Seniorenheim, Seniorenpflegeheim
Das Seniorenheim oder Seniorenpflegeheim ist eine Wohneinrichtung zur Betreuung und Pflege alter Menschen. Der Begriff wird von vielen Einrichtungen als Synonym zur offiziellen Bezeichnung des Altenheims verwendet. Weitere Begriffe wie Seniorenresidenz, Seniorenzentrum, Pflegewohnstift, Altenwohnheim und Altenpflegeheim unterliegen keiner offiziellen Definition und werden weitgehend gleichbedeutend verwendet.
Gab es in der Vergangenheit noch deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Angebotsformen, beispielsweise die Unterscheidung Altenheim und Pflegeheim, so haben sich diese heute in der Praxis zum größten Teil angeglichen. Hinzu kommt, dass viele Seniorenpflegeeinrichtungen heute verschiedene Pflege- und Dienstleistungsangebote verbinden. Auf der einen Seite gibt es heute Pflegeeinrichtungen, die dem Heimgesetz unterliegen und auf der anderen Seite Wohnangebote wie Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen, denen das Mietrecht zu Grunde liegt. Diese alternativen und relativ neuen Angebote erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit.
Seit Oktober 2009 gilt für das Seniorenheim als Pflegeeinrichtung, in der gleichzeitig Wohnraum und Pflege angeboten wird, das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Zum Schutz von älteren Menschen in einer oftmals schwierigen Lebenslage wird unter anderem die Informationspflicht der Anbieter im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung geregelt.
Träger von Seniorenheimen
Die wichtigste Gruppe von Trägern von Seniorenheimen sind freigemeinnützige Organisationen, die einen Anteil von 50-60% ausmachen. Dazu gehören unter anderem kirchliche Träger und die Wohlfahrtsverbände. Etwa 30% machen private Betreiber sowohl mit Kleinbetrieben als auch Kettenbetrieben aus. Ungefähr 10% der Seniorenheime werden von staatlichen Trägern geführt.
Pflegesatz
Die Kosten für die erbrachten Leistungen werden vom Seniorenheim als Pflegesatz mit der Pflegekasse abgerechnet. Der Pflegesatz und die pauschale Bezuschussung durch die Pflegeversicherung richten sich nach der Pflegestufe des Bewohners. Die über die Pauschale hinausgehenden Kosten müssen privat aufgebracht werden. Reichen die eigenen Mittel oder die von unterhaltspflichtigen Angehörigen nicht aus, so kann unter Umständen ein Zuschuss durch das Sozialamt gewährt werden.
Auch die Kosten für die von vielen Seniorenheimen angebotene Kurzzeitpflege wird von der Pflegeversicherung zum Teil übernommen. Die Bezuschussung erfolgt zwar unabhängig von der Pflegestufe, der Pflegebedürftige muss jedoch mindestens der Pflegestufe I zugeordnet sein.
Seniorenheim auf Wohnen-im-Alter.de
Das Finden eines geeigneten Seniorenpflegeheims ist kein einfaches Unterfangen. Wohnen-im-Alter.de erleichtert diese Aufgabe mit einer leicht bedienbaren Suchfunktion und übersichtlichen Detailseiten, mit deren Hilfe Angebote hinsichtlich persönlicher Bedürfnisse vergleicht werden können. Aufgeführt werden wichtige Informationen zu den Pflege- und Betreuungsangeboten, der Ausstattung und dem Wohnumfeld. Bilder und Videos erlauben, sich einen ersten Eindruck über die Einrichtung zu verschaffen.
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