Todesfall: Was muss ich in den ersten Tagen erledigen?
Verstirbt ein naher Angehöriger, so sind Schock und Trauer erst einmal groß. Dennoch müssen gerade in den ersten Stunden und Tagen nach dem Todesfall einige Dinge erledigt werden. Um in der Trauer dennoch den Überblick zu behalten, ist eine Checkliste oft sinnvoll. Wohnen-im-Alter hat die wichtigsten Schritte nach einem Todesfall im Ratgeber zusammengefasst.
Was sofort erledigt werden muss Was sofort erledigt werden muss
Ein Todesfall trifft die Angehörigen oft schwer. Trotz des Gefühlschaos müssen in den ersten Stunden nach dem Tod einige Punkte beachtet werden. Dazu zählen:
Ausstellung des Totenscheins
Prüfung wichtiger Unterlagen
Beauftragung des Bestatters
Benachrichtigung der Angehörigen
Ausstellung des Totenscheins
Wird ein älterer Mensch tot aufgefunden, so muss umgehend ein Totenschein ausgestellt werden. Hierzu muss entweder der Hausarzt oder der Notarzt benachrichtigt werden, welcher sich dann um die Formalitäten kümmert.
Verstirbt ein Senior im eigenen Zuhause und wird von seinen Angehörigen aufgefunden, so sind diese für die Benachrichtigung eines Arztes zuständig. Verstirbt ein älterer Mensch dagegen im Pflegeheim oder im Krankenhaus, so fällt diese Formalität in den Zuständigkeitsbereich der Mitarbeiter vor Ort.
Der Totenschein wird später zur Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt benötigt. Auch zur Beerdigung sowie für Versicherungen und Verträge wird der Totenschein oft benötigt.
Wichtige Unterlage prüfen
Ehe weitere Schritte unternommen werden können, sollten zuerst die wichtigsten Unterlagen gesucht und geprüft werden. Dazu zählen Verfügungen wie ein Testament, aber auch eventuelle schriftliche Wünsche für die Bestattung oder sogar ein Vorsorgevertrag mit einem Bestatter. Auch ein Organspendeausweis, Personalausweis, Geburts- und gegebenenfalls eine Heiratsurkunde können bereitgelegt werden. Diese werden in den nächsten Tagen benötigt.
Bestatter beauftragen
Hat der Verstorbene bereits einen Bestatter gewählt oder einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen, so sollte der entsprechende Bestatter im Todesfall benachrichtigt werden. Ist keine Verfügung vorhanden, so obliegt es der Familie, einen Bestatter auszuwählen. In Absprache mit diesem können dann die weiteren Schritte in die Wege geleitet werden.
Ist ein Mensch zu Hause verstorben, so muss die Abführung des Leichnams je nach Bundesland innerhalb von 36 Stunden vollzogen werden.
Angehörige benachrichtigen
Auch die Benachrichtigung der unmittelbaren Angehörigen sowie der weiteren Familie sollte in den ersten Stunden nach dem Todesfall erfolgen. So können sich die Familienmitglieder gegenseitig beistehen und in den Schritten der nächsten Tage unterstützen.
In den ersten Tagen nach dem Todesfall In den ersten Tagen nach dem Todesfall
Sind die ersten Stunden nach dem Todesfall erst einmal verstrichen, hat sich der erste Schock meist ein Stück weit gelegt. Dennoch sitzt die Trauer bei den Angehörigen tief. Trotzdem müssen auch in den folgenden Tagen weitere Schritte in die Wege geleitet und etliche Formalitäten erledigt werden:
Information von Versicherungen und gegebenenfalls dem Arbeitgeber
Beantragung der Sterbeurkunde
Weiterleitung des Testaments
Räumung des Pflegezimmers beziehungsweise Versorgung der Wohnung
Planung der Bestattung
Versicherungen und Arbeitgeber informieren
Um sicherzustellen, dass der Versicherungsanspruch nicht verloren geht, müssen bestimmte Versicherungen unbedingt in den ersten Tagen nach dem Tod des Angehörigen informiert werden. So sollten die Lebens- sowie Sterbegeldversicherung schnellstmöglich über den Todesfall in Kenntnis gesetzt werden, da beide Versicherung sich das Recht zur Überprüfung des Todesfalls vorbehalten. Ist ein Unfall Ursache für den Tod des Angehörigen, so muss die Unfallversicherung innerhalb von 48 Stunden benachrichtigt werden.
Meist reicht es erst einmal aus, die jeweiligen Versicherungen telefonisch oder per E-Mail über den Todesfall zu informieren. Die entsprechenden Unterlagen für den Nachweis des Todesfalls können dann in den Folgetagen nachgereicht werden.
Sollte der Verstorbene noch berufstätig gewesen sein, so sollte auch dessen Arbeitgeber unverzüglich über den Tod des Mitarbeiters informiert werden. Auch die Angehörigen sollten ihre Arbeitgeber benachrichtigen, sofern sie einen Sonderurlaub infolge des Todesfalls benötigen. Direkte Familienmitglieder haben in der Regel einen Anspruch auf einen Sonderurlaub von einigen Tagen.
Sterbeurkunde beantragen
Innerhalb der ersten drei Werktage nach dem Todesfall muss die Sterbeurkunde beantragt werden. Da die Vorlage dieser bei vielen Stellen nötig ist, sollten sich die Angehörigen mehrere Ausfertigungen des Dokuments ausstellen lassen. In der Regel sollten zehn Exemplare der Sterbeurkunde ausreichen.
Für die Beantragung der Sterbeurkunde sind verschiedene Dokumente vonnöten. Welche im Einzelfall vorgelegt werden müssen, hängt vom Familienstand des Verstorbenen ab. Neben dem Personalausweis und dem Totenschein sind auch Dokumente wie die Geburtsurkunde oder eine eventuelle Heirats- beziehungsweise Scheidungsurkunde nötig. Ist der verstorbene verwitwet, ist auch die Sterbeurkunde des Ehepartners nötig.
Benötigte Unterlagen für die Sterbeurkunde
Ledig | Verheiratet | Verwitwet | Geschieden | |
Personalausweis | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ |
Geburtsurkunde | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ |
Heiratsurkunde | ✔ | ✔ | ✔ | |
Sterbeurkunde des Partners | ✔ | |||
Scheidungsurteil | ✔ |
Testament weiterleiten
Hat der Verstorbene vor seinem Tod ein Testament verfasst, so muss dieses in den ersten Tagen nach dem Tod dem Nachlassgericht weitergeleitet werden. Die Behörde kümmert sich dann um die Verwaltung des Nachlasses, setzt einen Termin zur Testamentseröffnung fest und benachrichtigt die Erben.
Pflegezimmer räumen
Hat der Verstorbene in einem Pflegeheim gelebt, so muss das Pflegezimmer in der Regel in den ersten Tagen nach dem Todesfall geräumt werden. Die Frist der Räumung ist im entsprechenden Pflegeheimvertrag geregelt. Grundsätzlich gilt aber, dass der Vertrag mit dem Heim auch mit dem Tag des Todesfalls des Heimbewohners endet. In einigen Fällen können die Besitztümer des Verstorbenen erst einmal im Pflegeheim zwischengelagert werden.
Lebte der Verstorbene zur Miete oder in einem Eigenheim, so entfällt dieser Punkt. Stattdessen sind gegebenenfalls andere Fristen zu beachten.
Wohnung versorgen
Auch bei einem Leben außerhalb des Pflegeheims muss in den ersten Tagen nach dem Todesfall die Wohnung oder das Haus des Verstorbenen versorgt werden. So muss das Schicksal eventueller Haustiere geklärt, die Pflanzen gegossen, unter Umständen das Wasser abgestellt und je nach Wohnart der Vermieter benachrichtigt werden.
Bestattung planen
Auch die Bestattung muss in den ersten Tagen nach dem Todesfall geplant werden. Die Angehörigen werden dabei durch den Bestatter unterstützt. Besteht ein Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen, so hat der Verstorbene oft schon vor seinem Tod die Umstände seiner Beisetzung festgelegt, sodass die Hinterbliebenen die Bestattung nur noch in die Wege leiten müssen. Besteht kein Vorsorgevertrag, so obliegt die Gestaltung der Trauerfeier und der Beisetzung den Angehörigen.
Nach der Bestattung Nach der Bestattung
Auch nach der Bestattung sind einige Schritte zu unternehmen. So sollten die Hinterbliebenen die Verträge und Versicherungen des Verstorbenen durchsehen und diese gegebenenfalls kündigen oder ummelden. Die jeweiligen Erben müssen darüber hinaus den Erbschein beantragen, um beispielsweise auf die Konten des verstorbenen Angehörigen zugreifen zu können. Auch die Wohnung oder das Wohnhaus des Verstorbenen muss ausgeräumt und dessen Schicksal geklärt werden.
Fazit Fazit
In den ersten Stunden und Tagen nach einem Todesfall sind einige Schritte zu tätigen und jede Menge Formalitäten zu erledigen. Wer sich im Vorfeld mit einer Checkliste wappnet, verliert trotz Trauer und Schock nicht den Überblick.
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Pflegeexperte Florian Seybecke
Fachliche Expertise
Schulungsbeauftragter und Dozent
Fachkoordinator für neurologische Langzeitrehabilitation
Pflegedienstleitung und Schulungsbeauftragter
Fachkraft in der außerklinischen Intensivpflege
Ausbildung zum examinierten Altenpfleger