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St. Katharinen-Stift

Beschreibung

Die Stadt Frechen liegt im westlichen Einzugsgebiet von Köln. In unmittelbarer Nähe zum St. Katharinen-Hospital befindet sich das St. Katharinen-Stift am Rande des Frechener Stadtgebietes. Das Haus ist umgeben von einer großflächigen Gartenanlage.

Im St. Katharinen-Stift leben die Bewohner in kleinen Wohngruppen mit je zwölf Personen zusammen. Sie erfahren eine ständige Betreuung durch sogenannte Alltagsbegleiter, die von 6:45 bis 21:00 Uhr in den Wohngruppenküchen anwesend sind und aktivierend, entlastend oder begleitend dem Bewohner zur Seite stehen.

Die hellen Appartements sind zwischen 16 und 24 Quadratmeter groß und verfügen über eine bis zum Boden reichende großflächige Fensterfront. Die Böden sind aus hochwertigem Parkett. Zur Ausstattung gehören ein seniorengerechtes Duschbad, Telefon- und TV-Anschluss, auf Wunsch auch ein Internetanschluss.

Die überschaubare Größe der Gemeinschaften und eine professionelle Begleitung erleichtern den Übergang aus der häuslichen Umgebung in die Wohngruppen. Das Mitbringen privater Erinnerungsstücke und gewohnter Gegenstände aus dem Alltag - vom Lieblingssessel bis zum viel genutzten Küchenmesser - schafft Vertrauen in die neue Umgebung. Gemeinsame Aktivitäten wie Kochen verhindern Isolation und Vereinsamung.

Im Vordergrund des Pflege- und Betreuungskonzepts stehen die Förderung und Anleitung, um Fähigkeiten, Kenntnisse und Interessen in den täglichen Ablauf einzubringen. Unterstützung gibt es dabei durch qualifizierten Mitarbeiter, eingebettet in eine professionelle Pflege. Ziel ist die Stärkung des Selbstwertgefühls, der Mitverantwortung und des Gemeinsinns der Kleingruppe, damit die Senioren ihren Tagesablauf wieder selbst bestimmen, aktiv gestalten und für sich Lebensqualität gewinnen können.

Neben der vollstationären Pflege können Senioren im St. Katharinen-Stift auch die Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege nutzen. An fünf Tagen in der Woche werden zudem ergotherapeutische- und physiotherapeutische Behandlungen angeboten.

Verantwortlich für den Inhalt dieses Eintrages gem. §10 TMG:
St. Katharinen-Stift • Krankenhausstr. 10-12, 50226 Frechen

Ausstattung

Einrichtungsarten

Altenheim, Pflegeheim
Altenheim, Pflegeheim
Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Wohnformen

Miete
Miete
Einzelzimmer
Einzelzimmer
Wohngruppen
Wohngruppen

Ausst. Einrichtung

Barrierefrei
Barrierefrei
Behindertengerecht
Behindertengerecht
Küche im Haus
Küche im Haus
Café(teria)
Café(teria)
Gartenanlage
Gartenanlage
Gemeinschaftsraum/-räume
Gemeinschaftsraum/-räume
Andachtsraum / Kapelle
Andachtsraum / Kapelle
Fernsehraum
Fernsehraum
Aufzug
Aufzug

Ausst. Wohnraum

Mitnahme eigener Möbel
Mitnahme eigener Möbel
Dusche / Bad
Dusche / Bad
Notrufsystem
Notrufsystem
Telefon(anschluss)
Telefon(anschluss)
Fernsehanschluss
Fernsehanschluss
Internet(anschluss)
Internet(anschluss)

Angebot

Pflegeangebote

Vollstationäre Pflege
Vollstationäre Pflege
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege

Service-Module

Friseur
Friseur
Fußpflege
Fußpflege
Kultur- und Freizeitaktivitäten
Kultur- und Freizeitaktivitäten
Ergotherapie
Ergotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
24-Stunden-Service
24-Stunden-Service
Zimmerreinigungsdienst
Zimmerreinigungsdienst
Wäscheservice
Wäscheservice
Gästezimmer
Gästezimmer

Preise

Kein Pflegegrad Gesamtkosten Anteil Pflegekasse Eigenanteil Bewohner

Quelle: St. Katharinen-Stift

Die Kosten werden auf der Basis von 30,42 Tagen berechnet. Der Eigenanteil des Bewohners bezeichnet den Betrag, der nach Abzug des Anteils der Pflegekasse zu zahlen ist. Dieser soll für ein gleichwertiges Zimmer in den Pflegegraden 2 bis 5 pro Pflegeheim annähernd gleich bleiben und setzt sich aus den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil sowie den Ausbildungs- und Investitionskosten des Pflegeheims zusammen. Die angegebenen Preise können Abweichungen und Fehler enthalten, da Sie manuell eingetragen bzw. recherchiert wurden. Genauere Informationen finden Sie in unserem Pflegegrad-Ratgeber. Für eine detaillierte und individuelle Berechnung der Kosten setzen Sie sich bitte mit dem Pflegeheim oder Ihrer Pflegekasse in Verbindung.

Pflegegrad 1
2.925,07 € 131,00 € 2.794,07 €
Pflegegrad 2
3.130,60 € 805,00 € 2.325,60 €
Pflegegrad 3
3.644,60 € 1.319,00 € 2.325,60 €
Pflegegrad 4
4.180,60 € 1.855,00 € 2.325,60 €
Pflegegrad 5
4.421,60 € 2.096,00 € 2.325,60 €

Lage

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