Beschreibung
Das Haus Breitenbach wurde einst als „Seniorenhotel“ geplant. Die Einrichtung entwickelte sich unter Federführung der Familie Breitenbach zu einem professionell tätigen Pflegeheim. Die liebevoll gestaltete Atmosphäre, sei es in den Bewohnerzimmern, den Gemeinschaftsflächen oder den Außenbereichen, verleihen den Bewohnern Wohlbefinden und Sicherheit.
Bedarfsgerechtes Angebot
Baden-Württemberg benötigt dringend Plätze im Rahmen der Kurzzeitpflege. Die meisten Menschen mit Pflegebedürftigkeit werden zu Hause versorgt. Entweder alleine durch die Familie oder mithilfe von z.B. einem Pflegedienst. Allerdings ist es z.B. bei Urlaub oder Krankheit der Pflegepersonen nötig eine „Ersatzpflege“ zu organisieren. Hier stehen hilfesuchende Menschen häufig vor dem Problem, dass keine befristeten Pflegeplätze zur Verfügung stehen.
Hierfür steht die solitäre Kurzzeitpflege. „Solitär“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass hier die Bewohnerinnen und Bewohner ausschließlich befristet, also einen bestimmten Zeitraum, aufgenommen werden.
Was bedeutet Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege ist eine Form der Übergangs- und Überbrückungspflege, bei der pflegebedürftige Personen für einen befristeten Zeitraum in vollstationäre Strukturen aufgenommen werden können. Sie bietet eine zeitlich begrenzte Unterbringung innerhalb der Strukturen eines Pflegeheimes.
Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll.
Kurzzeitpflege kann z.B. angezeigt sein, wenn:
- eine Überbrückungspflege nach Krankenhausaufenthalt nötig wird.
- zeitweise ein erhöhter Pflegeaufwand nötig ist, der zuhause nicht geleistet werden kann
- Krankheit, Urlaub, sonstige Verhinderung von Pflegepersonen
- erhebliche Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit
- wenn in der Häuslichkeit noch Umbaumaßnahmen oder Vorbereitungen für die eigene Übernahme der Pflege erforderlich sind
- wenn berufstätige Angehörige die Pflege nicht sofort übernehmen können
- Übergang zu einer vollstationären Dauerpflege, wenn Pflege daheim nicht mehr möglich ist => hier besteht die Möglichkeit eine Art der Wartezeit zu überbrücken, bevor Bewohnerinnen und Bewohner z.B. im LINDENHOF Mainhardt aufgenommen werden können.
Verantwortlich für den Inhalt dieses Eintrages gem. §10 TMG:
Haus Breitenbach Kurzzeitpflege • Haldenstr. 3 + 5, 74629 Pfedelbach