7 Tipps: So finden Sie das passende Pflegeheim
Generell sind Senioren- und Pflegeheime besonders für ältere Menschen mit Pflegegrad geeignet, die keinen eigenen Haushalt mehr führen können oder wollen. Hilfsbedürftige Personen erhalten im Pflegeheim rund um die Uhr medizinische und pflegerische Betreuung. Auch für die Unterhaltung ist gesorgt: unterschiedliche Kontakt- und Freizeitmöglichkeiten helfen den Pflegebedürftigen aus ihrer häufig isolierten Situation heraus und sorgen für Abwechslung.
Da es etliche Pflegeeinrichtungen gibt und sie sich in ihren Angeboten unterscheiden, ist es wichtig einige Punkte bei der Auswahl zu berücksichtigen. Wohnen im Alter gibt auf dieser Seite neun Tipps worauf bei der Suche zu achten ist.
Auf die Qualität der Pflegeheime kommt es an Auf die Qualität der Pflegeheime kommt es an

In Deutschland gibt es 2021 ca. 16.000 Alten- und Pflegeheime. Die Qualität der einzelnen Heime ist dabei sehr unterschiedlich - viele Einzelheiten müssen bedacht werden. Ob sich ein pflegebedürftiger Mensch in der Pflegeeinrichtung wohlfühlt, hängt entscheidend von der Pflege und der Atmosphäre innerhalb der Unterkunft ab. Aus diesem Grund kann man das zukünftige Zuhause der Patienten gar nicht gründlich genug prüfen.
Sich rechtzeitig umfassend zu informieren, kann vor unangenehmen Erfahrungen schützen. Bevor die Entscheidung für ein bestimmtes Senioren- oder Pflegeheim fällt, sollten allerdings möglichst viele in Frage kommende Unterkünfte miteinander verglichen werden.
Des Weiteren sollte ein gutes Seniorenheim sich individuelle Pflegeziele mit detaillierten Maßnahmen für jeden Bewohner setzen und überprüfen, ob diese innerhalb eines halben Jahres erreicht wurden. Eine Pflegekonferenz der Fachkräfte in der Einrichtung sollte dann beurteilen, ob die Ziele erreicht wurden. Nur so kann Pflege die Qualität bekommen, die Pflegebedürftige benötigen, um sich wohlzufühlen.
HINWEIS
Da die Kosten und die Finanzierung eines Pflegeheimes wesentliche Entscheidungspunkte darstellen, werden diese in separaten Ratgebern behandelt. Hier geht es zu den Ratgebern Was kostet ein Pflegeheim? und Pflegeheim Finanzierung: Wer zahlt die Kosten?

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Persönliche Checkliste Persönliche Checkliste
Wer ein passendes Altersheim für sich oder einen Angehörigen sucht, sollte zunächst zusammenstellen, was individuell bei der Versorgung und Unterbringung im Pflegeheim im Fokus steht. Können Bewohner ihre eigenen Möbel mitbringen? Gestalten sie ihren Tagesablauf selbst? Welche Angebote – zum Beispiel Krankengymnastik und Logopädie – gibt es in der Einrichtung?
Hierbei gilt auch zu ermitteln, welcher Eigenanteil für das Wohnen im Pflegeheim monatlich gezahlt werden muss. Wir haben wichtige Fragen hier zusammengetragen. Manche sind für die individuelle Person mehr, manche weniger relevant – es kommt darauf an worauf man selbst Wert legt.
Entspricht die Lage des Pflegeheims den gewünschten Vorstellungen? Sind Geschäfte, Ärzte, Restaurants, Freizeitangebote und andere Einrichtungen zu Fuß erreichbar? Gefällt die unmittelbare Umgebung?
Ist die Pflegeeinrichtung gut erreichbar für Angehörige, Freunde und Bekannte? Befindet sich das Heim in der Nähe der bisherigen Wohnung? Die Erreichbarkeit des Seniorenheims sollte es Besuchern möglichst leichtmachen, auf einen „Sprung“ vorbeizukommen.
Sind das Haus, die Zimmer und die Gemeinschaftsräume ansprechend? Genügt der Wohnraum allen Bedürfnissen? Lassen sich die eigenen Räume individuell möblieren? Wirkt die Anlage insgesamt sauber und ordentlich?
Entspricht die Qualität der Verpflegung den gewünschten Anforderungen? Ist der Speiseplan abwechslungsreich und ausgewogen? Können die Bewohner jederzeit Speisen und Getränke bekommen (auch außerhalb der üblichen Mahlzeiten)?
Gibt es eine Auswahl an ansprechenden Freizeitangeboten? Bietet das Pflegeheim gemeinsame Aktivitäten wie zum Beispiel Gymnastik, Singen, Ausflüge oder Geburtstagsfeiern an?
Gibt es einen Heimbeirat, der den Bewohnern aktive Mitbestimmung ermöglicht? Wie wird mit Beschwerden von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen umgegangen?
Wie ist die Betreuung organisiert? Gibt es persönlichen und seelsorgerischen Beistand? Ist eine fürsorgliche Sterbebegleitung gewährleistet? Fördert das Pflegeheim das Engagement der Angehörigen?
Ist die Pflege im Heim aktivierend und auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Bewohner ausgerichtet? Steht den Angehörigen eine Pflegekraft als fester Ansprechpartner zur Verfügung? Sind die Anzahl der Pflegekräfte und deren berufliche Qualifikation zufriedenstellend?
Wie ist die therapeutische und ärztliche Versorgung gestaltet? Werden regelmäßig Sprechstunden und Visiten mit Haus- und Fachärzten im Altenheim organisiert? Unterstützt das Pflegeheim eine Weiterbehandlung der bisherigen Ärzte? Welche Therapiemöglichkeiten gibt es im Haus?
Welche Kosten sind mit der Unterbringung in dem Heim verbunden? Welche alltäglichen Serviceleistungen sind inklusive? Informiert die Heimleitung ausführlich über etwaige Finanzierungsmöglichkeiten?
Qualitätsbericht Qualitätsbericht

Um die Qualität einer Pflegeeinrichtung sichtbarzumachen, überprüft der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) regelmäßig die erbrachten Leistungen. Die Ergebnisse werden in Form eines Qualitätsberichts veröffentlicht. Ziel ist es die Qualität der Pflege- und Betreuungsleistungen transparent, unabhängig, neutral und für alle Einrichtungen vergleichbar aufzuschlüsseln.
Bis 2019 erhielten die Pflegeheime eine Bewertung in Form von Transparenzberichten mit Pflegenoten. Diese wurden mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetzt (PSG II) aber abgeschafft, da die Noten von den tatsächlichen Qualitätsmerkmalen ablenkten. In der neuen Ergebniserfassung gibt es keine abstrakten Noten mehr. Der Leser muss nun die erfassten Daten komplett sichten, um sich eine eigene Meinung zu bilden.
Der Qualitätsbericht ist in fünf Bereiche untergliedert:
- Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung
- Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits‐ und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte
- Unterstützung in besonderen Bedarfs‐ und Versorgungssituationen
- Begleitung sterbender Heimbewohner und ihrer Angehörigen
HINWEIS
Man sollte den Qualitätsbericht als Hilfe bei der Vorauswahl nutzen, die Pflegeeinrichtungen aber in jedem Fall auch selbst besuchen.
Bei der Pflegeheimsuche von Wohnen im Alter werden ebenfalls Qualitätsberichte angegeben.
Vor Ort testen Vor Ort testen
Am besten ist es, sich so viele Pflegeheime wie möglich anzuschauen, da sie viele Unterschiede aufzeigen. Letztlich ist die Wahl des richtigen Pflegeheims eine ganz persönliche Entscheidung. Entsprechend kann man ruhig auch auf sein Bauchgefühl vertrauen. Hat die Atmosphäre schon beim ersten Besuch nicht überzeugt, machen auch Wiederholungen oder beschwichtigende Gespräche sie meist nicht besser.

Der persönliche Austausch mit Heimleitung, Pflegepersonal und Patienten hilft dabei einen Einblick der Anlage zu erhalten. Die Gespräche zeigen verschiedene Sichtweisen auf das Alltagsleben. Der Eindruck der daraus entsteht hilft bei der Entscheidung. Zudem ist es wichtig, sich die Räumlichkeiten zeigen und die allgemeine Atmosphäre des Pflegeheims auf sich wirken zu lassen.
Sinnvoll ist darüber hinaus ein Blick auf den Speiseplan und die Teilnahme an einem Mittagessen. Einen vertiefenden Eindruck vermittelt, wie bereits oben erwähnt, ein Gespräch mit der Heimleitung, mit Bewohnern und deren Angehörigen.
Eine gute Möglichkeit ein Pflegeheim zu überprüfen, ist nach der Möglichkeit des Probewohnens zu fragen. Nicht alle Altersheime bieten aufgrund finanziellen und zeitlich hohen Aufwand diese Option, aber fragen kostet bekanntlich nichts. Denn die wirklichen Qualitäten eines Pflegeheims können erst herausgefunden werden, wenn man das Pflegeheim tatsächlich bewohnt.
Hat man sich aufgrund eines positiven Qualitätsberichtes für ein gutes Pflegeheim entschieden und die Heimaufnahme ist geglückt, dann sind zahlreiche unangekündigte Besuche nützlich, um sich einen Eindruck über den Alltag im Seniorenheim zu verschaffen. Bei den Besuchen sollten die Räumlichkeiten und der Zustand des Angehörigen untersucht werden. Ist das Zimmer sauber, das Bett frisch bezogen und alle relevanten Utensilien in angemessener Reichweite? Wie sieht die Hygiene bei dem Angehörigen aus, ist dieser frisch geduscht und gekämmt und macht einen gepflegten Eindruck?
Leider hört man immer wieder Nachrichten, dass Bewohner in Pflegeheimen vernachlässigt werden. Nicht immer ist aber das Pflegepersonal schuld. Diese haben meist keine Zeit, die Bedürfnisse eines jeden einzelnen Patienten zu erfüllen. Sollte es also mal vorkommen, dass es dem Angehörigen an etwas fehlt, dann sollte dies in Ruhe angesprochen werden. Bei wiederholtem Fehlverhalten, sollte jedoch konsequent nach einer Verbesserung gefordert werden, oder ein Heimwechsel in Betracht gezogen werden.
HINWEIS
Sich für ein Pflegeheim zu entscheiden, sollte nicht als persönliches Versagen gewertet werden. Ist die Grenze der Belastbarkeit erreicht, kann die Entscheidung für ein gutes Pflegeheim für alle Beteiligten eine sehr gute Lösung sein. Viele Angehörige sind überrascht, dass sich der Gesundheitszustand von Demenzkranken im Heim unerwartet bessert – und sich die Mutter oder der Onkel im Heim mehr "zu Hause" fühlt als in der eigenen Wohnung.
Haltung von Haustieren abklären Haltung von Haustieren abklären
Haustiere spielen besonders für Senioren eine große Rolle. Der Umgang mit ihnen belebt den Alltag und lenkt von gesundheitlichen Problemen ab. Für alleinstehende ältere Menschen stellen Tiere oft die wichtigste Bezugsperson dar, der sie alles erzählen können. Durch die bedingungslose Zuneigung, die viele Haustiere zeigen, fühlen sich die Tierhalter glücklicher, entspannter und weniger einsam, was das Leben in einem Pflegeheim bereichern kann.
Gerade Demenzkranke sprechen gut auf den Umgang mit Tieren an, daher werden sie auch zunehmend in der Therapie eingesetzt und deren Haltung in Pflegeheimen erlaubt. Etliche Studien haben gezeigt, dass Tiere für demenzerkrankte Menschen besonders wertvoll sind. Die Art des Tieres ist weniger wichtig, allein der Kontakt lässt die Aufmerksamkeit der Erkrankten deutlich steigen. Der Betroffene vergisst seine Krankheit und wird wieder zugänglicher für seine Umgebung.
Allgemein sprechen uns Tiere auf mehreren Ebenen zugleich an, daher erreichen sie uns bereits, wenn sie uns nur anschauen. Bevor ein passendes Tier therapeutisch bei einem demenziell Erkrankten eingesetzt wird, muss er auf Allergien überprüft werden.
HINWEIS
Nicht nur durch das Sprechen mit Haustieren erweisen sich diese als ideale Partner. Das Streicheln von Hunden, Katzen, Meerschweinchen oder anderen Felltieren ersetzt fehlende menschliche Berührungen und tröstet die Senioren.
Obwohl die Tierhaltung in Pflegeheimen zunimmt, ist diese nicht ganz unproblematisch. Die meisten Senioren können sich nicht allein um ihr Tier kümmern, daher muss sichergestellt werden, dass es artgerecht von einer anderen Person versorgt wird und ausreichend Bewegung hat. Weiterhin dürfen die Tiere andere Bewohner nicht stören, also weder Lärm machen noch sie durch wilde Bewegungen erschrecken.
Da in Pflegeheimen besondere hygienische Vorschriften eingehalten werden müssen, dürfen diese nicht durch die Tierhaltung verletzt werden. Die Tiere müssen selbstverständlich regelmäßig tierärztlich überwacht, geimpft und entwurmt werden. Auch dürfen sich die Tiere nur bei Bewohnern aufhalten, die keine Angst vor ihnen haben.
Können Tiere aus verschiedenen Gründen nicht im Pflegeheim gehalten werden, wäre es möglich, für bestimmte Senioren Tierbesuche zu planen. Dazu muss zunächst besprochen werden, welche Tierart in Frage kommt und zu welchen Zeiten das Tier kommen darf, damit der Ablauf im Pflegeheim nicht gestört wird.
Auch diese Tiere müssen gesund und haftpflichtversichert sein, falls doch einmal ein Schaden entsteht. Das gilt auch für Therapiehunde. Ein Nachteil bei Besuchstieren könnte auftreten, wenn die Bewohner extrem an ihnen hängen und traurig werden, wenn das Tier wieder gehen muss.
Kostenfaktor nicht vergessen! Kostenfaktor nicht vergessen!
Bei einer Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim steht den Bewohnern in den meisten Fällen ein Einzelzimmer mit eigenem Bad zur Verfügung. Die Unterkunft und sämtliche Pflege- und Betreuungsleistungen werden pauschal abgerechnet. Welche Leistungen im Angebot inbegriffen sind, ist von Heim zu Heim unterschiedlich. Ein umfangreicher Preisvergleich der einzelnen Einrichtungen lohnt sich also. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Pflegeversicherung in der Regel nur einen Teil des Heimentgelts übernimmt. Etwa die Hälfte der Kosten müssen durchschnittlich von den Bewohnern selbst oder deren Angehörigen übernommen werden.
Der Kostenfaktor ist also nicht außer Acht zu lassen und sollte bei der Auswahl eine wesentliche Rolle einnehmen. Wenn man nur ein bestimmtes Budget zur Verfügung hat, heißt das trotzdem nicht, dass man nur die „schlechteren“ Altersheime zur Auswahl hat: man muss jedoch eine Erweiterung der Suche in Kauf nehmen.
HINWEIS
Einen genaueren Überblick, welche Kosten durch einen Platz im Pflegeheim entstehen, bietet unser Ratgeber zum Thema Pflegeheim Kosten. In unserem Ratgeber zur Finanzierung der Pflegekosten erfahren Sie darüber hinaus, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt, was die Pflegekasse übernimmt und was Sie in Eigenleistung übernehmen müssen.
Heimvertrag - Was muss ich vor der Unterzeichnung beachten? Heimvertrag - Was muss ich vor der Unterzeichnung beachten?
Spätestens am Tag des Umzugs in das neue Zuhause unterschreiben der Pflegebedürftige oder eine von ihm dafür bevollmächtigte Person und die Einrichtung einen gemeinsamen Vertrag. In dem Heimvertrag sind die Rechte und Pflichten von Heimträger und Heimbewohner festgeschrieben.
Die meisten Punkte eines solchen Vertrages sind in ihrer Ausgestaltung bundesweit gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch zeigt sich bei Überprüfungen immer wieder, dass viele Klauseln in Heimverträgen nicht den Anforderungen des Heimgesetzes oder des Verbraucherschutzgesetzes genügen.
TIPP
Heimverträge sollten stets vor Unterzeichnung genau überprüft werden!
Alle Leistungen, die mit dem Leben im Pflegeheim verbunden sind, sollten möglichst präzise und übersichtlich aufgeführt sein. Pflegeleistungen, die nicht vertraglich vereinbart wurden, können später auch nicht eingefordert werden. Vor allem bei allzu kurzen Verträgen ist in der Regeln Vorsicht angebracht. Um sicherzugehen, dass ein Vertrag keine rechtswidrigen Klauseln enthält, sollte vor der Unterzeichnung von der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt eine Beratung eingeholt werden.
Passendes Pflegeheim findenDarauf sollte geachtet werden:
Ein wichtiges Kriterium ist beispielsweise die Kostendarstellung: Alle zu zahlenden Entgelte sollten präzise nach Pflege-, Unterkunfts- und Verpflegungs- sowie Investitionskosten aufgeschlüsselt sein. Es bedarf einer eindeutigen Klärung, welche Kosten auf den Bewohner zukommen. Auch eine Erhöhung des Entgelts kann vom Heimträger nicht einfach vorgenommen werden. Er muss sie stattdessen schriftlich geltend machen und ausführlich begründen. Ein Hinweis auf „allgemeine Kostensteigerungen“ reicht dabei nicht aus.
Bei einer vorübergehenden Abwesenheit des Bewohners müssen ersparte Aufwendungen (zum Beispiel Verpflegungskosten) angerechnet werden. Eine Begrenzung der anrechenbaren Abwesenheitstage seitens des Trägers ist dabei nicht zulässig.Formulare für Schuldbeitrittserklärungen werden häufig in den Anlagen der ohnehin umfangreichen Heimverträge versteckt. Ehepartner oder andere dem Bewohner nahestehende Menschen unterschreiben die Erklärungen häufig ohne zu überblicken, welche Kosten tatsächlich auf sie zukommen können.
Wegen des hohen Eigenanteils in der Pflegeversicherung oder bei Schäden, die durch den Bewohner verursacht werden, kann es schnell um mehrere tausend Euro gehen. Es darf maximal eine Mithaftung in Höhe des doppelten Heimentgeltes vereinbart werden. Im Einzelfall können Schuldbeitrittserklärungen rechtswidrig sein.Klauseln wie „den Anforderungen der Heimleitung ist Folge zu leisten“ sind ungültig, weil sie die Bewohner bevormunden und damit ihr Recht auf Selbstbestimmung beschneiden. Auch Überweisungs- oder Verlegungsklauseln, mit denen der Pflegebedürftige pauschal zustimmt, dass er „bei Bedarf auf ärztliche Anweisung in ein Krankenhaus überwiesen werden kann“ oder „mit einem Umzug in einen anderen Raum einverstanden ist, falls dies nach begründeter Erklärung des Heims aus zwingendem betrieblichem Anlass erforderlich ist“, sind unwirksam und sollten nicht unterschrieben werden.
Weiterführende Informationen
Zum Thema Pflegeheim:

Pflegeexperte Florian Seybecke
Fachliche Expertise
Schulungsbeauftragter und Dozent
Fachkoordinator für neurologische Langzeitrehabilitation
Pflegedienstleitung und Schulungsbeauftragter
Fachkraft in der außerklinischen Intensivpflege
Ausbildung zum examinierten Altenpfleger