Todesfall: Was muss ich in den ersten Tagen erledigen?

Verstirbt ein naher Angehöriger, so sind Schock und Trauer erst einmal groß. Dennoch müssen gerade in den ersten Stunden und Tagen nach dem Todesfall einige Dinge erledigt werden. Um in der Trauer dennoch den Überblick zu behalten, ist eine Checkliste oft sinnvoll. Wohnen-im-Alter hat die wichtigsten Schritte nach einem Todesfall im Ratgeber zusammengefasst.

Was sofort erledigt werden muss Was sofort erledigt werden muss

Ein Todesfall trifft die Angehörigen oft schwer. Trotz des Gefühlschaos müssen in den ersten Stunden nach dem Tod einige Punkte beachtet werden. Dazu zählen:

  • Ausstellung des Totenscheins

  • Prüfung wichtiger Unterlagen

  • Beauftragung des Bestatters

  • Benachrichtigung der Angehörigen

Ausstellung des Totenscheins

Wird ein älterer Mensch tot aufgefunden, so muss umgehend ein Totenschein ausgestellt werden. Hierzu muss entweder der Hausarzt oder der Notarzt benachrichtigt werden, welcher sich dann um die Formalitäten kümmert.

Verstirbt ein Senior im eigenen Zuhause und wird von seinen Angehörigen aufgefunden, so sind diese für die Benachrichtigung eines Arztes zuständig. Verstirbt ein älterer Mensch dagegen im Pflegeheim oder im Krankenhaus, so fällt diese Formalität in den Zuständigkeitsbereich der Mitarbeiter vor Ort.

Der Totenschein wird später zur Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt benötigt. Auch zur Beerdigung sowie für Versicherungen und Verträge wird der Totenschein oft benötigt.

Wichtige Unterlage prüfen

Ehe weitere Schritte unternommen werden können, sollten zuerst die wichtigsten Unterlagen gesucht und geprüft werden. Dazu zählen Verfügungen wie ein Testament, aber auch eventuelle schriftliche Wünsche für die Bestattung oder sogar ein Vorsorgevertrag mit einem Bestatter. Auch ein Organspendeausweis, Personalausweis, Geburts- und gegebenenfalls eine Heiratsurkunde können bereitgelegt werden. Diese werden in den nächsten Tagen benötigt.

Bestatter beauftragen

Hat der Verstorbene bereits einen Bestatter gewählt oder einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen, so sollte der entsprechende Bestatter im Todesfall benachrichtigt werden. Ist keine Verfügung vorhanden, so obliegt es der Familie, einen Bestatter auszuwählen. In Absprache mit diesem können dann die weiteren Schritte in die Wege geleitet werden.

Ist ein Mensch zu Hause verstorben, so muss die Abführung des Leichnams je nach Bundesland innerhalb von 36 Stunden vollzogen werden.

Angehörige benachrichtigen

Auch die Benachrichtigung der unmittelbaren Angehörigen sowie der weiteren Familie sollte in den ersten Stunden nach dem Todesfall erfolgen. So können sich die Familienmitglieder gegenseitig beistehen und in den Schritten der nächsten Tage unterstützen.

In den ersten Tagen nach dem Todesfall In den ersten Tagen nach dem Todesfall

Sind die ersten Stunden nach dem Todesfall erst einmal verstrichen, hat sich der erste Schock meist ein Stück weit gelegt. Dennoch sitzt die Trauer bei den Angehörigen tief. Trotzdem müssen auch in den folgenden Tagen weitere Schritte in die Wege geleitet und etliche Formalitäten erledigt werden:

  • Information von Versicherungen und gegebenenfalls dem Arbeitgeber

  • Beantragung der Sterbeurkunde

  • Weiterleitung des Testaments

  • Räumung des Pflegezimmers beziehungsweise Versorgung der Wohnung

  • Planung der Bestattung

Versicherungen und Arbeitgeber informieren

Um sicherzustellen, dass der Versicherungsanspruch nicht verloren geht, müssen bestimmte Versicherungen unbedingt in den ersten Tagen nach dem Tod des Angehörigen informiert werden. So sollten die Lebens- sowie Sterbegeldversicherung schnellstmöglich über den Todesfall in Kenntnis gesetzt werden, da beide Versicherung sich das Recht zur Überprüfung des Todesfalls vorbehalten. Ist ein Unfall Ursache für den Tod des Angehörigen, so muss die Unfallversicherung innerhalb von 48 Stunden benachrichtigt werden.

Meist reicht es erst einmal aus, die jeweiligen Versicherungen telefonisch oder per E-Mail über den Todesfall zu informieren. Die entsprechenden Unterlagen für den Nachweis des Todesfalls können dann in den Folgetagen nachgereicht werden.

Sollte der Verstorbene noch berufstätig gewesen sein, so sollte auch dessen Arbeitgeber unverzüglich über den Tod des Mitarbeiters informiert werden. Auch die Angehörigen sollten ihre Arbeitgeber benachrichtigen, sofern sie einen Sonderurlaub infolge des Todesfalls benötigen. Direkte Familienmitglieder haben in der Regel einen Anspruch auf einen Sonderurlaub von einigen Tagen.

Sterbeurkunde beantragen

Innerhalb der ersten drei Werktage nach dem Todesfall muss die Sterbeurkunde beantragt werden. Da die Vorlage dieser bei vielen Stellen nötig ist, sollten sich die Angehörigen mehrere Ausfertigungen des Dokuments ausstellen lassen. In der Regel sollten zehn Exemplare der Sterbeurkunde ausreichen.

Für die Beantragung der Sterbeurkunde sind verschiedene Dokumente vonnöten. Welche im Einzelfall vorgelegt werden müssen, hängt vom Familienstand des Verstorbenen ab. Neben dem Personalausweis und dem Totenschein sind auch Dokumente wie die Geburtsurkunde oder eine eventuelle Heirats- beziehungsweise Scheidungsurkunde nötig. Ist der verstorbene verwitwet, ist auch die Sterbeurkunde des Ehepartners nötig.

Benötigte Unterlagen für die Sterbeurkunde

Ledig Verheiratet Verwitwet Geschieden
Personalausweis
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Sterbeurkunde des Partners
Scheidungsurteil

Testament weiterleiten

Hat der Verstorbene vor seinem Tod ein Testament verfasst, so muss dieses in den ersten Tagen nach dem Tod dem Nachlassgericht weitergeleitet werden. Die Behörde kümmert sich dann um die Verwaltung des Nachlasses, setzt einen Termin zur Testamentseröffnung fest und benachrichtigt die Erben.

Pflegezimmer räumen

Hat der Verstorbene in einem Pflegeheim gelebt, so muss das Pflegezimmer in der Regel in den ersten Tagen nach dem Todesfall geräumt werden. Die Frist der Räumung ist im entsprechenden Pflegeheimvertrag geregelt. Grundsätzlich gilt aber, dass der Vertrag mit dem Heim auch mit dem Tag des Todesfalls des Heimbewohners endet. In einigen Fällen können die Besitztümer des Verstorbenen erst einmal im Pflegeheim zwischengelagert werden.

Lebte der Verstorbene zur Miete oder in einem Eigenheim, so entfällt dieser Punkt. Stattdessen sind gegebenenfalls andere Fristen zu beachten.

Wohnung versorgen

Auch bei einem Leben außerhalb des Pflegeheims muss in den ersten Tagen nach dem Todesfall die Wohnung oder das Haus des Verstorbenen versorgt werden. So muss das Schicksal eventueller Haustiere geklärt, die Pflanzen gegossen, unter Umständen das Wasser abgestellt und je nach Wohnart der Vermieter benachrichtigt werden.

Bestattung planen

Auch die Bestattung muss in den ersten Tagen nach dem Todesfall geplant werden. Die Angehörigen werden dabei durch den Bestatter unterstützt. Besteht ein Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen, so hat der Verstorbene oft schon vor seinem Tod die Umstände seiner Beisetzung festgelegt, sodass die Hinterbliebenen die Bestattung nur noch in die Wege leiten müssen. Besteht kein Vorsorgevertrag, so obliegt die Gestaltung der Trauerfeier und der Beisetzung den Angehörigen.

Nach der Bestattung Nach der Bestattung

Auch nach der Bestattung sind einige Schritte zu unternehmen. So sollten die Hinterbliebenen die Verträge und Versicherungen des Verstorbenen durchsehen und diese gegebenenfalls kündigen oder ummelden. Die jeweiligen Erben müssen darüber hinaus den Erbschein beantragen, um beispielsweise auf die Konten des verstorbenen Angehörigen zugreifen zu können. Auch die Wohnung oder das Wohnhaus des Verstorbenen muss ausgeräumt und dessen Schicksal geklärt werden.

Fazit Fazit

In den ersten Stunden und Tagen nach einem Todesfall sind einige Schritte zu tätigen und jede Menge Formalitäten zu erledigen. Wer sich im Vorfeld mit einer Checkliste wappnet, verliert trotz Trauer und Schock nicht den Überblick.

Jetzt Vorsorgevollmacht online erstellen
Pflegeexperte Florian Seybecke

Pflegeexperte Florian Seybecke

Fachliche Expertise

  • Schulungsbeauftragter und Dozent

  • Fachkoordinator für neurologische Langzeitrehabilitation

  • Pflegedienstleitung und Schulungsbeauftragter

  • Fachkraft in der außerklinischen Intensivpflege

  • Ausbildung zum examinierten Altenpfleger

Xing-Profil

Pflegeexperte bei Wohnen im Alter

Strategien für die Altersvorsorge für über 50 Jährige

Strategien für die Altersvorsorge für über 50 Jährige

Entgegen der weit verbreiteten Annahme eine private Altersvorsorge würde sich mit 50+ nicht mehr lohnen, beweisen zahlreiche Anlageformen, dass private Vorsorge auch im fortgeschrittenen Alter sinnvoll ist, um die gesetzliche Rente aufzustocken.

Betreuungsvollmacht und Betreuungsverfügung

Betreuungsvollmacht & Betreuungsverfügung: Was ist zu beachten?

Die Betreuungsverfügung wird auch Betreuungsvollmacht genannt und ist wie die Patientenverfügung, das Testament und die Vorsorgevollmacht Teil der Patientenvorsorge und hält persönliche Vorstellungen darüber fest, wer im Betreuungsfall die Betreuung der eigenen Person übernehmen und wer davon ausgeschlossen werden soll.

Übergabevertrag Haus

Übergabevertrag Haus: Eigenheim schenken und weiter nutzen

Wer sein Haus an die eigenen Kinder verschenken möchte, sollte zuvor an die möglichen Folgen denken und mit Umständen wie dem Eintreten der eigenen Pflegebedürftigkeit rechnen, damit der eigene Lebensstandard nicht unter der Großzügigkeit leidet.

Gesetzlicher Betreuer

Gesetzlicher Betreuer: Rechte, Pflichten & Alternativen

Sobald jemand beispielsweise durch Krankheit oder Behinderung für die Erledigung seiner persönlichen Angelegenheiten Unterstützung benötigt, kann zu diesem Zwecke entweder einer Person des Vertrauens eine Vollmacht erteilt werden oder beim Betreuungsgericht wird ein Betreuer bestellt.

Grundsicherung

Grundsicherung: Staat unterstützt bei Altersarmut

Wenn Menschen im Alter eine so kleine Rente beziehen, dass sie nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, greift ihnen der Staat mithilfe der sogenannten Grundsicherung unter die Arme.

Hospiz und Palliativgesetz

Was bringt das neue Hospiz- und Palliativgesetz?

Leider erleben viele Menschen ihre letzten Lebenstage durch Schmerzen, Atemnot und Angst als reine Qual, weshalb das neue Hospiz- und Palliativgesetz ab 2016 sicherstellen soll, dass jeder Mensch entsprechend seinen Wünschen und Bedürfnissen während der Sterbephase versorgt wird.