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St. Marien Altenheim

Beschreibung

Unser Pflegeverständnis basiert auf dem Grundsatz, die Eigenverantwortung und das Recht auf Selbstbestimmung zu erhalten, zu fördern und zur Wahrung der Würde auch in schwierigen Lebenssituationen des Menschen beizutragen. Der Tagesablauf wird an den Bedürfnissen und Wünschen der Bewohner ausgerichtet und gestaltet.

Verantwortlich für den Inhalt dieses Eintrages gem. §10 TMG:
St. Marien Altenheim • Alte Schulstr. 24, 40789 Monheim am Rhein

Ausstattung

Einrichtungsarten

Altenheim, Pflegeheim
Altenheim, Pflegeheim
Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Wohnformen

Miete
Miete
Einzelzimmer
Einzelzimmer

Ausst. Einrichtung

Barrierefrei
Barrierefrei
(Dach-)Terrasse / Balkon
(Dach-)Terrasse / Balkon
Küche im Haus
Küche im Haus
Café(teria)
Café(teria)
Gartenanlage
Gartenanlage
Gemeinschaftsraum/-räume
Gemeinschaftsraum/-räume
Andachtsraum / Kapelle
Andachtsraum / Kapelle
Fernsehraum
Fernsehraum
Speiseraum
Speiseraum
Gymnastikraum
Gymnastikraum

Ausst. Wohnraum

Mitnahme eigener Möbel
Mitnahme eigener Möbel
Kochmöglichkeit
Kochmöglichkeit
WC
WC
Dusche / Bad
Dusche / Bad
Schließfach
Schließfach
Notrufsystem
Notrufsystem
Telefon(anschluss)
Telefon(anschluss)
Fernsehanschluss
Fernsehanschluss
Internet(anschluss)
Internet(anschluss)
Balkon / Terrasse
Balkon / Terrasse
Barrierefreiheit im Wohnraum
Barrierefreiheit im Wohnraum

Angebot

Pflegeangebote

Vollstationäre Pflege
Vollstationäre Pflege
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege

Service-Module

Massage
Massage
Friseur
Friseur
Fußpflege
Fußpflege
Kultur- und Freizeitaktivitäten
Kultur- und Freizeitaktivitäten
Haustiere nach Absprache
Haustiere nach Absprache
Hausmeisterservice
Hausmeisterservice
Ergotherapie
Ergotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Rezeption
Rezeption
Zimmerreinigungsdienst
Zimmerreinigungsdienst
Wäscheservice
Wäscheservice
Krankengymnastik
Krankengymnastik

Bewertungen

(1 Bewertungen)
1 von 5
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1 Sterne (100 %)
Die Bewertungen erhalten wir von externen Quellen, wie jeweils angegeben. Mehr Informationen hierzu unter unseren Transparenzinformationen.

Detailbewertungen

1,0 via werpflegtwie

Widerlich

Am 03.02.2024 verstarb Frau Hildegard Brückner in o.g. Seniorenheim. Dort hielt man es nicht für nötig den nächsten Verwandten, den Enkel Herrn Sebastian Brückner über das Ableben seiner Oma zu informieren. Weiter hat man das Zimmer seiner Oma von fremden Menschen einfach leerräumen lassen, weil es schnell wieder weitervermietet werden soll! Das dies weder rechtlich, geschweige denn moralisch, gerechtfertigt ist, darüber sind wir uns sicher einig. Die Pflegedienstleitung, Frau Breddin, hielt dies für ein völlig normales und korrektes Vorgehen! Dies hat sie mir am Telefon gegenüber geäußert. Das aber auch Mitarbeiter der zuständigen Heimaufsicht in keinster Weise auch nur irgendwie reagieren, sondern genau wie dieses „Seniorenheim“ einfach darauf setzen, die Angelegenheit auszusitzen, ist einfach nur widerwärtig! Es kann doch nicht angehen, das die persönlichen Sachen von verstorbenen Heimbewohnern einfach so aus dem Zimmer entfernt werden und niemand, geschweige denn die gesetzlichen Erben, werden vorher um Erlaubnis gebeten oder gebeten dies selbst zu tun. Bis heute sind diese Sachen der Verstorbenen verschwunden und niemand reagiert auch nur auf irgendetwas!!!

Aktivitäten
Kompetenz
Freundlichkeit
Unterkunft
Verpflegung
Verlässlichkeit

Preise

Kein Pflegegrad Gesamtkosten Anteil Pflegekasse Eigenanteil Bewohner

Quelle: St. Marien Altenheim

Die Kosten werden auf der Basis von 30,42 Tagen berechnet. Der Eigenanteil des Bewohners bezeichnet den Betrag, der nach Abzug des Anteils der Pflegekasse zu zahlen ist. Dieser soll für ein gleichwertiges Zimmer in den Pflegegraden 2 bis 5 pro Pflegeheim annähernd gleich bleiben und setzt sich aus den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil sowie den Ausbildungs- und Investitionskosten des Pflegeheims zusammen. Die angegebenen Preise können Abweichungen und Fehler enthalten, da Sie manuell eingetragen bzw. recherchiert wurden. Genauere Informationen finden Sie in unserem Pflegegrad-Ratgeber. Für eine detaillierte und individuelle Berechnung der Kosten setzen Sie sich bitte mit dem Pflegeheim oder Ihrer Pflegekasse in Verbindung.

Pflegegrad 1
3.574,85 € 131,00 € 3.443,85 €
Pflegegrad 2
3.895,37 € 805,00 € 3.090,37 €
Pflegegrad 3
4.409,37 € 1.319,00 € 3.090,37 €
Pflegegrad 4
4.945,37 € 1.855,00 € 3.090,37 €
Pflegegrad 5
5.186,37 € 2.096,00 € 3.090,37 €

Lage

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