Fahr- und Begleitdienste für Senioren

Was ist ein Fahrdienst? Was ist ein Fahrdienst?

Fahrdienste sollen pflegebedürftigen oder schwerbehinderten Menschen ermöglichen, mobil zu bleiben, wenn sie selbst kein Fahrzeug führen und öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können. Angeboten werden Fahrdienste sowohl von karitativen Einrichtungen als auch von privaten Firmen. So kann man als gehbehinderter Senior noch selbst seine Einkäufe machen, Verwandte und Freunde besuchen oder einen Ausflug genießen, auch wenn man z. B. im Rollstuhl sitzt.

Was ist ein Begleitdienst? Was ist ein Begleitdienst?

Wer mehr als einen Fahrdienst benötigt, weil er sich unsicher fühlt oder Hilfe in verschiedenen Situationen braucht, kann als Senior einen Begleitdienst in Anspruch nehmen. Dieser bringt Sie nicht nur zum gewünschten Ziel, sondern hilft Ihnen auch z. B. beim Kofferpacken, Tragen der Einkäufe oder unterstützt Sie beim Arztbesuch. Mit einer Begleitung können Sie soziale Kontakte leichter aufrechterhalten und an Veranstaltungen teilnehmen. Für demenzerkrankte Menschen sind Begleitdienste ebenfalls ein wertvolles Angebot.

Wann besteht Anspruch auf einen Fahr- oder Begleitdienst? Anspruch

Menschen, die pflegebedürftig, blind, geh- oder schwerbehindert sind, haben ein Recht auf Fahr- und Begleitdienste. Auch Patienten, die regelmäßig zur Dialyse oder zu einer Krebsbehandlung gebracht werden müssen, können den Fahr- oder Begleitdienst beanspruchen. Pflegebedürftige, die stundenweise in einer Tages oder Nachtpflege untergebracht sind, profitieren ebenfalls von diesen Dienstleistungen.

Wo finde ich Fahr- und Begleitdienste? Wo finde ich Fahr- und Begleitdienste?

Fahr- oder Begleitdienste werden von Wohlfahrtsverbänden, ehrenamtlichen Helfern der Gemeinden und von privaten Firmen angeboten. Bekannt in allen Regionen Deutschlands sind der Arbeiter Samariterbund, das Deutsche Rote Kreuz, die Caritas, Malteser, Johanniter und etliche weitere Verbände. Auch Kirchengemeinden haben soziale Dienste, an die Sie sich wenden können.

Kosten und Finanzierung der Dienste Kosten und Finanzierung der Dienste

Ehrenamtliche Begleitdienste sind gratis, freuen sich jedoch über eine kleine Aufwandsentschädigung. Fahrdienste von karitativen Einrichtungen und privaten Firmen berechnen sich eine bestimmte Summe pro Stunde zuzüglich Kilometergeld.

Diese Ausgaben bekommen Sie erstattet, wenn Sie schwerbehindert sind oder eine Verordnung vom Arzt vorlegen. Diese bekommen Sie allerdings nur in Ausnahmefällen, wenn Sie z. B. zu einer ambulanten medizinischen Therapie gebracht werden müssen. Zudem muss die Verordnung von Ihrer Krankenkasse geprüft werden, bevor sie die Kosten übernimmt.

Pflegeexperte Florian Seybecke

Pflegeexperte Florian Seybecke

Fachliche Expertise

  • Schulungsbeauftragter und Dozent

  • Fachkoordinator für neurologische Langzeitrehabilitation

  • Pflegedienstleitung und Schulungsbeauftragter

  • Fachkraft in der außerklinischen Intensivpflege

  • Ausbildung zum examinierten Altenpfleger

Xing-Profil

Pflegeexperte bei Wohnen im Alter

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