürfnissen dieser Senioren gerecht werden, sogenannte Pflege-WGs oder Demenz-WGs.
Hausgemeinschaften schaffen Geselligkeit und bieten gleichzeitig einen persönlichen Rückzugsraum. Viele Senioren schätzen neben dem Miteinander die Freiheiten, die sie in einer Wohngemeinschaft haben.
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Welche Organisationsformen gibt es? Welche Organisationsformen gibt es?
Eine Senioren-Wohngemeinschaft ist eine Lebens- und Wohnform, die „mehr“ ist, als Betreutes Wohnen und „weniger“, als das Leben in einer stationären Pflegeeinrichtung.
Es gibt zwei unterschiedliche Organisationsformen:
Die selbstorganisierte Senioren-WG ist eine von den Bewohnern und/ oder deren Angehörigen eigenverantwortlich gegründete Wohngemeinschaft. Jegliche Fragen des Zusammenlebens müssen untereinander geregelt werden. In der Gemeinschaft werden neue Mitbewohner ausgewählt, anfallende Haushaltstätigkeiten besprochen und bei Bedarf ein Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe organisiert. Die Bewohner können über die Dienstleister frei entscheiden und bei Unstimmigkeiten eigene Anbieter einstellen.
Häufig können von gemeinsam genutzten Anbietern einzelne Leistungen in der Gruppe gemeinsam getragen werden, sodass eine bessere Betreuung/ Pflege als in der eigenen Häuslichkeit entsteht.
Generell werden die Ressourcen in einer Wohngemeinschaft besser genutzt, als im Haushalt einer alleinstehenden Person.
Die anbieterorganisierte Senioren-WG wird häufig durch ambulante Pflegedienste geleitet. Ein Einzug ist hier mit einem Dienstleistungspaket vertraglich gekoppelt. Ein Vorteil für die Mitbewohner ist, dass ein Träger alle organisatorischen Entscheidungen sowie Verwaltungstätigkeiten übernimmt.
Häufig basieren anbieterorientierte Wohngemeinschaften auf eine bestehende Pflegebedürftigkeit der Mitbewohner und werden auch in Abhängigkeit von dem Konzept als Pflege-WG oder Demenz-WG bezeichnet. Durch die Gemeinschaft können die Personalkosten für Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft geteilt werden und oftmals mit einer Präsenzkraft abgedeckt werden.
HINWEIS
Unabhängig von der Organisationsform ist folgendes zu beachten:
Es muss unabhängig von Dienstleistern (wie Pflegedienst) ein separater Mietvertrag bestehen. Der Vermieter kann nicht gleichzeitig der Pflegedienst sein.
Wie viel Platz steht pro Bewohner zur Verfügung? Wie viel Platz steht pro Bewohner zur Verfügung?

Eine Senioren-Wohngemeinschaft ist häufig anders strukturiert als eine WG mit jüngeren Bewohnern. Viele Senioren-Gemeinschaften verfügen nicht nur über ein eigenes Zimmer pro Bewohner, sondern auch über getrennte Badezimmer.
In der Hausgemeinschaft leben die Bewohner nicht in einer gemeinsamen Wohnung, sondern in einem Haus, das in mehrere Wohnungen unterteilt ist. Häufig besitzt jede Wohnung ein Schlafzimmer, ein eigenes Bad, ein Wohnzimmer und in einigen Fällen sogar eine kleine Teeküche.
In einer Hausgemeinschaft steht Senioren in der Regel mehr Platz zur Verfügung als in einer Wohnungsgemeinschaft. Darüber hinaus gestatten die eigenen Räume mehr Privatsphäre und Freiraum zur persönlichen Gestaltung. Eine Wohnung in einer Senioren-Hausgemeinschaft kommt der eigenen Wohnung am nächsten - Bewohner fühlen sich dort besonders unabhängig.
Wer kann eine selbstorganisierte Senioren-WG gründen? Wer kann eine selbstorganisierte Senioren-WG gründen?
Prinzipiell kann jeder eine Wohngemeinschaft für Senioren gründen. Senioren, die es sich zutrauen, können die Gründung selbst in die Hand nehmen. Alternativ übernehmen Angehörige die Gründung. Dabei gehen sie ähnlich vor wie andere Wohngemeinschaften, zum Beispiel Studenten-WGs: Sie suchen sich Mitbewohner und eine geeignete Wohnung. Anschließend schließen sie mit einem Vermieter einen Vertrag ab.
Manchmal gibt es einen Hauptmieter, der im Mietvertrag steht, während die anderen Bewohner lediglich als Untermieter geführt werden. Auch ein Untermietervertrag ist jedoch bindend - deshalb sollten wichtige Vereinbarungen schriftlich im Vertrag festgehalten werden. Mehrere Hauptmieter mit demselben Mietvertrag oder getrennte Mietverträge kommen ebenfalls infrage.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen Verein, eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu gründen. Die beiden letzteren Formen sind für Wohngemeinschaften relevant, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder bauen möchten.
Grundsätzlich kann ein Senior seine Eigentumswohnung oder sein eigenes Haus nutzen, um dort eine WG zu gründen. Auch dieser Schritt will jedoch gut überlegt sein, zumal eventuell bauliche Veränderungen erforderlich sind. In jedem Fall sollte ausreichend Platz zur Verfügung stehen. Möglich sind auch Wohngemeinschaften, die lediglich aus zwei Parteien bestehen. Zweier-Wohngemeinschaften bestehen häufig aus Verwandten oder Freunden.
Pflege und finanzielle Förderung Pflege und finanzielle Förderung

Für Senioren mit Pflegebedarf sind vor allem Wohngemeinschaften interessant, die von einem Träger organisiert und verwaltet werden. Die Wohngemeinschaft stellt in diesem Fall eine besondere Form des betreuten Wohnens dar. Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt die Bewohner entsprechend ihres Pflegegrades. Die betreute Senioren-Wohngemeinschaft gilt deshalb als Alternative zum Pflegeheim.
Das individuelle Pflegegeld ist unabhängig von der Wohnform. Ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaften mit mindestens drei pflegebedürftigen Bewohnern können laut § 38a SGB XI jedoch einen Wohngruppenzuschlag von monatlich 214 Euro pro pflegebedürftigen Mitbewohner beantragen. Mit diesem zweckgebundenen Zuschlag kann nur eine Person bezahlt werden, die sich um Aufgaben der Verwaltung, Haushaltführung oder Betreuung innerhalb der Wohngemeinschaft kümmert. Weitere finanzielle Förderungen sind für die Zukunft geplant. Darüber hinaus können sie Kosten sparen, wenn Pflegeleistungen geteilt werden. Auch das Zusammenwohnen an sich ermöglicht es, Kosten zu sparen - beispielsweise bei der Heizung und der gemeinsamen Nutzung von Haushaltsgeräten, Fernseher, Telefon und Internet.
Außer den günstigen Mietkosten gibt es weitere finanzielle Entlastungen durch Förderungen von Wohnraumanpassungsmaßnahmen sowie für Senioren-WGs im Allgemeinen. Da die Immobilie am besten altersgerecht ausgestattet sein sollte, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Einzelne bauliche Maßnahmen, die zu einer barrierefreien und altersgerechten Wohnung führen, können von den Pflegekassen finanziell gefördert werden. Oft handelt es sich um Anpassungen wie Rollstuhlrampe, Treppenlift, begehbare Dusche oder Haltegriffe, die am Ende einer selbstständigen Lebensführung dienlich sind. Allgemein gilt, dass die Pflegekassen je Pflegebedürftigen bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme bezuschussen. In einer Wohngemeinschaft ist der Zuschuss auf maximal 16.000 Euro begrenzt.
- Für die Neugründung einer ambulant betreuten Wohngruppe kann bei den Pflegekassen eine einmalige Anschubfinanzierung beantragt werden. Die Höchstgrenze für die Kostenübernahme beträgt 2.500 Euro pro Pflegebedürftigen. Insgesamt ist die Förderung auf 10.000 Euro pro Wohngemeinschaft begrenzt.
- Sollten die finanziellen Mittel weiterhin nicht ausreichen, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) spezielle zinsgünstige Kredite von bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit für altersgerechte Umbaumaßnahmen an. Diese können auch Mieter in Anspruch nehmen, wenn der Eigentümer mit den Umbaumaßnahmen einverstanden ist.
- Da solche Umbauten eine Wohnung aufwerten, werden sie sicher von den meisten Vermietern akzeptiert. Um eine Immobilie in einen barrierefreien Zustand zu versetzen, können Sie als auch als Vermieter das staatlich geförderte KfW-Programm nutzen und bis zu 50.000 Euro beantragen.
Die passende Umgebung Die passende Umgebung
Das Gebäude und die Wohnung(en) müssen barrierefrei sein. Die Mitbewohner sollten sich miteinander zumindest arrangieren können, auch wenn sie nicht mit jedem Mitglied eine enge Freundschaft schließen.
Wenn mindestens ein Mitbewohner auf Pflege angewiesen ist, muss diese gewährleistet werden. Für gewöhnlich übernimmt diese Aufgabe ein ambulanter Pflegedienst.
Einen Sonderfall bilden die stationären Wohngemeinschaften. Bei Senioren-Wohngemeinschaften, die von einer Pflegeeinrichtung organisiert werden, ist dafür der Träger zuständig.
Gründer sollten bei der Ortswahl darauf achten, dass die Gegend attraktiv ist und ausreichend Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung bietet. In der Nähe sollten sich barrierefreie Bus- und/oder Straßenbahnhaltestellen befinden. Auch Einkaufsmöglichkeiten, Parks, Cafés, eine Apotheke und niedergelassene Ärzte sollten sich in der näheren Umgebung befinden.
Organisation und Versorgung Organisation und Versorgung
Auch hinsichtlich der Organisation, Versorgung und Pflege bestehen große Unterschiede zwischen verschiedenen Senioren-Wohngemeinschaften. Im Folgenden werden deshalb nur einige Beispiele aufgeführt.
Wenn die Senioren-Hausgemeinschaft von einem Träger geleitet wird, übernimmt dieser in der Regel auch die grobe Organisation. Als Träger treten häufig Pflegeeinrichtungen oder gemeinnützige Vereine auf. Sie können auch Regeln für das Zusammenleben festlegen - in der Praxis beziehen sich diese Regeln jedoch vor allem auf formale Aspekte wie Miete und die Übernahme von Pflichten im Haushalt. Veranstaltungen wie gemeinsames Kochen, Spielabende oder Ausflüge sind für gewöhnlich optional.
Erfahrene Träger organisieren solche Aktivitäten meist sehr professionell und zuverlässig. In vielen Fällen besitzen die Bewohner ein Mitspracherecht und können eigene Vorschläge einreichen. In anderen Wohngemeinschaften werden gemeinsame Aktivitäten demokratisch organisiert: Die Bewohner sammeln beispielsweise zusammen Vorschläge und einigen sich darauf, welche Aktivitäten wann stattfinden.
Nicht in allen Senioren-Wohngemeinschaften gibt es eine Haushaltshilfe. Insbesondere in den WGs der "jungen Alten" besteht dazu oft keine Notwendigkeit. Die kleinen Aufgaben im Haushalt gehören für viele Menschen zum Leben einfach dazu.
Wenn die WG gemeinsam kocht und isst, werden die Kosten für diese Lebensmittel geteilt. Auch andere Kostenfaktoren wie Strom, Wasser und Heizung werden auf die Bewohner verteilt. Wenn die einzelnen Wohnungen bzw. Zimmer mit getrennten Zählern ausgestattet sind, können die Kosten nach dem tatsächlichen Verbrauch verteilt werden. Dann teilen sich die Bewohner die Kosten für die Gemeinschaftsräume und für gemeinsam Genutzte Geräte und Dienstleistungen. All diese Aspekte sollten im Voraus klar geregelt werden.
Gesetze für Senioren-WGs nach Bundesland
Baden-Württemberg | Heimgesetz für Baden-Württemberg - Landesheimgesetz (LHeimG) |
Bayern | Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG) |
Berlin | Gesetz über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen (Wohnteilhabegesetz - WTG) |
Brandenburg | Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz (BbgPBWoG) |
Bremen | Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) |
Hamburg | Hamburgisches Gesetz zur Förderung der Wohn- und Betreuungsqualität älterer, behinderter und auf Betreuung angewiesener Menschen (Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz - HmbWBG) |
Hessen | Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) |
Mecklenburg-Vorpommern | Gesetz zur Förderung der Qualität in Einrichtungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sowie zur Stärkung ihrer Selbstbestimmung und Teilhabe (Einrichtungenqualitätsgesetz - EQG M-V) |
Niedersachsen | Niedersächsisches Heimgesetz (NHeimG) |
Nordrhein-Westfalen | Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG) |
Rheinland-Pfalz | Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG |
Saarland | Saarländisches Gesetz zur Sicherung der Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalität für ältere Menschen sowie pflegebedürftige und behinderte Volljährige (Landesheimgesetz Saarland - LHeimGS) |
Sachsen | Sächsische Gesetz zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Freistaat Sachsen (Sächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz – SächsBeWoG) |
Sachsen-Anhalt | Sachsen-Anhalt Gesetz über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (WTG-LSA) |
Schleswig-Holstein | Das Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung (Selbstbestimmungsstärkungsgesetz - SbStG) |
Thüringen | bislang kein Gesetz(-entwurf) |
Weiterführende Informationen

Pflegeexperte Florian Seybecke
Fachliche Expertise
Schulungsbeauftragter und Dozent
Fachkoordinator für neurologische Langzeitrehabilitation
Pflegedienstleitung und Schulungsbeauftragter
Fachkraft in der außerklinischen Intensivpflege
Ausbildung zum examinierten Altenpfleger