Beschreibung
Der Neubau der Seniorenresidenz Neugraben
Um den Standort langfristig zu sichern, planen wir die Erneuerung der 1941 errichteten und 1967 erweiterten Seniorenresidenz Neugraben. Der Abriss der bestehenden Gebäude und der geplante Neubau der Seniorenresidenz Neugraben sind notwendig, um die Anforderungen des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes zu erfüllen und die Einrichtung auch künftig weiter betreiben zu dürfen.
Die Gebäude der derzeitigen Residenz sind nicht mehr zeitgemäß und entsprechen nicht den heutigen Standards. Viele Bereiche sind nicht barrierefrei, darunter Bäder, Loggien- und Balkonaustritte und Übergänge zwischen den drei Häusern. Da ein Teil des Komplexes ursprünglich als Pension gebaut worden war, gibt es zudem zahlreiche enge und verwinkelte Flure. Diese Bauweise erschwert unseren Bewohnern und deren Besuchern die Orientierung. Auch die Grundrisse der Apartments, Küchen und Gemeinschaftsräume werden den heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht. Die Wiedereröffnung eines stationären Pflegewohnbereichs, den wir bereits zum 31.12.2024 schließen mussten, ist nicht mehr möglich. Der Grund hierfür ist eine Entscheidung der Finanzverwaltung, die besagt, dass die vhw als Wohnungsbaugenossenschaft eine stationäre Pflege – entgegen der seit Jahrzehnten gängigen Praxis – in Zukunft nicht mehr als so genannte Folgeeinrichtung steuerbefreit betreiben darf. Eine plötzliche Steuerlast in Millionenhöhe wäre die Folge. Vor diesem Hintergrund waren wir auch bereits in anderen Häusern zum Handeln gezwungen. Alle Bewohnerinnen und Bewohner der stationären Pflege wurden mit unserer Unterstützung in alternative Einrichtungen, vorrangig in Einrichtungen der vhw, untergebracht. Um die Umzüge haben wir uns als Genossenschaft gekümmert. Erst als eine adäquate Versorgung in anderen Häusern sichergestellt werden konnte, haben wir die Belegung der bisherigen Pflegestation in der Seniorenresidenz Neugraben zum Jahresende 2023 reduziert und den Betrieb schließlich ganz eingestellt.
Positiver Bauvorbescheid des Bezirks liegt vor
Der Ersatzneubau wird über verschiedene Wohnungsgrößen von überwiegend 1,5 bis 2 Zimmern und einem kleinen Anteil an 3 und 4 Zimmern verfügen. Die Größen der Wohnungen liegen zwischen 42 und 90 Quadratmetern, um sowohl alleinstehenden Personen als auch Ehepaaren eine komfortable Wohnform bieten zu können. Mit unserem geplanten ambulanten Pflegeangebot möchten wir zudem dazu beitragen, dass Mieter trotz Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich und unabhängig vom Pflegegrad in ihrer eigenen Wohnung verbleiben können. Der Bauantrag für das Projekt wurde im April 2025 eingereicht. Mit dem Start des Projektes wird frühestens im Jahr 2026 gerechnet. Zunächst müssen die Bestandsgebäude abgebrochen werden, dies wird in etwa zwölf Monate dauern. Für die daran anschließende Bauzeit kalkulieren wir rund drei Jahre ein.
Verantwortlich für den Inhalt dieses Eintrages gem. §10 TMG:
Seniorenresidenz Neugraben • Falkenbergsweg 1 & 3, 21149 Hamburg