Pflegegrad 3: Definition, Voraussetzungen und Leistungen
Das Pflegestärkungsgesetz II löste 2017 die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ab. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben laut dem neuen Begutachtungsassessment eine "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit".
Definition und Voraussetzungen Definition und Voraussetzungen
Was sind die Voraussetzungen für den Pflegegrad 3 und wem steht der Pflegegrad 3 zu?
Den Pflegegrad 3 erhalten alle Pflegebedürftigen, bei denen durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) bzw. Medizinischen Dienstes der Privaten (Medicproof) eine "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" festgestellt wird. Dies wird anhand des neuen Begutachtungsassessment ermittelt. Für den Pflegegrad 3 müssen zwischen 47,5 - 69 Punkte erreicht werden.
In Deutschland galten bis 2016 3 Pflegestufen. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ergab sich eine Sichtweise. Die Pflegestufe 3 wurde nicht automatisch in den Pflegegrad 3 umgewandelt. Die Ableitung einer bestehenden Pflegestufe in den neuen Pflegegrad 3 erfolgte wie folgt: Menschen der Pflegestufe 1 mit einer Demenzdiagnose sowie Menschen mit der Pflegestufe 2 wurden im Jahr 2017 automatisch in den Pflegegrad 3 eingeordnet.
Pflegeleistungen im Pflegegrad 3 Pflegeleistungen im Pflegegrad 3
Auf welche Leistungen der Pflegekasse hat man bei Pflegegrad 3 Anspruch?
Leistung | Anspruch |
---|---|
Pflegegeld | 599 €/mtl. |
Ambulante Pflegesachleistung | 1.497 €/mtl. |
Entlastungsbetrag | 125,00 €/mtl. |
Kurzzeitpflege | 1.854 € pro Kalenderjahr |
Verhinderungspflege | 1.685 € pro Kalenderjahr |
Tages- und Nachtpflege | 1.357 €/mtl. |
Zuschuss für Wohnraumanpassung | einmalig bis zu 4.180 € |
Wohngruppenzuschuss | 224 €/mtl. |
Hausnotruf | 25,50 €/mtl. |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 €/mtl. |
Pflegekurse für Angehörige | ja |
Beratung | ja |
Stationäre Pflegesachleistungen | 1.319 €/mtl. |
Leistungszuschläge für den pflegebedingten Eigenanteil | 15% bis 75%/ mtl. |
Stationäre Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3
Personen mit Pflegegrad 3, die in einer vollstationären Einrichtung wie einem Pflegeheim unterkommen möchten, erhalten von der Pflegeversicherung 1.319 € für die stationäre Pflege.
Folgendes hat sich durch die Pflegereform und das Pflegestärkungsgesetz II geändert:
Pflegebedürftige mit der bis 2017 noch geltenden und vergleichbaren Pflegestufe 2 erhielten noch 1.330 € für die stationäre Pflege von der Pflegeversicherung. Menschen mit Demenz und Pflegestufe 1 erhielten 1.064 € pro Monat für die stationäre Pflege. Somit besteht für Pflegebedürftige mit ehemals Pflegstufe 2 eine Kürzung und für Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 1 und Demenz eine Erhöhung der Leistungen.
Der sogenannte Bestandsschutz stellte jedoch sicher, dass kein Pflegebedürftiger durch das Pflegestärkungsgesetz II schlechter gestellt wurde. Die gesetzliche Regelung trat direkt zum 01.01.2017 in Kraft.
Seit 2017 hat sich außerdem der einrichtungseinheitliche Eigenanteil, den die Bewohner für die stationäre Pflege entrichten müssen, geändert. Zuvor stieg der Eigenanteil mit der Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf an. Der pflegebedingte Eigenanteil bleibt nun in jedem Pflegegrad gleich. Seit 01.01.2022 zahlen die Pflegekassen zusätzlich zu den Pflegesachleistungen auch Leistungszuschläge in Abhängigkeit der Verweildauer in der stationären Einrichtung. Weitere Informationen zur Finanzierung der vollstationären Unterbringung finden Sie hier.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben monatlich Anspruch auf 599 € Pflegegeld für die häusliche Pflege. Das Pflegegeld wird bei der Pflege durch einen Angehörigen oder Ehrenamtlichen geleistet und kann auch mit den Pflegesachleistungen kombiniert werden.
Die Höhe der ambulanten Pflegesachleistungen beträgt in diesem Pflegegrad 1.497 € monatlich und wird bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegediensts bezahlt. Die Pflegesachleistungen rechnet der ambulante Dienst automatisch mit der Pflegekasse ab.
Die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung werden bei Pflegegrad 3 erstattet.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden, wobei sich dann der Pflegegeldanteil um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistung verringert.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 stehen ein Entlastungsbetrag von monatlich 131 € zu. Dieser kann für Angebote Unterstützung und Begleitung im Alltag in Anspruch genommen werden.
Den Entlastungsbetrag können Pflegbedürftige mit Pflegegrad 3 zusätzlich für die Finanzierung von Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tages-und Nachtpflege oder für die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes anrechnen lassen.
Entlastungsbetrag direkt mit Pflegekasse abrechnen
Nur bei der Pflegekasse gelistete Anbieter können den Entlastungsbetrag direkt mit der Kasse abrechnen. Der Betrag wird nicht an die Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen ausgezahlt.
Beispiele für Maßnahmen im Pflegegrad 3 für die der Entlastungsbetrag von 131 € mtl. genutzt werden kann:
Haushaltshilfen, die bei verschiedenen Hausarbeiten behilflich sind, wie Putzen, Kochen oder Gartenarbeit.
Alltagsbegleiter und Betreuer, mit denen Gespräche geführt und Spaziergänge unternommen werden können. Sie helfen ebenfalls beim Einkaufen oder anderen Aktivitäten.
Betreuungsgruppen für Demenzkranke
Pflegebegleitung
Angebote zur Entlastung von Pflegenden, wie gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3
Gerade bei einem höheren Pflegebedarf, wie er in Pflegegrad 3 vorliegt, ermöglicht das Entlastungsbudget ab dem 01. Juli 2025 eine wichtige Anpassung der Betreuungsleistungen an die bereits erheblich eingeschränkte Selbstständigkeit.
Das neue Entlastungsbudget
Zusammenlegung: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengefasst.
Budgethöhe: Das Budget für den Pflegegrad 3 beträgt pauschal 3.539 € jährlich.
Gesamtdauer: Dieses Budget kann für insgesamt bis zu acht Wochen (56 Tage) im Jahr genutzt werden.
Wartezeit entfällt: Die bisherige Voraussetzung von sechs Monaten Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt vollständig.
Tagespflege und Nachtpflege bei Pflegegrad 3
Für die sogenannte teilstationäre Tages- und Nachtpflege erhält man mit Pflegegrad 3 pro Monat 1.357 €. Darüber hinaus haben Pflegebedürftige in teilstationären Pflegeinrichtungen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können seit 2015 auch mit den ambulanten Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld kombiniert werden. Die Leistungen werden nicht mehr verrechnet.
Sonstige Leistungen für die häusliche Pflege mit Pflegegrad 3
Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 steht ein Zuschuss von 4.180 € zu, wenn sie ihren Wohnraum altersgerecht anpassen. Zu den barrierefreien Umbauten zählen zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder der barrierefreie Umbau des Badezimmers wie beispielsweise durch den Einbau einer Dusche statt Badewanne.
Der Zuschuss wird einmalig für die Barrierefreiheit des Wohnraums gewährt und kann bei verändertem Bedarf, wie die Höherstufung in einen anderen Pflegegrad und damit verändertem Hilfebedarf, erneut beantragt werden.
Diesen Zuschuss erhalten auch jeweils alle Bewohner einer ambulant betreuten Wohngruppe, wenn höchstens vier Versicherte in der gleichen Wohnung leben. Außerdem erhält jeder von ihnen einen Einrichtungszuschuss von 2.613 € und den Wohngruppenzuschuss von 224 € monatlich für die Finanzierung einer Person, die die Bewohner bei verwaltenden, betreuenden oder hauswirtschaftlichen Tätigkeiten unterstützt.
Zuschuss für (Pflege-)Hilfsmittel
Medizinische Hilfsmittel, wie beispielsweise Inkontinenzartikel oder eine Sehhilfe, werden per ärztlichem Rezept verschrieben. Für die Kostenübernahme eines Hilfsmittels ist die Krankenkasse zuständig. Technische Pflegehilfsmittel, wie Pflegebetten, Lagerungshilfen und Rollatoren werden in der Regel von den Pflegekassen leihweise überlassen. Auch Notrufsysteme gehören zu den technischen Pflegehilfsmitteln und werden monatlich mit 25,50 € bezuschusst. Nicht nur Geräte werden unter Pflegehilfsmittel geführt, sondern auch Sachmittel bzw. Verbrauchsprodukte, die für die häusliche Pflege notwendig sind oder diese erleichtern. Bei anerkanntem Pflegegrad werden Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen von den Pflegekassen mit 42 € monatlich gefördert. Weitere medizinische Hilfsmittel sowie Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenversicherungen gelistet.
Kostenlose Pflegekurse und Beratung für Angehörige
Pflegende Angehörige können kostenlos Pflegekurse nach § 45 SGB XI in Anspruch nehmen, da die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 1 die Gebühren hierfür übernimmt.
Zudem haben Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3 Anspruch auf eine kostenlose Beratung zur barrierefreien Wohnraumanpassung oder zum Thema der pflegerischen Versorgung.

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Fazit Fazit
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben von der großen Pflegereform im Jahr 2017 profitiert. Sie erhalten nun meist höhere Leistungen als im alten Pflegestufen-System vor 2017.
Plegegrad online berechnen
Mit dem kostenlosen Pflegegradrechner können Sie den vorraussichtlichen Pflegegrad bequem online ermitteln.
Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen
- Definition Pflegegrade & Pflegeleistungen
- Begutachtungsassessment (NBA): Ermittlung der Pflegegrade
- Pflegegrad beantragen - so geht's
- Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen

Pflegeexperte Florian Seybecke
Fachliche Expertise
Schulungsbeauftragter und Dozent
Fachkoordinator für neurologische Langzeitrehabilitation
Pflegedienstleitung und Schulungsbeauftragter
Fachkraft in der außerklinischen Intensivpflege
Ausbildung zum examinierten Altenpfleger