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Seniorenhaus Katharina Ambulante Pflege

Beschreibung

„So viel Unterstützung wie nötig – so viel Selbstbestimmung wie möglich“ lautet das Credo der Pflegedienstleiterin Claudia Zlatanovic. 

„Viele ältere Menschen meistern den Alltag in ihrer gewohnten Umgebung noch ganz gut. Und die Unterstützung durch Familienangehörige ist in unserer ländlichen Umgebung eben auch noch selbstverständlich. Bis auf ein paar Dinge, die den Menschen immer schwerer fallen – da braucht es manchmal einfach jemanden, der unterstützt oder entlastet“, weiß Zlatanovic aus den Beratungsgesprächen, die gemeinsam mit den Angehörigen vorab stattfinden. Dabei wird der jeweilige Bedarf ermittelt, Gewohnheiten, Wünsche und Vorlieben festgehalten; und Möglichkeiten der Betreuung und Pflege angeboten.

Was dort vereinbart wird, kann, je nach Bedarf, den gesamten Bereich von Grund- und medizinischer Behandlungspflege abdecken. Das Spektrum ist entsprechend groß: Organisation von Servicediensten, Unterstützung im Umgang mit Ämtern, Kassen und Institutionen, sämtliche Hilfen im täglichen Ablauf, Verabreichung von Medikamenten und Injektionen. Bis hin zur nächtlichen Versorgung bei Patienten mit hohem Pflegebedarf.

Darüber hinaus bietet der Pflegedienst kombinierte Leistungen der häuslichen Pflege und die der teilstationären Tagespflege, sowie der stationären Kurzzeit- und Verhinderungspflege an.

Diese Kombinationsmöglichkeit aus primär ambulanter und teilstationärer Versorgung, die im Besonderen auch durch die Pflegeversicherung verstärkt unterstützt wird, ermöglichen es aus einer Vielzahl an „Bausteinen“, die optimale Versorgung zu erstellen. 

Verantwortlich für den Inhalt dieses Eintrages gem. §10 TMG:
Seniorenhaus Katharina Ambulante Pflege • Schillerstr. 6, 78234 Engen

Ausstattung

Einrichtungsarten

Ambulanter Pflegedienst
Ambulanter Pflegedienst

Preise

Kein Pflegegrad Gesamtkosten Anteil Pflegekasse Eigenanteil Bewohner

Quelle: Seniorenhaus Katharina Ambulante Pflege

Die Kosten werden auf der Basis von 30,42 Tagen berechnet. Der Eigenanteil des Bewohners bezeichnet den Betrag, der nach Abzug des Anteils der Pflegekasse zu zahlen ist. Dieser soll für ein gleichwertiges Zimmer in den Pflegegraden 2 bis 5 pro Pflegeheim annähernd gleich bleiben und setzt sich aus den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil sowie den Ausbildungs- und Investitionskosten des Pflegeheims zusammen. Die angegebenen Preise können Abweichungen und Fehler enthalten, da Sie manuell eingetragen bzw. recherchiert wurden. Genauere Informationen finden Sie in unserem Pflegegrad-Ratgeber. Für eine detaillierte und individuelle Berechnung der Kosten setzen Sie sich bitte mit dem Pflegeheim oder Ihrer Pflegekasse in Verbindung.

Pflegegrad 1
1.973,00 € 131,00 € 1.842,00 €
Pflegegrad 2
2.231,90 € 805,00 € 1.426,90 €
Pflegegrad 3
2.745,80 € 1.319,00 € 1.426,80 €
Pflegegrad 4
3.281,70 € 1.855,00 € 1.426,70 €
Pflegegrad 5
3.522,70 € 2.096,00 € 1.426,70 €

Lage

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