Pflegegrad 5: Definition, Voraussetzungen und Leistungen
Personen, die in ihrer Selbstständigkeit schwerst beeinträchtigt sind und eine besondere Anforderung an die pflegerische Versorgung benötigen, werden laut dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in den Pflegegrad 5 eingeteilt. Der Pflegegrad 5 stellt somit den höchsten Grad an Unselbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person dar.
Deshalb erhalten Betroffene auch die höchsten Pflegeleistungen. Pflegegrad 5 ist vergleichbar mit der alten Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompentenz sowie Härtefällen.
Pflegegrad 5: Voraussetzung und Definition Pflegegrad 5: Voraussetzung und Definition
Was sind die Voraussetzungen für den Pflegegrad 5 und wem steht der Pflegegrad 5 zu?
Für den Pflegegrad 5 muss nachweislich eine "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung" vorliegen. Im neuen Begutachtungsassessment müssen innerhalb der sechs Module zwischen 90 und 100 Punkte erreicht werden, um den Pflegegrad 5 zu erhalten.
Personen mit der Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz sowie Härtefällen wurden automatisch bei der Umstellung im Jahr 2017 in den Pflegegrad 5 zugeteilt.
Pflegeleistungen im Pflegegrad 5 Pflegeleistungen im Pflegegrad 5
Auf welche Leistungen hat man bei Pflegegrad 5 Anspruch?
Leistung | Anspruch |
---|---|
Pflegegeld | 990 €/mtl. |
Ambulante Pflegesachleistung | 2.299 €/mtl. |
Entlastungsbeitrag | 131 €/mtl. |
Kurzzeitpflege | 1.854 € pro Kalenderjahr |
Verhinderungspflege | 1.685 € Kalenderjahr |
Tages- und Nachtpflege | 2.085 €/mtl. |
Zuschuss für Wohnraumanpassung | einmalig bis zu 4.180 € |
Wohngruppenzuschuss | 224 €/mtl. |
Hausnotruf | 25,50 €/mtl. |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 €/mtl. |
Pflegekurse für Angehörige | ja |
Beratung | ja |
Stationäre Pflegesachleistungen | 2.096 €/mtl. |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5
Mit dem Pflegegrad 5 erhalten Pflegebedürftige entweder Pflegegeld von monatlich 990 € bei häuslicher Pflege oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 2.299 € monatlich. Die Pflegesachleistungen rechnet der ambulante Dienst automatisch mit den Pflegekassen ab.
Die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung werden bei Pflegegrad 5 erstattet.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden, wobei sich dann der Pflegegeldanteil um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistung verringert.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5
Unabhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit steht jedem Pflegebedürftigen der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich zur Verfügung. Mit diesem zweckgebundenen Betrag können folgende qualitätssichernde Leistungen bezahlt werden:
- Betreuungsangebote
- Haushaltshilfe für z.B. Kochen, Reinigung, Gartenarbeit
- Alltagsbegleiter für z.B. Gespräche, Spaziergänge, Einkaufsbegleitung
- Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5
Das Entlastungsbudget ab dem 01. Juli 2025 bietet auch für Personen mit Pflegegrad 5 die Möglichkeit, die intensivste Versorgung durch eine Kombination aus häuslicher und stationärer Ersatzpflege optimal und flexibel zu gestalten.
Das neue Entlastungsbudget
Zusammenlegung: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengefasst.
Budgethöhe: Das Budget für den Pflegegrad 5 beträgt pauschal 3.539 € jährlich.
Gesamtdauer: Dieses Budget kann für insgesamt bis zu acht Wochen (56 Tage) im Jahr genutzt werden.
Wartezeit entfällt: Die bisherige Voraussetzung von sechs Monaten Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt vollständig.
Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 5
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 5 erhalten für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege monatlich 2.085 €. Seit 2015 werden die Leistungen für die Tages- und Nachtpflege nicht mehr angerechnet und können daher zusätzlich zu den ambulanten Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld in Anspruch genommen werden.
Sonstige Leistungen für die häusliche Pflege mit Pflegegrad 5
Zusätzlich zu den bereits genannten Pflegeleistungen haben Pflegebedüftige mit dem Pflegegrad 5 Anspruch auf folgenden Leistungen:
Zuschuss für Wohnraumanpassung
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, von der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 €.
Zu den barrierefreien Umbauten zählen zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder der barrierefreie Umbau des Badezimmers wie beispielsweise durch den Einbau einer Dusche statt Badewanne.
Der Zuschuss wird einmalig für die Barrierefreiheit des Wohnraums gewährt und kann bei verändertem Bedarf, wie die Höherstufung in einen anderen Pflegegrad und damit verändertem Hilfebedarf, erneut beantragt werden.
Diesen Zuschuss erhalten auch jeweils alle Bewohner einer ambulant betreuten Wohngruppe, wenn maximal vier Versicherte in der gleichen Wohnung leben. Außerdem erhält jeder von ihnen einen Einrichtungszuschuss von 2.613 € und den Wohngruppenzuschuss von 224 € monatlich für die Finanzierung einer Person, die die Bewohner bei verwaltenden, betreuenden oder hauswirtschaftlichen Tätigkeiten unterstützt.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Medizinische Hilfsmittel, wie beispielsweise Inkontinenzartikel oder eine Sehhilfe, werden per ärtzlichem Rezept verschrieben. Für die Kostenübernahme eines Hilfsmittels ist die Krankenkasse zuständig.
Technische Pflegehilfsmittel, wie Pflegebetten, Lagerungshilfen und Rollatoren werden in der Regel von den Pflegekassen leihweise überlassen. Auch Notrufsysteme gehören zu den technischen Pflegehilfsmitteln und werden monatlich mit 25,50 € bezuschusst.
Nicht nur Geräte wie beispielsweise der Hausnotruf werden unter Pflegehilfsmittel geführt, sondern auch Sachmittel bzw. Verbrauchsprodukte, die für die häusliche Pflege notwendig sind oder diese erleichtern. Bei anerkanntem Pflegegrad werden Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen von den Pflegekassen mit 42 € monatlich gefördert.
Weitere medizinische Hilfsmittel sowie Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenversicherungen gelistet.
Pflegekurse & Beratung
Pflegende Angehörige können kostenlos Pflegekurse nach § 45 SGB XI in Anspruch nehmen, da die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 1 die Gebühren hierfür übernimmt.
Zudem haben Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 5 Anspruch auf eine kostenlose Beratung zur barrierefreien Wohnraumanpassung oder zum Thema der pflegerischen Versorgung.

Online-Pflegekurse
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Stationäre Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5
Für die stationäre Pflege in Pflegeheimen haben Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 5 einen Anspruch auf 2.096 € pro Monat.
Fazit Fazit
Mit dem Pflegegrad 5 stehen Betroffenen die umfangreichsten Pflegeleistungen der Pflegekasse zu, da sie unter einer "schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" leiden und somit besonders stark auf Hilfe angewiesen sind.
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Mit dem kostenlosen Pflegegradrechner können Sie den vorraussichtlichen Pflegegrad bequem online ermitteln.
Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen
- Definition Pflegegrade & Pflegeleistungen
- Begutachtungsassessment (NBA): Ermittlung der Pflegegrade
- Pflegegrad beantragen - so geht's
- Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen

Pflegeexperte Florian Seybecke
Fachliche Expertise
Schulungsbeauftragter und Dozent
Fachkoordinator für neurologische Langzeitrehabilitation
Pflegedienstleitung und Schulungsbeauftragter
Fachkraft in der außerklinischen Intensivpflege
Ausbildung zum examinierten Altenpfleger