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Beschreibung

Das Kreisaltenpflegeheim St. Andreas liegt im Herzen des 5000 Seelen zählenden Marktes Babenhausen. Geschäfte und einige Gastronomiebetriebe befinden sich im Umkreis von 500 m. Trotz der Zentrumsnähe liegt es in der Nachbarschaft von zwei Parkanlagen, dem Fuggerschloss und einem Wohngebiet in einer ruhigen Lage und lädt zum Spazierengehen für Bewohnerinnen und Bewohner und ihren Angehörigen ein. Eine wohnortnahe Versorgung von pflegebedürftigen Menschen soll hierdurch gewährleistet werden.

Das Kreisaltenpflegeheim St. Andreas verfügt über insgesamt 62 Wohn- und Pflegeplätze, die sich auf 50 Plätze im Einzelzimmer und 12 Plätze im Doppelzimmer verteilen. Im ersten und zweiten Obergeschoss sind je zwei Wohnbereiche mit je 31 Bewohnerplätzen. Alle Bewohnerzimmer sind nach modernsten Gesichtspunkten für pflegebedürftige Menschen ausgerichtet. Darüber hinaus verfügen beide Organisationseinheiten über verschiedentliche frei verfügbare Gemeinschafts- und Funktionsräume, sowie einer Wohnküche und einem zentralen Speisesaal, dem „Wohnzimmer“. In der wohnlichen Atmosphäre der Wohnbereiche sind Normalität und eine die Intimsphäre wahrende Pflege wichtig. Die Bewohnerinnen und Bewohner in St. Andreas sollen möglichst ein selbstbestimmtes Leben unter Erhaltung der bisherigen Gewohnheiten führen. Die Bemühung um eine Förderung oder Stabilisierung des Gesundheitszustands spielen eine zentrale Rolle.

Wir wollen unseren Bewohnern die Gewissheit geben, gut umsorgt zu sein, damit sie sich bei uns wie Zuhause fühlen. Die Achtung der Menschen ist bei uns oberstes Prinzip. Wir bieten Betreuung, Begleitung und Pflege und orientieren uns dabei an zeigemäßen Standards, die die Bewohner in den Mittelpunkt stellen. Wir gewährleisten Intimität, Individualität und Sicherung der Lebensqualität durch Förderung der Selbstständigkeit und des Wohlbefindens.

Verantwortlich für den Inhalt dieses Eintrages gem. §10 TMG:
Kreisaltenpflegeheim St. Andreas • Am Espach 20, 87727 Babenhausen (Unterallgäu)

Ausstattung

Einrichtungsarten

Altenheim, Pflegeheim
Altenheim, Pflegeheim
Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Wohnformen

Miete
Miete
Einzelzimmer
Einzelzimmer
Doppelzimmer
Doppelzimmer

Ausst. Einrichtung

Barrierefrei
Barrierefrei
Behindertengerecht
Behindertengerecht
Küche im Haus
Küche im Haus
Café(teria)
Café(teria)
Gemeinschaftsraum/-räume
Gemeinschaftsraum/-räume
Andachtsraum / Kapelle
Andachtsraum / Kapelle
Aufzug
Aufzug
Gemeinschaftsküche
Gemeinschaftsküche
Speiseraum
Speiseraum
Gymnastikraum
Gymnastikraum

Ausst. Wohnraum

Mitnahme eigener Möbel
Mitnahme eigener Möbel
WC
WC
Dusche / Bad
Dusche / Bad
Notrufsystem
Notrufsystem
Telefon(anschluss)
Telefon(anschluss)
Fernsehanschluss
Fernsehanschluss
Barrierefreiheit im Wohnraum
Barrierefreiheit im Wohnraum
Bewegungsbett
Bewegungsbett

Angebot

Pflegeangebote

Vollstationäre Pflege
Vollstationäre Pflege
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege

Service-Module

Friseur
Friseur
Fußpflege
Fußpflege
Kultur- und Freizeitaktivitäten
Kultur- und Freizeitaktivitäten
Hausmeisterservice
Hausmeisterservice
Ergotherapie
Ergotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
24-Stunden-Service
24-Stunden-Service
Zimmerreinigungsdienst
Zimmerreinigungsdienst
Wäscheservice
Wäscheservice

Preise

Kein Pflegegrad Gesamtkosten Anteil Pflegekasse Eigenanteil Bewohner

Quelle: Kreisaltenpflegeheim St. Andreas

Die Kosten werden auf der Basis von 30,42 Tagen berechnet. Der Eigenanteil des Bewohners bezeichnet den Betrag, der nach Abzug des Anteils der Pflegekasse zu zahlen ist. Dieser soll für ein gleichwertiges Zimmer in den Pflegegraden 2 bis 5 pro Pflegeheim annähernd gleich bleiben und setzt sich aus den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil sowie den Ausbildungs- und Investitionskosten des Pflegeheims zusammen. Die angegebenen Preise können Abweichungen und Fehler enthalten, da Sie manuell eingetragen bzw. recherchiert wurden. Genauere Informationen finden Sie in unserem Pflegegrad-Ratgeber. Für eine detaillierte und individuelle Berechnung der Kosten setzen Sie sich bitte mit dem Pflegeheim oder Ihrer Pflegekasse in Verbindung.

Pflegegrad 1
2.691,76 € 131,00 € 2.560,76 €
Pflegegrad 2
3.349,33 € 805,00 € 2.544,33 €
Pflegegrad 3
3.863,33 € 1.319,00 € 2.544,33 €
Pflegegrad 4
4.399,33 € 1.855,00 € 2.544,33 €
Pflegegrad 5
4.640,33 € 2.096,00 € 2.544,33 €

Lage

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