Die wichtigsten Vollmachten im Alter
Mit steigendem Alter kann es schnell zu Situationen kommen, in denen die Hilfe vertrauter Personen benötigt wird, z.B. bei Pflegebedürftigkeit oder im Koma. Auch wenn dies in jungen Jahren kein zentraler Gedanke ist, ist es sinnvoll, sich schon früh Gedanken zur finanziellen und rechtlichen Vorsorge zu machen.
Statistisch gesehen wird in Deutschland jede zweite Person pflegebedürftig. Meistens geschieht dies sehr plötzlich. Für solche Notfälle sollte vorgesorgt sein, indem festgelegt wird, wer welche Angelegenheiten für die pflegebedürftige Person übernimmt.
Am Wichtigsten sind medizinische, finanzielle und andere persönliche Dinge, die nach den eigenen Vorstellungen festgelegt werden sollten.
Welche Vollmachten sind im Alter sinnvoll? Welche Vollmachten sind im Alter sinnvoll?
Sowohl die finanzielle als auch die rechtliche Vorsorge ist wichtig, um sich im Falle einer Pflegebedürftigkeit abzusichern. So ist es im Ernstfall sowohl für den Betroffenen als auch für dessen Familie leichter die rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten im Sinne des Betroffenen zu regeln. In Vorsorgevollmachten sowie Patienten- und Betreuungsverfügungen können Wünsche rechtsgültig aufgeschrieben werden. Sie sind die wichtigsten Vollmachten, die benötigt werden.
Finanzielle Vorsorge Finanzielle Vorsorge
Für die finanzielle Vorsorge gibt es eine Reihe an Pflegezusatzversicherungen, bei deren Abschluss der Betroffene zusätzliche Leistungen erhält. Solch eine finanzielle Absicherung ist im Alter notwendig, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten abdeckt.
Beispiel
Mit Pflegegrad 2 hat ein Pflegebedürftiger Anspruch auf 770 Euro für die Pflege in einem Heim (vollstationäre Pflege). Allerdings sind die Heimkosten weitaus teurer als 770 Euro, denn sie betragen im Schnitt um die 3000 Euro. Somit ist eine private Pflegeversicherung in jedem Fall anzuraten.
Die Pflegezusatzversicherung kann staatlich gefördert werden durch den Pflege-Bahr. Hierbei gilt, dass der Versicherungsnehmer mindestens eine Summe von 10 Euro monatlich zahlen muss. Er erhält dann einen Zuschuss von 5 Euro in Form des Pflege-Bahrs. Je früher die Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird, desto besser. Beim Pflege-Bahr gilt eine Wartezeit von fünf Jahren. Sollte der Versicherungsnehmer allerdings zuvor pflegebedürftig werden aufgrund eines Unfalls, entfällt diese Wartezeit jedoch.
Noch aus einem anderen Grund ist es anzuraten die Pflegezusatzversicherung frühzeitig abzuschließen: Der Gesundheitsstatus des Versicherungsnehmers spielt eine wichtige Rolle beim Vertragsabschluss einer Pflegezusatzversicherung. Je besser der Gesundheitsstatus des Versicherungsnehmers, desto besser sind die Konditionen für eine Pflegezusatzversicherung oder diese überhaupt abschließen zu können.
Für die finanzielle Vorsorge gibt es zusätzlich noch die Pflegerentenversicherung, die Pflegekostenversicherung sowie seit kurzem auch eine Demenz-Versicherung.
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Rechtliche Vorsorge Rechtliche Vorsorge
Um im Zweifelsfall rechtlich abgesichert zu sein, sodass Angehörige rechtliche Angelegenheiten übernehmen und klären können, müssen Vollmachten oder Verfügungen erteilt werden. Dabei handelt es sich konkret um folgende rechtliche Vorsorgeinstrumente:
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Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht bestimmt, dass der Betreuer die finanziellen, organisatorischen und medizinischen Vorgänge für die Person erledigt, die die Vollmacht erteilt hat. Sie erlaubt dem Bevollmächtigten die Regelung der finanziellen Geschäfte, die Vertretung vor dem Gericht und den Behörden sowie bei Abschlüssen von Verträgen. Sollen Grundstücke verwaltet oder Kredite beantragt werden, muss dies extra aufgeführt und von einem Notar oder Betreuungsgericht beglaubigt werden.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung wird schriftlich festgelegt, welche medizinischen Behandlungen in Situationen erfolgen sollen, in denen der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. In diesem Dokument ist es ebenfalls wichtig festzulegen, welche ärztlichen Maßnahmen in bestimmten Fällen abgelehnt werden. Die Entscheidungen müssen detailliert beschrieben werden, damit sie umsetzbar sind und unerwünschte Behandlungen verhindert werden.
Betreuungsverfügung/Betreuungsvollmacht
Wer so krank, pflegebedürftig oder behindert ist, dass er Unterstützung zur Erledigung seiner persönlichen Angelegenheiten benötigt, kann er einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht erteilen oder beim Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Wenn die Person zum Beispiel dement ist oder im Koma liegt, können Verwandte, Freunde oder andere Dritte einen Berufsbetreuer beantragen. Professionelle gesetzliche Betreuung bieten auch Ehrenamtliche an, die speziell auf ihr Amt vorbereitet werden. Soll ein Familienmitglied für die Betreuung eingesetzt werden, muss das Gericht zustimmen. Die Betreuungsverfügung/Betreuungsvollmacht wird also im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht vom Betreuungsgericht überprüft.
Kontovollmacht
Auch über Geldkonten können Ehepartner nicht automatisch gegenseitig verfügen, wenn es notwendig werden sollte, die Interessen des anderen zu vertreten. Nur bei gemeinsam angelegten Konten kann jeder Partner die Geldgeschäfte des Anderen regeln. Für den Fall der Pflegebedürftigkeit oder beim Tod eines Menschen sollte einer vertrauenswürdigen Person eine Kontovollmacht erteil werden. Hinweis: Diese Person kann dann über Geld, den Dispokredit und Wertpapiere verfügen. Neue Kreditkarten oder Konten kann der Bevollmächtigte jedoch nicht beantragen. Auch Kredite kann er nicht ändern lassen.
Testament
Auch das Aufsetzen eines Testaments gehört zum Bereich der rechtlichen Vorsorge. Denn ein richtig aufgesetztes Testament sorgt für Klarheit und beugt eventuellen Streitigkeiten vor.
Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen

Evelyn Larisch
💼 BERUF
Pflegeexpertin Schwerpunkt Palliative Care
Beratung Pflegefragen und -probleme
Pflegewissenschaftliches Arbeiten und Transfer in die Praxis
Fortbildungen
Gesundheitliche Versorgungsplanung
Projektarbeiten Convivo Unternehmensgruppe, Bremen
Palliativpflegefachkraft MediAcion, Achim
Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin Bremer Krankenpflegeschule.
🎓 STUDIUM
Abschluss Master of Arts Public Health/Pflegewissenschaft
Schwerpunkt Pflegewissenschaft.
Medizinisches Denken in der Versorgung
Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement
Gesundheitsökonomie
Pflegeforschung
Universität Bremen
Titel der Masterarbeit: Evidence-based Nursing im Krankenhaus Mitarbeiter- und Expertenbefragungen für eine erfolgreiche Implementierung von Pflegeforschung in die Praxis.
Abschluss Bachelor of Arts Pflegewissenschaft
Interventionen
Evaluation und Qualitätssicherung
Wissenschaftliches Arbeiten Universität Bremen