Pflegegrad 2: Definition, Voraussetzungen und Leistungen
Mit der Pflegereform, die 2017 in Kraft trat, lösten die neuen fünf Pflegegrade die bisherigen drei Pflegestufen ab.
Laut dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff haben Personen, die in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt sind, Aussicht darauf in den Pflegegrad 2 eingeteilt zu werden.
Definition und Voraussetzung Definition und Voraussetzung
Was sind die Voraussetzungen für den Pflegegrad 2 und wem steht der Pflegegrad 2 zu?
Personen mit dem Pflegegrad 2 haben laut Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) bzw. Medizinischen Dienstes der Privaten (Medicproof) eine "erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Dies bedeutet, dass Personen, die ihren Alltag in sämtlichen Lebensbereichen nur erheblich eingeschränkt bewältigen können, dem Pflegegrad 2 zugewiesen werden.
Bei dem neuen Begutachtungsassessment müssen mindesten 27 und höchsten 47,5 Punkte ermittelt werden, um in den Pflegegrad 2 eingeteilt zu werden.
Bis 2016 galten in Deutschland Pflegestufen. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gab es eine Änderung des Fokus. Die Pflegestufe 2 wurde nicht automatisch in den Pflegegrad 2 umgewandelt. Die Ableitung einer bestehenden Pflegestufe in den neuen Pflegegrad 2 erfolgte wie folgt: Menschen der Pflegestufe 0 mit einer Demenzdiagnose sowie Menschen mit der Pflegestufe 1 wurden im Jahr 2017 automatisch in den Pflegegrad 2 eingeordnet.
Pflegeleistungen im Pflegegrad 2 Pflegeleistungen im Pflegegrad 2
Auf welche Leistungen der Pflegekasse hat man bei Pflegegrad 2 Anspruch?
Leistung | Anspruch |
---|---|
Pflegegeld | 347 €/mtl. |
Ambulante Pflegesachleistung | 796 €/mtl. |
Entlastungsbeitrag | 131 €/mtl. |
Kurzzeitpflege | 1.854 € pro Kalenderjahr |
Verhinderungspflege | 1.685 € pro Kalenderjahr |
Tages- und Nachtpflege | 721 €/mtl. |
Zuschuss für Wohnraumanpassung | einmalig bis zu 4.180 € |
Wohngruppenzuschuss | 224 €/mtl. |
Hausnotruf | 25,50 €/mtl. |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 €/mtl. |
Pflegekurse für Angehörige | ja |
Beratung | ja |
Stationäre Pflegesachleistungen | 805 €/mtl. |
Leistungszuschläge für den pflegebedingten Eigenanteil | 15 % bis 75 %/ mtl. |
Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2
Betroffene mit Pflegegrad 2 erhalten entweder Pflegegeld von monatlich 347 € bei häuslicher Pflege oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 796 € monatlich. Die Pflegesachleistungen rechnet der ambulante Dienst automatisch mit der Pflegekasse ab.
Bei nicht voll ausgeschöpften Pflegesachleistungen, können bis zu 40% für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden
Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden, wobei sich dann der Pflegegeldanteil um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistung verringert.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2
Zusätzlich zum Pflegegeld und den Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich. Mit diesem zweckgebundenen Betrag können folgende qualitätssichernde Leistungen bezahlt werden:
- Betreuungsangebote
- Haushaltshilfe für z.B. Kochen, Reinigung, Gartenarbeit
- Alltagsbegleiter für z.B. Gespräche, Spaziergänge, Einkaufsbegleitung
- Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen
Entlastungsbetrag direkt mit Pflegekasse abrechnen
Nur bei der Pflegekasse gelistete Anbieter können den Entlastungsbetrag direkt mit der Kasse abrechnen. Der Betrag wird nicht an die Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen ausgezahlt.
Bei einer nicht vollständigen Ausschöpfung des Entlastungsbetrages pro Monat, bleibt die verbleibende Summe erhalten und verfällt nicht automatisch. Der angesammelte (nicht abgerechnete) Betrag eines Jahres kann rückwirkend bis zum 30.06. des Folgejahres bei den Kassen abgerechnet werden.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2
Für Personen mit Pflegegrad 2 bietet das neue Entlastungsbudget ab dem 01. Juli 2025 eine grundlegende Flexibilisierung der häuslichen und kurzzeitigen stationären Pflege bei moderat eingeschränkter Selbstständigkeit.
Das neue Entlastungsbudget
Zusammenlegung: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengefasst.
Budgethöhe: Das Budget für den Pflegegrad 2 beträgt pauschal 3.539 € jährlich.
Gesamtdauer: Dieses Budget kann für insgesamt bis zu acht Wochen (56 Tage) im Jahr genutzt werden.
Wartezeit entfällt: Die bisherige Voraussetzung von sechs Monaten Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt vollständig.
Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 2
Für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 monatlich 721 €. Seit 2015 werden die Leistungen für die Tages- und Nachtpflege nicht mehr angerechnet und können daher zusätzlich zu den ambulanten Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld in Anspruch genommen werden.
Sonstige Leistungen für die häusliche Pflege mit Pflegegrad 2
Zusätzlich zu den bereits genannten Pflegeleistungen haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 Anspruch auf folgende Leistungen:
Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassung
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, von der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 €.
Zu den barrierefreien Umbauten zählen zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder der barrierefreie Umbau des Badezimmers wie beispielsweise durch den Einbau einer Dusche statt Badewanne.
Der Zuschuss wird einmalig für die Barrierefreiheit des Wohnraums gewährt und kann bei verändertem Bedarf, wie die Höherstufung in einen anderen Pflegegrad und damit verändertem Hilfebedarf, erneut beantragt werden.
Diesen Zuschuss erhalten auch jeweils alle Bewohner einer ambulant betreuten Wohngruppe, wenn maximal vier Versicherte in der gleichen Wohnung leben. Außerdem erhält jeder von ihnen einen Einrichtungszuschuss von 2.613 € und den Wohngruppenzuschuss von 224 € monatlich für die Finanzierung einer Person, die die Bewohner bei verwaltenden, betreuenden oder hauswirtschaftlichen Tätigkeiten unterstützt.
Zuschuss für (Pflege-)Hilfsmittel
Medizinische Hilfsmittel, wie beispielsweise Inkontinenzartikel oder eine Sehhilfe, werden per ärztlichem Rezept verschrieben. Für die Kostenübernahme eines Hilfsmittels ist die Krankenkasse zuständig.
Technische Pflegehilfsmittel, wie Pflegebetten, Lagerungshilfen und Rollatoren werden in der Regel von den Pflegekassen leihweise überlassen. Auch Notrufsysteme gehören zu den technischen Pflegehilfsmitteln und werden monatlich mit 25,50 € bezuschusst.
Nicht nur Geräte werden unter Pflegehilfsmittel geführt, sondern auch Sachmittel bzw. Verbrauchsprodukte, die für die häusliche Pflege notwendig sind oder diese erleichtern. Bei anerkanntem Pflegegrad werden Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen von den Pflegekassen mit 42 € monatlich gefördert.
Weitere medizinische Hilfsmittel sowie Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenversicherungen gelistet.
Kostenlose Pflegekurse und Beratung für Angehörige
Pflegende Angehörige können kostenlos Pflegekurse nach § 45 SGB XI in Anspruch nehmen, da die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 1 die Gebühren hierfür übernimmt. Zudem haben Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 Anspruch auf eine kostenlose Beratung zur barrierefreien Wohnraumanpassung oder zum Thema der pflegerischen Versorgung.

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Stationäre Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2
Personen mit Pflegegrad 2 erhalten 805 € für die vollstationäre Pflege. Damit besteht eine Leistungsminderung zu den vergangenen Jahren. Denn mit der alten Pflegestufe 1 hatte man Anspruch auf 1.064 €. Für Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz fand wiederum eine Verbesserung statt. Hier gab es nämlich keinen Anspruch auf einen Leistungsbetrag für die vollstationäre Pflege.
Seit der Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 zahlen alle Bewohner einer vollstationären Pflegeeinrichtung einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) unabhängig des Pflegebedarfs. Seit 01.01.2022 zahlen die Pflegekassen zusätzlich zu den Pflegesachleistungen auch Leistungszuschläge in Abhängigkeit der Verweildauer in der stationären Einrichtung. Weitere Informationen zur Finanzierung der vollstationären Unterbringung finden Sie hier.
Fazit Fazit
Vor allem im Pflegegrad 2 spürt man das Prinzip "ambulant vor stationär" durch das Pflegestärkungsgesetz 2. Hierbei sollen zuerst alle Möglichkeiten der ambulanten Versorgung bei Pflegebedürftigkeit ausgenutzt werden, bevor die pflegebedürftige Person voll- oder teilstationär gepflegt wird.
Pflegegrad online berechnen
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Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen
- Definition Pflegegrade & Pflegeleistungen
- Begutachtungsassessment (NBA): Ermittlung der Pflegegrade
- Pflegegrad beantragen - so geht's
- Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen

Pflegeexperte Florian Seybecke
Fachliche Expertise
Schulungsbeauftragter und Dozent
Fachkoordinator für neurologische Langzeitrehabilitation
Pflegedienstleitung und Schulungsbeauftragter
Fachkraft in der außerklinischen Intensivpflege
Ausbildung zum examinierten Altenpfleger