Betreuung und Wohnen bei Demenz

Ist ein Senior an Demenz erkrankt, sollte frühzeitig geklärt werden, wie die Betreuung und das Wohnen in der Zukunft geregelt werden sollen, damit diese im Sinne des Betroffenen verläuft.

Hierbei gibt es sowohl ambulant als auch stationär verschiedene Möglichkeiten.

Wie die Betreuung im Demenzfall verlaufen kann und welche Wohnformen es für erkrankte Senioren gibt, hat Wohnen-im-Alter im folgenden Ratgeber zusammengefasst.

Betreuungsmöglichkeiten Betreuungsmöglichkeiten

Zu Hause oder im Pflegeheim? Nicht immer kann die Entscheidung der Wohnform vollständig von den Wünschen des Betroffenen abhängig gemacht werden.

Oftmals spielen hierbei der Gesundheitszustand des Seniors, die Eignung der Wohnung, die Möglichkeit zur Betreuung sowie die Schwere der Einschränkung eine Rolle bei der Wahl der Versorgungsform.

Wie aber können die verschiedenen Möglichkeiten der Betreuung im ambulanten und im stationären Bereich aussehen?

Ambulante Pflege

Das Leben in der eigenen Wohnung ist im frühen und mittleren Stadium der Demenz mit Hilfe Angehöriger gut möglich. Je besser diese über die Krankheit Bescheid wissen, desto besser werden Betreuung und Pflege gelingen.

Ein gutes Netzwerk hilft, den Verbleib zu Hause auf längere Zeit zu gewährleisten. Hierbei können Nachbarschafts- und ehrenamtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Örtliche Pflegeberatungs- und Demenzberatungsstellen unterstützen Betroffene gerne und geben Auskunft über lokale Hilfsangebote.

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Tipp

Es gibt viele verschiedene Unterstützungsangebote, die es demenzkranken Senioren ermöglichen, lange in den eigenen vier Wänden leben zu können. Informationen sammeln lohnt sich!

Bei steigendem Beaufsichtigungs- und Unterstützungsbedarf kann eine 24 Stunden Betreuung zu Hause erforderlich werden. Können Angehörige dies nicht leisten, kann eine Pflegekraft mit im Haushalt wohnen. Sie gestaltet mit der erkrankten Person den Alltag und leistet erforderliche Hilfe. Wichtig ist die richtige Auswahl der Pflegekraft im legalen Rahmen. Unterschiedliche Angebote deutscher und ausländischer Firmen variieren zwischen 1200 und 5000 Euro.

Demenzkranke und ihre Angehörigen haben zudem ein Anrecht auf eine Unterstützung durch professionelle Pflegedienste. Diese bieten unterschiedliche Leistungen an.

Mögliche Leistungen eines ambulanten Pflegedientes

  • Medikamentengabe

  • Anlegen und Wechseln von Verbänden

  • Körperpflege

  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

  • Stundenweise Betreuung

Weiterhin besteht Anspruch auf Beratung im eigenen Zuhause.

Die Kranken- und Pflegekasse übernehmen bei vorhandenem Pflegegrad einen Teil der Kosten, allerdings decken sie nur selten den gesamten Betrag. Pflegedienste erstellen vorab ein entsprechendes Angebot.

Die Tagespflege bietet die Möglichkeit der stundenweisen Betreuung außer Haus. Ein oder mehrere Tage in der Woche werden in einer Betreuungseinrichtung verbracht. Langeweile wird vermieden, gleichzeitig entstehen Freiräume für Angehörige. Die Einrichtungen sind spezialisiert auf die Bedürfnisse Demenzkranker. Zur gemeinsamen Tagesgestaltung gehören Kochen, Haus- und Gartenarbeit oder Ausflüge. Professionelle Aufsicht und Versorgung durch geschultes Fachpersonal sind gewährleistet. Fast alle Einrichtungen bieten einen Fahrdienst, der die Pflegebedürftigen zum vereinbarten Zeitpunkt zu Hause abholt und abends wieder heimfährt.

Stationäre Pflege

Stationäre Unterbringung kann erforderlich werden, wenn eine häusliche Versorgung und Beaufsichtigung nicht mehr möglich sind. Dieses Thema ist häufig schwierig, sollte aber bereits im frühen Stadium einer Demenz besprochen werden. Nur so können Betroffene mitbestimmen, ob bzw. in welchem Heim sie leben möchten.

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Tipp

Oftmals bietet es sich an, frühzeitig gemeinsam mit dem Betroffenen Pflegeheime zu besichtigen, sodass eine Entscheidung für ein Heim gemeinsam getroffen werden kann.

Es kann passieren, dass in einer akuten Situation die Unterbringung in einem Heim kurzfristig erforderlich wird, sei es auf Dauer oder nur vorübergehend. Wurde dies im Vorfeld überlegt und besprochen, kann man mit dieser Situation entspannter umgehen.

Wohnformen Wohnformen

Aufgrund der spezifischen Anforderungen hinsichtlich des altersgerechten Wohnens, die insbesondere im Fall demenzkranker Senioren an die eigene Wohnung gestellt werden, um die Sicherheit und Versorgung zu gewährleisten, ist ein Leben in den eigenen vier Wänden für die gesamte Dauer der Erkrankung häufig nicht möglich. Nicht immer ist der Senior dabei gesundheitlich so eingeschränkt, dass eine stationäre Betreuung nötig wird.

Für diesen Fall gibt es mehrere verschiedene Wohnformen, die eine Option sein können.

Anforderungen an das Wohnen

Wohnformen für demenzkranke Menschen sollten es ermöglichen, gewohnte Möbel und Dekorationen zu integrieren, damit sich die Bewohner wie zu Hause fühlen. Die Einrichtung der Räume muss demenzgerecht sein, d.h. Beleuchtung, Bodenbeläge und Farbauswahl der Ausstattung sollten so gewählt werden, dass der Demenzkranke sich sicher und geborgen fühlt. Zudem sollte die Barrierefreiheit gewährleistet sein, so sollten Räume wie die Küche oder das Badezimmer entsprechend gestaltet werden.

Zudem sollte Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen und Pflege durch ambulante Dienste jederzeit erreichbar sein, beispielsweise durch einen Hausnotruf.

Schwerpunkte bei der Einrichtung einer Demenzwohnung

Betreutes Wohnen

Zu Beginn einer Demenz können die Senioren noch in der eigenen Wohnung bleiben. Bei Bedarf sollte jedoch rund um die Uhr Hilfe zur Verfügung stehen, wenn der Demenzkranke nicht mehr allein zurechtkommt. Betreutes Wohnen bietet nicht nur altersgerechte Wohnungen, sondern auch Hilfs- und Pflegedienste, die jederzeit in Anspruch genommen werden können.

Pflegeheim

Vor allem im späteren Verlauf der Erkrankung insbesondere bei Eintritt des Pflegefalls kann eine stationäre Versorgung für Demenzerkrankte notwendig werden. Dies sollte bereits früh mit dem Betroffenen vereinbart werden, damit auch im Pflegeheim im Sinne des Seniors gehandelt werden kann. Dazu zählt auch die Auswahl des jeweiligen Pflegeheims. Dieses sollte in Tagen der Erkrankung im besten Fall schon mit dem Betroffenen besichtigt und ausgewählt werden.

Weitere Wohnformen

Neben den „klassischen“ Wohnformen des Betreuten Wohnens und des Pflegeheims gibt es eine Reihe weiterer alternativer Wohnformen für demenzkranke Senioren:

  • Senioren-WG
  • Demenzdorf
  • Pflege im Ausland

In einer Senioren-Wohngemeinschaft bekommt jeder Bewohner sein eigenes Zimmer, das er so einrichten kann, wie er möchte. Küche, Bäder und Gemeinschaftsräume werden von allen Mietern gemeinsam genutzt. Betreute Wohngemeinschaften werden ambulant von Pflegediensten, Helfern und Angehörigen versorgt. Diese Wohnform ist für Demenzkranke geeignet, die noch relativ selbstständig sind.

Eine weitere Wohnform für Demenzkranke sind so genannte Demenzdörfer. Hierbei handelt es sich um geschützte Wohnanlagen, die auf die Bedürfnisse der Bewohner abgestimmt sind. Wege führen zum Beispiel zur Mitte des Dorfes, damit sich niemand verlaufen kann. In einem kleinen Markt können die Bewohner auch ohne Geld einkaufen. Für ein Demenzdorf werden so viele Pflegekräfte angestellt, dass sie mehr Zeit für einzelne Bewohner haben als in anderen Einrichtungen.

Ein weiterer Trend ist die Pflege im Ausland. Modelle gibt es in Thailand, Spanien oder osteuropäischen Ländern. Diese sind häufig kostengünstiger und es steht mehr Personal für die individuelle Betreuung bereit. Zudem gibt es spezielle Einrichtungen für Demenz. Sollte dies eine Möglichkeit sein, sollten Betroffene und Angehörige sich vorab informieren, welche Leistungen die Pflegekasse im gewählten Land übernimmt.

Finanzierung der Pflege bei Demenz Finanzierung der Pflege bei Demenz

Die Pflege demenzkranker Senioren ist häufig auch mit hohen Kosten verbunden. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 werden nun aber auch Demenzkranke von diesem erfasst und können in einen Pflegegrad eingeordnet werden. So erhalten Angehörige und Betroffene eine erhöhte finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse zur Finanzierung der Pflege.

Unterstützung durch die Pflegekasse

Seit 2017 berücksichtigt der Gesetzgeber im Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht mehr nur körperliche Einschränkungen, sondern bezieht auch kognitive und psychische Beschwerden mit ein. Somit fallen an Demenz erkrankte Senioren nicht mehr länger in die Pflegestufe 0, sondern können mit Einführung dieser in einen Pflegegrad eingeordnet werden.

Gesetzliche Definition von Pflegebedürftigkeit

Auf diese Weise erhalten Betroffene Senioren und Angehörige nun eine erhöhte finanzielle Unterstützung zur Pflege – sowohl ambulant als auch stationär. Die tatsächliche Höhe der Leistungen hängt dabei von der Schwere der Beeinträchtigung, die durch den Pflegegrad gespiegelt wird, sowie von der Versorgungsform ab. So wird die Finanzierung ambulanter Pflege durch Angehörige oder Bekannte mit dem Pflegegeld unterstützt und die Pflegeheim-Finanzierung sowie die Finanzierung häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst mit den Pflegesachleistungen bezuschusst.

Stand: Januar 2025

Pflegegrad Pflegegeld ambulant Pflegesachleistung ambulant Teilstationäre Tages- und Nachtpflege Leistungsbetrag vollstationär Entlastungsbetrag
1 131 € 131 €
2 347 € 796 € 721 € 805 € 131 €
3 599 € 1.497 € 1.357 € 1.319 € 131 €
4 800 € 1.859 € 1.685 € 1.855 € 131 €
5 990 € 2.299 € 2.085 € 2.096 € 131 €

Allerdings gilt sowohl bei ambulanter als auch stationärer Pflege, dass die Leistungen der Pflegekasse die tatsächlichen Pflegekosten nicht decken. Die verbleibenden Restkosten müssen durch den Betroffenen selbst getragen werden.

Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht reichen

Wenn die Leistungen der Pflegekasse die Kosten für die Pflege nicht decken, muss der Pflegebedürftige selbst für die Restkosten aufkommen. Nicht immer reicht dabei aber die eigene Rente aus.

Seit dem 01.01.2020 tritt ein neues Gesetz zur Entlastung von Kindern von Pflegebedürftigen in Kraft. Dieses besagt, dass nur Personen deren Einkommen 100.000 € (Brutto im Jahr der direkten Angehörigen) übersteigt zur Zahlung der Pflege der Eltern herangezogen werden (s.g. Elternunterhalt) . Weiterhin wird nicht mehr, wie bisher der Ehe- oder Lebenspartner in der Berechnung der Kosten beachtet.

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Tipp

Da die Hilfe zur Pflege erst bei Kenntnis von der Bedarfslage ausgezahlt wird, sollte der entsprechende Antrag unbedingt rechtzeitig gestellt werden!

Ein weiterer Weg zur Schließung der Kostenlücke kann eine Pflegezusatzversicherung sein. Ist diese rechtzeitig abgeschlossen, kann sie bei der Finanzierung der Pflege helfen.

Erkrankt ein Senior an Demenz, sollte mit ihm gemeinsam frühzeitig besprochen werden, wie er sich die eigene Zukunft vorstellt und welche Wünsche hinsichtlich der Pflege und Unterbringung bestehen.

Nicht immer ist es möglich, dass der Betroffene in den eigenen vier Wänden wohnen bleibt. Wird ein Umzug nötig, bieten sich allerdings viele Möglichkeiten, die die Lebenssituation für alle verbessern können.

Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen

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Pflegeexpertin Evelyn Larisch

Evelyn Larisch

💼 BERUF

Pflegeexpertin Schwerpunkt Palliative Care

  • Beratung Pflegefragen und -probleme

  • Pflegewissenschaftliches Arbeiten und Transfer in die Praxis

  • Fortbildungen

  • Gesundheitliche Versorgungsplanung

  • Projektarbeiten Convivo Unternehmensgruppe, Bremen

Palliativpflegefachkraft MediAcion, Achim
Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin Bremer Krankenpflegeschule.

🎓 STUDIUM

Abschluss Master of Arts Public Health/Pflegewissenschaft
Schwerpunkt Pflegewissenschaft.

  • Medizinisches Denken in der Versorgung

  • Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement

  • Gesundheitsökonomie

  • Pflegeforschung

Universität Bremen
Titel der Masterarbeit: Evidence-based Nursing im Krankenhaus Mitarbeiter- und Expertenbefragungen für eine erfolgreiche Implementierung von Pflegeforschung in die Praxis.

Abschluss Bachelor of Arts Pflegewissenschaft

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