Teilzeitpflege: Tages- und Nachtpflege

Die Teilzeitpflege unterteilt sich in die Tages- und Nachtpflege und kann je nach Bedarf ambulant oder stationär erbracht werden.

Auf diese Weise können die pflegenden Angehörigen entlastet werden, sodass es ihnen möglich ist, weiter ihren Verpflichtungen nachzugehen.

Die Pflege durch Angehörige ist nach wie vor das gängigste Modell, wenn ein Senior zum Pflegefall wird.

Damit die Familie aber nicht das gesamte Leben umkrempeln muss und der Pflegebedürftige dennoch bestens versorgt ist, kann zur Unterstützung die Teilzeitpflege in Anspruch genommen werden.

Die Tagespflege Die Tagespflege

Wird ein Mensch zum Pflegefall, springt oft die eigene Familie zur Pflege ein. Doch auch bei einer guten Aufteilung der Pflege unter mehreren Familienmitgliedern ist es oft schwierig, den pflegebedürftigen Angehörigen zeitlich umfassend zu betreuen.

Beruf, die eigene Familie und sonstige Verpflichtungen ermöglichen die Pflege oft nur in der verbleibenden Freizeit. In diesem Fall kann die Tagespflege eine mögliche Hilfe sein.

Dabei eignet sich die Tagespflege vor allem bei:

  • kognitiven Einschränkungen, beispielsweise bei Demenz, wenn der Pflegebedürftige zwar körperlich keiner aufwändigen Pflege bedarf, allerdings nicht unbeaufsichtigt alleine sein sollte.

  • körperlichen Einschränkungen, wenn bestimmte Aufgaben des Alltags nicht mehr alleine bewältigt werden können.

  • Senioren, die bereits kognitive oder körperliche Defizite haben, diesen aber durch eine gezielte Pflege und ein gezieltes Training durch Fachpersonal entgegenwirken und die verlorenen Fähigkeiten im besten Fall zurückgewinnen wollen.

  • alleinstehenden Senioren, denn gerade im Alter droht die Vereinsamung, die zu Depressionen oder anderen Erkrankungen führen können. Zudem helfen soziale Kontakte älteren Menschen dabei, die geistigen und körperlichen Fähigkeiten zu erhalten und so möglichst lange selbstbestimmt leben zu können.

Was ist eine Tagespflege?

Die Tagespflege ist eine Möglichkeit der Teilzeitpflege und wird stationär erbracht. Dabei wird die Tagespflege vor allem dann eingesetzt, wenn der pflegebedürftige Senior nicht durchgängig intensiv gepflegt werden muss, dennoch aber eine permanente Anwesenheit einer weiteren Person erforderlich ist.

Die Tagespflege findet den Tag über statt, sodass die pflegenden Angehörigen in dieser Zeit entlastet werden und ihren täglichen Pflichten wie dem Beruf oder der Betreuung der eigenen Kinder nachgehen können.

Die Leistungen der Tagespflege umfassen folgende Punkte:

  • Stunden- oder tageweise Betreuung

  • Pflegerische Leistungen der Grundpflege

  • Mahlzeiten im stationären Bereich

  • Tagesgestaltung durch Freizeitaktivitäten

Stationäre Tagespflege

Viele Pflegeheime verfügen über einen eigenen Bereich für die Tagespflege. Die Öffnungszeiten variieren von Heim zu Heim und können je nach Bedarf in Anspruch genommen werden.

Viele stationäre Tagespflegeeinrichtungen bieten einen Fahrservice an, der die pflegebedürftigen Senioren am Morgen zu Hause abholt und abends wieder nach Hause bringt. Voraussetzung ist dafür lediglich, dass die Senioren transportfähig sind. Da die Fahrdienste meist behindertengerecht ausgestattet sind, stellt ein Rollstuhl kein Problem dar.

In der Tagespflege sind die pflegebedürftigen den Tag über unter anderen Senioren ihres Alters. Dies wirkt der Vereinsamung entgegen und die älteren Menschen können gemeinsam ihren Tag gestalten. Dazu bieten die Einrichtungen häufig auch Freizeit- und Beschäftigungsangebote, wie Gymnastik, Bastelgruppen, Spaziergänge oder Ausflüge an. Außerdem gibt es gemeinsame Mahlzeiten.

Auf diese Weise profitieren die pflegebedürftigen Senioren von einem abwechslungsreichen Alltag unter Menschen ihres Alters, während die pflegenden Angehörigen wie gewohnt ihrem Beruf und ihren Verpflichtungen nachgehen können und so am Tag von der Pflege entlastet sind.

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ACHTUNG

Nach §41 Sozialgesetzbuch XI werden nur bei teilstationärer Tagespflege in Einrichtungen die Leistungen der Pflegekasse für Tagespflege gewährt. Bei häuslicher Pflege, welche ein ambulanter Pflegedienst leistet, wird über das Pflegegeld und/oder die Pflegesachleistungen abgerechnet. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Pflegekasse.

TAGESPFLEGE

  • Betreuung am Tag

  • Findet stationär statt

  • Pflegerische Leistungen

  • Tagesgestaltung

  • Soziale Kontakte

Die Nachtpflege Die Nachtpflege

Auch für die Nacht gibt es mit der Möglichkeit der Nachtpflege eine Variante der Teilzeitpflege. Auf diese Weise werden die Angehörigen entlastet und können über Nacht ruhig schlafen und die Akkus wieder aufladen.

Was ist die Nachtpflege?

Die Nachtpflege bildet das Äquivalent zur Tagespflege und findet lediglich zu anderen Uhrzeiten statt.

Wie auch die Tagespflege wird die Nachtpflege stationär erbracht und verfügt über die gleichen Leistungen wie die Tagespflege. Dazu zählen:

  • Stunden- oder tageweise Betreuung

  • Grundpflege

  • Beschäftigung, sofern kein Schlaf möglich ist

Gerade bei Pflegebedürftigen, die an Schlafstörungen oder Demenz leiden, wird die Nachtpflege eingesetzt. Doch auch im Bereich der Intensiv-Pflege sowie in der Palliativpflege wird die Nachtpflege häufig genutzt. So können die pflegenden Angehörigen über Nacht zur Ruhe kommen und wissen das pflegebedürftige Familienmitglied in sicheren Händen.

Stationäre Nachtpflege

Gerade für pflegebedürftige Senioren, die an Demenz erkrankt sind, bietet sich eine stationäre Nachtpflege an. Häufig leiden Demenzpatienten an einem gestörten Tag-Nacht-Rhythmus und schlafen nur selten ruhig die Nacht durch. Je nach Ausmaß der Erkrankung wandern die Pflegebedürftigen in der Nacht auch umher oder verhalten sich laut.

Damit die Angehörigen dennoch ruhig schlafen können, ist es möglich, den pflegebedürftigen Angehörigen über Nacht in ein Pflegeheim zu geben. Viele Pflegeheime verfügen über spezielle Bereiche zur Nachtpflege. Hier kümmern sich die Pflegekräfte auch in der Nacht fachgerecht um die Senioren und bieten ihnen Beschäftigungsmöglichkeiten, wenn das Schlafen nicht klappt.

Auch wenn die Wohnumgebung des Pflegebedürftigen nur begrenzt ist, sodass eine ambulante Nachtpflege die pflegenden Angehörigen am Schlafen hindert, kann die stationäre Nachtpflege eine Lösung sein.

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ACHTUNG

Nach §41 Sozialgesetzbuch XI werden nur bei stationärer Nachtpflege in Einrichtungen die Leistungen der Pflegekasse für Nachtpflege gewährt. Bei häuslicher Pflege, welche ein ambulanter Pflegedienst leistet, wird über das Pflegegeld und/oder die Pflegesachleistungen abgerechnet. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Pflegekasse.

NACHTPFLEGE

  • Betreuung in der Nacht

  • Findet stationär statt

  • Pflegerische Leistungen

  • Hilfe beim Schlafen

  • Ungestörter Schlaf für Angehörige

Kosten der Teilzeitpflege Kosten der Teilzeitpflege

Die Kosten der Teilzeitpflege hängen von deren Form sowie dem Umfang dieser ab.

Wird der pflegebedürftige Senior teilstationär versorgt, fallen Kosten für die folgenden Leistungen an:

  • Unterbringung und Verpflegung

  • Pflegerische Kosten für die Grundpflege wie auch die medizinische Pflege

  • Investitionskosten für Anschaffungen und Instandhaltung der Einrichtung

  • Fahrdienst, sofern dieser angeboten wird

Wie hoch die Kosten für die teilstationäre Pflege letztlich ausfallen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem der Umfang der Pflege, wie auch die Ausstattung und Lage der Einrichtung. Daher lässt sich kein pauschaler Betrag nennen.

Bei der ambulanten Teilzeitpflege fallen lediglich Kosten für die pflegerischen Tätigkeiten an. Wie hoch diese sind, hängt von dem jeweiligen Pflegedienst wie auch dem Umfang der pflegerischen Leistungen ab. Auch hier lässt sich kein Pauschalbetrag nennen.

Finanzierung der Teilzeitpflege Finanzierung der Teilzeitpflege

Pflege ist teuer. Das gilt auch für die Teilzeitpflege. Allerdings müssen die pflegebedürftigen Senioren die Kosten nicht vollständig allein tragen.

So muss der Pflegebedürftige lediglich bei einer stationären Teilzeitpflege die sogenannten Hotelkosten, also die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie die Investitionskosten selbst tragen.

Die teilstationäre Tages- und Nachtpflegeleistungen gibt es für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5. Die Leistungen können zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt. Im Pflegegrad 1 können Teile des Angebots als Betreuungs- und Entlastungs-Leistungen in Anspruch genommen werden.

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TIPP

Wird ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen, könnte die sogenannte Kombinationslösung eine Möglichkeit der Finanzierung darstellen.

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ACHTUNG

Nach §40 Sozialgesetzbuch XI werden nur bei teilstationärer Tages- oder Nachtpflege in Einrichtungen die Leistungen der Pflegekasse gewährt. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Pflegekasse.

Fazit Fazit

Die Teilzeitpflege entlastet die Angehörigen und lässt sich je nach Bedarf am Tag oder in der Nacht sowie ambulant oder stationär durchführen. Auf diese Weise können die pflegenden Angehörigen weiter ihren Verpflichtungen nachgehen und auch der Senior ist bestens versorgt.

Weiterführende Informationen

Pflegeformen im Überblick

Pflegeexpertin Evelyn Larisch

Evelyn Larisch

💼 BERUF

Pflegeexpertin Schwerpunkt Palliative Care

  • Beratung Pflegefragen und -probleme

  • Pflegewissenschaftliches Arbeiten und Transfer in die Praxis

  • Fortbildungen

  • Gesundheitliche Versorgungsplanung

  • Projektarbeiten Convivo Unternehmensgruppe, Bremen

Palliativpflegefachkraft MediAcion, Achim
Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin Bremer Krankenpflegeschule.

🎓 STUDIUM

Abschluss Master of Arts Public Health/Pflegewissenschaft
Schwerpunkt Pflegewissenschaft.

  • Medizinisches Denken in der Versorgung

  • Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement

  • Gesundheitsökonomie

  • Pflegeforschung

Universität Bremen
Titel der Masterarbeit: Evidence-based Nursing im Krankenhaus Mitarbeiter- und Expertenbefragungen für eine erfolgreiche Implementierung von Pflegeforschung in die Praxis.

Abschluss Bachelor of Arts Pflegewissenschaft

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