Patientenverfügung: So formulieren Sie sie richtig

Im Fall eines Unfalls oder einer schweren Krankheit sind Patienten oft nicht mehr in der Lage, über die eigene medizinische Behandlung oder lebenserhaltende Maßnahmen zu entscheiden.

Um sicherzustellen, dass die jeweilige Behandlung im eigenen Sinn durchgeführt wird, ist ein bestimmter Teil der Patientenvorsorge sehr wichtig: die Patientenverfügung.

Wie aber wird eine Patientenverfügung verfasst? Welche Punkte müssen enthalten sein? Wer ist für die Durchsetzung der Verfügung zuständig? Und ist dieser Teil der Patientenvorsorge überhaupt rechtlich bindend?

Definition und rechtliche Grundlage Definition und rechtliche Grundlage

§1827 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert die Patientenverfügung als eine schriftliche Willenserklärung über medizinische Maßnahmen im Fall eines Unfalls oder schwerer Krankheit.

Die Patientenverfügung im Gesetz
Die Patientenverfügung im Gesetz

Ausgestellt werden kann die Verfügung ab der Vollendung der Volljährigkeit unter der Voraussetzung der Einwilligungsfähigkeit der jeweiligen Person.

Patientenverfügungen sind gesetzlich bindend für den im Fall der Einwilligungsunfähigkeit eingesetzten Betreuer sowie den behandelnden Arzt. Ist eine rechtlich konforme Verfügung vorhanden, muss diese als Grundlage für medizinische Entscheidungen verwendet werden.

Hat ein Patient keine Patientenverfügung, so obliegt es dem Betreuer, die möglichen Behandlungswünsche im Sinne des Patienten festzustellen und entsprechend dieser zu handeln.

Die Erstellung einer Patientenverfügung als Teil der Patientenvorsorge ist nicht verpflichtend, allerdings ratsam. Nur bei einer vorhandenen Verfügung ist sichergestellt, dass im Sinne des Patienten entschieden und gehandelt wird.

Damit die Verfügung auch tatsächlich rechtlich bindend ist, sollten sie persönlich formuliert und unterschrieben sein und einem bestimmten Aufbau folgen.

Inhalt einer Patientenverfügung Inhalt einer Patientenverfügung

Grundsätzlich sollte eine Patientenverfügung möglichst genau formuliert sein, um die festgelegten Entscheidungen definitiv zu vermitteln.

Formulierungen wie „Im Falle meines Dahinvegetierens...“ sind nicht ausreichend bestimmt und damit nicht rechtlich gültig.

Daher sollten genaue Aussagen getroffen und konkrete Situationen beschrieben werden wie beispielsweise „Wenn ich mich unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde...“

Zur Erleichterung der Formulierung bietet unter anderem das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz Textbausteine an, die als Orientierung dienen können.

Zusätzlich empfiehlt das Bundesministerium folgenden Inhalt einer Patientenverfügung:

  • Vor- und Nachname

  • Geburtsdatum

  • Anschrift

  • Eingangsformel

  • Geltungsbereiche der Patientenverfügung

  • Entscheidungen zu ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen

  • Wünsche zu Ort und Begleitung

  • Festlegung der Verbindlichkeit

  • Verweis auf weitere Vorsorgeverfügungen

  • Verweis auf angefügte Erläuterungen zur Verfügung

  • Organspende

  • Schlussformel

  • Schlussbemerkungen

  • Datum, Unterschrift

  • Gegebenenfalls Aktualisierungen: Datum, Unterschrift

  • Anhang: Wertevorstellungen

Innerhalb des Punktes zu Entscheidungen zu ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen sollte Bezug auf die folgenden medizinischen Schritte genommen werden:

  • Lebenserhaltende Maßnahmen

  • Schmerz- und Symptombehandlung

  • Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr

  • Wiederbelebung

  • Künstliche Beatmung

  • Dialyse

  • Antibiotika

  • Blut / Blutbestandteile

Im Zuge der Patientenverfügung ist es möglich, sämtlichen Maßnahmen zuzustimmen, diese aber auch abzulehnen.

i

TIPP: Kostenlose Muster einer Patientenverfügung

Die Muster vom Bundesministerium der Justiz und besonders des bayerischen Justizministeriums sind empfehlenswert. Weiterhin ist es mittlerweile in einigen Bundesländern wie Frankfurt, Göttingen und Berlin möglich eine Beratung durch speziell geschulte Berater zur gesundheitlichen Versorgungsplanung in Anspruch zu nehmen. In einigen Pflegeheimen gibt es bereits ein aktives Angebot für begleitete Gespräche. Bei den Pflegestützpunkten und Krankenkassen kann nach einem solchen Angebot nachgefragt werden.

Besprechen Sie die Patientenverfügung mit Ihrem Hausarzt, damit alle Aspekte in medizinischer Hinsicht eindeutig abgedeckt sind.

Notarielle Beglaubigung Notarielle Beglaubigung

Damit eine Patientenverfügung rechtlich bindend ist, muss diese entweder eigenhändig von der einwilligungsfähigen Person unterschrieben oder notariell beglaubigt sein.

Die notarielle Beglaubigung bietet den Vorteil, dass die Verfügung direkt im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden kann. Dies erfordert allerdings auch die Ausstellung einer Vorsorgevollmacht.

Über das Vorsorgeregister können Ärzte und gegebenenfalls bevollmächtigte Betreuer im Fall eines Unfalls oder schwerster Krankheit prüfen, ob eine Patientenverfügung vorhanden ist.

Privatpersonen können ihre Vorsorgedokumente auch als Privatperson ohne Anwalt im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen eine einmalige Gebühr von etwa 20 - 26 € einstellen. Zugriff haben Betreuungsgerichte. Im Notfall rufen die Ärzte beim Betreuungsgericht an und lassen nachschauen, ob Dokumente vorhanden sind.

Gültigkeitsdauer Gültigkeitsdauer

Eine Patientenverfügung ist prinzipiell so lange gültig, bis diese durch den Ersteller widerrufen wird. Hierfür genügt ein formloses Schreiben.

Voraussetzung für den Widerruf ist die Einwilligungsfähigkeit des Ausstellers.

Allerdings ist es im eigenen Sinne ratsam, die Patientenverfügung jährlich zu überprüfen und zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass die dort festgehaltenen Entscheidungen auch der aktuellen Überzeugung entsprechen.

i

Tipp

Damit die Patientenverfügung die aktuellen Wünsche widerspiegelt, sollte sie regelmäßig aktualisiert werden!

Kosten der Patientenverfügung Kosten der Patientenverfügung

Grundsätzlich ist eine selbst erstellte Patientenverfügung kostenfrei. Durch verschiedene Leistungen, die im Zuge der Erstellung der Verfügung in Anspruch genommen werden können, ist es allerdings möglich, dass kleinere Beträge entstehen.

Möchte man beispielsweise eine Beratung durch einen Anwalt nutzen, sollte man mit Kosten von 50 – 100 € rechnen. Einige Anwälte unterstützen neben der Beratung zudem auch bei der Formulierung der Patientenverfügung. Sollen Vorlagen aus dem Internet zurate gezogen werden, entstehen bei kostenpflichtigen Formularen Gebühren von etwa 5 – 10 €. Die notarielle Beglaubigung einer Patientenverfügung beläuft sich auf einen preislichen Aufwand von rund 20 - 80 €. Soll die Verfügung in das Vorsorgeregister aufgenommen werden, fallen Kosten in Höhe von etwa 20 -26 € an.

Über uns erhalten Sie kostenfrei Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Diese sind sowohl anwaltlich als auch ärztlich überprüft und sofort wirksam.

i

Tipp

Die Investition in die Hinterlegung der Patientenverfügung im Vorsorgeregister lohnt sich! Im Notfall kann so schnell auf die Verfügung zugegriffen werden.

Die hier aufgeführten Summen stellen nur grobe Richtlinien dar und können gegebenenfalls stark variieren!

Infos und Tipps Infos und Tipps

Die Patientenverfügung ist ein sehr wichtiger Teil der Patientenvorsorge und für viele kein leichtes Thema. Die Beschäftigung mit dem eigenen Umgang mit Krankheit, Sterben und Tod erfordert Zeit, die man sich auch bei der Erstellung der Verfügung nehmen sollte.

Hilfreich ist vor allem die Auseinandersetzung mit den persönlichen Ängsten. Fürchte ich mich davor, dass die Geräte gegebenenfalls zu früh abgestellt werden könnten oder habe ich Sorge, dass ich bei künstlicher Lebenserhaltung dahinvegetieren werde? Aus der Beschäftigung mit solchen Ängsten und Sorgen können dann die etwaigen Wünsche abgeleitet werden.

Hilfreich ist häufig außerdem eine Beratung durch einen Arzt oder einen auf medizinische Fachfragen spezialisierten Anwalt. Im Fall einer bereits bestehenden Erkrankung kann der Arzt die noch bevorstehenden Phasen der Krankheit erklären und durch Prognosen bei Entscheidungen helfen.

Zudem ist eine eindeutige Bestimmung der Vorstellungen notwendig, um sicherzustellen, dass die Verfügung auch rechtsgültig ist. Es sollte genau formuliert werden, welche Maßnahmen erwünscht sind und welche abgelehnt werden.

Hierbei ist der Wortlaut entscheidend. So sollten Phrasen wie „Ich möchte keine künstliche Ernährung, wenn ich im Koma liege.“ vermieden werden. Stattdessen bieten sich Äußerungen wie „Im Endstadium einer potenziell tödlich verlaufenden, unheilbaren Krankheit soll auch bei noch nicht absehbarem Todeszeitpunkt keine künstliche Beatmung durchgeführt werden.“

Hilfreich dabei ist – wie vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ausgeführt – zuerst die jeweiligen Situationen, in denen medizinische Maßnahmen festgelegt oder abgelehnt werden sollen, zu schildern.

Exemplarische Situation

  • Wenn ich mich unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde

  • Wenn ich mich im letzten Stadium einer nicht heilbaren Krankheit mit tödlichem Ausgang befinde, der Zeitpunkt des Todes allerdings noch nicht abzusehen ist.

  • Wenn ich aufgrund einer Gehirnschädigung - z.B. durch einen Unfall, eine Krankheit, oder wegen einer indirekten Gehirnschädigung etwa durch Wiederbelebungsmaßnahmen - nicht mehr zu Interaktionen in meinem Umfeld im Stande bin, oder dieses Umfeld nicht mehr wahrnehmen kann. Dieser dauerhafte Zustand, der jedoch noch keinen klaren Todeszeitpunkt festlegt, muss von zwei unabhängigen Ärzten diagnostiziert werden.

Im Anschluss daran können dann die jeweiligen Maßnahmen unter Berücksichtigung der vorher geschilderten Situationen bestimmt werden. Hilfestellung bei der Formulierung der Patientenverfügung können Textbausteine oder bereits vorgefertigte Verfügungen bieten, die als Orientierung für das Verfassen der eigenen Vorsorge dienen können. Diese stellen unter anderem das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sowie die Landesärztekammern zur Verfügung.

Exemplarische Festlegung medizinischer/ärztlicher Maßnahmen

Lebenserhaltende Maßnahmen

➔ In den im vorigen Punkt geschilderten Situationen wünsche ich, dass alle medizinisch möglichen und sinnvollen Maßnahmen zur Erhaltung meines Lebens ergriffen werden.

Wiederbelebung

➔ In den oben beschriebenen Situationen sowie in allen anderen Situationen des Atem- und Kreislaufstillstandes wünsche ich die Unterlassung von Wiederbelebungsmaßnahmen

Weiterhin empfiehlt es sich, die eigenen Wertevorstellungen der Patientenverfügung anzuhängen. Diese erleichtern es dem Arzt, unter Berücksichtigung der eigentlichen Verfügung, medizinische Entscheidungen zu fällen, die den Wünschen des Patienten am ehesten entsprechen.

Um sicherzustellen, dass die Verfügung im Notfall auch tatsächlich zurate gezogen werden kann, sollte diese an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Außerdem empfiehlt es sich, beispielsweise im Geldbeutel immer einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort der Verfügung bei sich tragen. Zudem ist eine Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ratsam.

Die Patientenverfügung ist kein leichtes Thema, aber wie auch die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung wichtiger Bestandteil der Patientenvorsorge. Mit Hilfe dieser Verfügung kann verhindert werden, dass gegebenenfalls medizinische Entscheidungen nicht im eigentlichen Sinne des Patienten getroffen werden.

Patietenverfügung online erstellen Patietenverfügung

Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen

Pflegeexpertin Evelyn Larisch

Evelyn Larisch

💼 BERUF

Pflegeexpertin Schwerpunkt Palliative Care

  • Beratung Pflegefragen und -probleme

  • Pflegewissenschaftliches Arbeiten und Transfer in die Praxis

  • Fortbildungen

  • Gesundheitliche Versorgungsplanung

  • Projektarbeiten Convivo Unternehmensgruppe, Bremen

Palliativpflegefachkraft MediAcion, Achim
Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin Bremer Krankenpflegeschule.

🎓 STUDIUM

Abschluss Master of Arts Public Health/Pflegewissenschaft
Schwerpunkt Pflegewissenschaft.

  • Medizinisches Denken in der Versorgung

  • Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement

  • Gesundheitsökonomie

  • Pflegeforschung

Universität Bremen
Titel der Masterarbeit: Evidence-based Nursing im Krankenhaus Mitarbeiter- und Expertenbefragungen für eine erfolgreiche Implementierung von Pflegeforschung in die Praxis.

Abschluss Bachelor of Arts Pflegewissenschaft

Strategien für die Altersvorsorge für über 50 Jährige

Strategien für die Altersvorsorge für über 50 Jährige

Entgegen der weit verbreiteten Annahme eine private Altersvorsorge würde sich mit 50+ nicht mehr lohnen, beweisen zahlreiche Anlageformen, dass private Vorsorge auch im fortgeschrittenen Alter sinnvoll ist, um die gesetzliche Rente aufzustocken.

Betreuungsvollmacht und Betreuungsverfügung

Betreuungsvollmacht & Betreuungsverfügung: Was ist zu beachten?

Die Betreuungsverfügung wird auch Betreuungsvollmacht genannt und ist wie die Patientenverfügung, das Testament und die Vorsorgevollmacht Teil der Patientenvorsorge und hält persönliche Vorstellungen darüber fest, wer im Betreuungsfall die Betreuung der eigenen Person übernehmen und wer davon ausgeschlossen werden soll.

Übergabevertrag Haus

Übergabevertrag Haus: Eigenheim schenken und weiter nutzen

Wer sein Haus an die eigenen Kinder verschenken möchte, sollte zuvor an die möglichen Folgen denken und mit Umständen wie dem Eintreten der eigenen Pflegebedürftigkeit rechnen, damit der eigene Lebensstandard nicht unter der Großzügigkeit leidet.

Gesetzlicher Betreuer

Gesetzlicher Betreuer: Rechte, Pflichten & Alternativen

Sobald jemand beispielsweise durch Krankheit oder Behinderung für die Erledigung seiner persönlichen Angelegenheiten Unterstützung benötigt, kann zu diesem Zwecke entweder einer Person des Vertrauens eine Vollmacht erteilt werden oder beim Betreuungsgericht wird ein Betreuer bestellt.

Grundsicherung

Grundsicherung: Staat unterstützt bei Altersarmut

Wenn Menschen im Alter eine so kleine Rente beziehen, dass sie nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, greift ihnen der Staat mithilfe der sogenannten Grundsicherung unter die Arme.

Hospiz und Palliativgesetz

Was bringt das neue Hospiz- und Palliativgesetz?

Leider erleben viele Menschen ihre letzten Lebenstage durch Schmerzen, Atemnot und Angst als reine Qual, weshalb das neue Hospiz- und Palliativgesetz ab 2016 sicherstellen soll, dass jeder Mensch entsprechend seinen Wünschen und Bedürfnissen während der Sterbephase versorgt wird.