Altenheim
Das Altenheim, in Österreich und der Schweiz auch Altersheim, bezeichnet eine Wohnform der Altenpflege. Im Gegensatz zur früheren Gesetzgebung, wird das Altenheim heutzutage rechtlich gleichgesetzt mit dem Pflegeheim oder Altenpflegeheim. Weitere meist synonym gebrauchte Begriffe sind Seniorenheim, Seniorenpflegeheim, Pflegestift, Wohnpark und Seniorenresidenz.
Die Zielgruppe des Altenheims sind pflegebedürftige Senioren, die nicht mehr fähig sind, ihren Haushalt selbstständig führen zu können. Meist gewähren die Heime neben der Unterkunft in Einzel- oder Doppelzimmer mit Bad/WC auch Verpflegung und die notwendige Betreuung und Pflege. Die Leistungen werden mit der Pflegekasse abgerechnet, was dazu geführt hat, dass viele Einrichtungen nur Senioren mit einer Pflegestufe aufnehmen. Vor Einzug in ein Altenheim ist es deshalb in diesen Fällen nötig einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Einige Altenheime bieten neben den stationären Pflegeplätzen auch einige Kurzzeitpflegeplätze an. Sie ermöglichen eine im Bedarfsfall kurzfristige Unterbringung und Pflege in einer stationären Einrichtung.
Seit dem 1. Oktober 2009 gilt für das Altenheim als Pflegeeinrichtung, bei der Wohnraum in Verbindung mit Betreuung und Pflege überlassen wird, das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Wichtiger Bestandteil ist die Informationspflicht der Anbieter im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung mit dem Ziel hilfebedürftigen Menschen mehr Transparenz in einer schwierigen Lebenslage zu geben.
Unterscheidung von Altenheimen nach Trägern
Je nach den betriebswirtschaftlichen Zielen der Organisationen werden Träger von Altenheimen in verschiedene Typen unterteilt. Ungefähr 10% der Altenheime werden von staatlichen Trägern betreut. Den größten Anteil machen mit 30-60% freigemeinnützige Organisationen aus. Dazu zählen unter anderem kirchliche Träger und die Wohlfahrtsverbände. Weitere 15% machen jeweils Kleinbetriebe und Kettenbetriebe von privaten Betreibern aus.
Pflegesatz
Die Kosten für die stationären Pflegeleistungen, Unterbringung und Verpflegung im Pflegeheim werden als Pflegesatz abgerechnet. Der Pflegesatz unterscheidet sich je nach Pflegestufe des Bedürftigen. Durch die Pflegeversicherung erfolgt eine pauschale Bezuschussung, die sich ebenfalls nach der Pflegestufe richtet. Die weiteren Anteile am Pflegesatz müssen privat aufgebracht werden. Reichen die Mittel von unterhaltspflichtigen Angehörigen und dem eigenen Einkommen bzw. Vermögen nicht aus, um die Kosten für das Altenheim zu tragen, so kann ein Zuschuss über das Sozialamt gewährt werden.
Altenheim auf Wohnen-im-Alter.de
Das Internet wird immer mehr von Senioren und ihren Angehörigen genutzt, um sich vorab über Altenheime vor Ort zu informieren. Wohnen-im-Alter.de hilft online eine passende Senioreneinrichtung zu finden und mit Hilfe wertvoller Detailinformationen zu Kosten, Pflegeangeboten, Wohnformen, Ausstattung sowie Bilder und Videos zu vergleichen. Neben 11.000 Altenheimadressen in Deutschland kommen zahlreiche Angebote zu Seniorenheimen und Seniorenresidenzen im Ausland hinzu.
Geben Sie einen Ort oder eine PLZ ein, z.B. Berlin für alle Altenheime in Berlin oder Wangen für Altenheime Wangen Im zweiten Schritt können Sie dann aus weiteren gewünschten Leistungen, wie z.B. Vollzeitpflege, Demenzpflege wählen.