Was kostet Pflege? Finanzierung der Pflegekosten
Da das Wohnen und die Pflege mit zunehmendem Alter eine wichtige Rolle spielen, ist es notwendig sich Gedanken über etwaige Kosten zu machen.
Die Faktoren sind eng mit der Auswahl der entsprechenden Pflegeform verbunden. Möchte man eher im Pflegeheim untergebracht werden, oder bietet es sich an häuslich – also ambulant – versorgt zu werden?
Wohnen im Alter gibt in diesem Ratgeber einen Einblick in die Kosten und Finanzierung der Pflege.
Ambulante Pflege Ambulante Pflege
Durch die ambulante, beziehungsweise häusliche Pflege erhalten pflegebedürftige Senioren medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Unterstützung. Die Pflege selbst kann sowohl von Angehörigen als auch von externen Pflegediensten übernommen werden. Dies richtet sich häufig nach dem zeitlichen Aufwand der Pflege. So kann die Pflege nur einige Male in der Woche erfolgen, in einigen Fällen aber auch täglich benötigt werden. Das Ziel der ambulanten Pflege ist es, die pflegebedürftige Person so weit zu unterstützen, dass sie das heimische Wohnumfeld nicht verlassen muss.
Die Leistungen, die die häusliche Pflege umfassen, sind die Grundversorgung, die hauswirtschaftliche Versorgung, die Seniorenbetreuung, die Verhinderungspflege sowie die ambulante Tages- und Nachtpflege.
Wer zahlt für die Pflege im eigenen Zuhause?
In der Regel übernimmt die Krankenkasse alle pflegebedingten Aufwendungen, die der Behandlungspflege zugeordnet und aufgrund einer gestellten Diagnose durch den Hausarzt verordnet werden. Den Großteil der ambulanten Pflegeleistungen – also Pflegesachleistungen, Pflegegeld sowie Pflegehilfsmittel - übernimmt die Pflegekasse.
Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um die Kosten der häuslichen Pflege zu decken, werden die Pflegebedürftigen pflichtig. Sollte das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen müssen Angehörige die Differenz zwischen den Leistungen der Kasse und den tatsächlichen ambulanten Pflegekosten übernehmen, den so genannten Elternunterhalt. Sollten die Angehörigen den Pflegebedürftigen finanziell nicht unterstützen können, dann kann Sozialhilfe in Form von „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden.
Ratgeber: Ambulante Pflege
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Unterschiede Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationslösung Unterschiede Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationslösung

Pflegegeld
Die Überweisung des Pflegegeldes erfolgt durch die Pflegekasse direkt an den Pflegebedürftigen, der über die finanziellen Mittel grundsätzlich frei verfügen kann. In den meisten Angelegenheiten wird das Pflegegeld als Anerkennung der Mühe oder Aufwandsentschädigung an die pflegende Person weitergegeben.
Pflegesachleistung
Pflegesachleistungen werden ausgezahlt, um die häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste zu finanzieren. Diese bieten Hilfe bei der Grundpflege des Pflegebedürftigen sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung an. Auch Betreuungsleistungen können durch die Pflegesachleistungen abgedeckt werden.
Kombinationsleistung
Auch die Kombinationslösung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung kann eine optimale Versorgung des Bedürftigen gewährleisten. Hierbei findet eine prozentuale Verteilung statt. Werden z.B. 70% der Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, können dem Bedürftigen zusätzlich noch 30% des Pflegegeldes ausgezahlt werden.
Beispiel
Frau Maier ist pflegebedürftig und dem Pflegegrad 3 zugeordnet. Somit stehen ihr 573,00 € Pflegegeld oder 1.432,00 € Pflegesachleistungen zu.
Da ihre Tochter noch berufstätig ist, sie aber bei täglichen Besuchen im Alltag unterstützen möchte, entscheidet sich Frau Maier für die Kombinationslösung.
Monatlich kostet der Pflegedienst 1.145,60 € und beansprucht damit 80 % der Pflegesachleistungen. Die verbleibenden 20 % dürfen nun von den 573,00 € Pflegegeld abgerechnet werden. Somit steht Frau Maier noch ein Pflegegeld in Höhe von 114,60 € zu.
Insgesamt verfügt Frau Müller durch die Kombinationslösung über einen Betrag von 1.260,20 € für ihre Pflege und Unterstützung und genießt die Vorteile beider Formen der ambulanten Pflege.
Die 1.145,60 € Pflegesachleistung geht direkt an den ambulanten Pflegedienst, der den Betrag mit der Pflegekasse abrechnet. Das Pflegegeld (114,60 €) erhält Frau Maier auf das eigene Konto und kann damit die Untersützung ihrer Tochter honorieren. Ob sie das Pflegegeld ihrer Tochter gibt oder selbst behält, kann Frau Maier individuell entscheiden.
Übersicht: Pflegeleistungen und Pflegegeld - Stand Januar 2024 Übersicht: Pflegeleistungen und Pflegegeld - Stand Januar 2024
Hinweis
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € dient der Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der Betrag gilt für alle Pflegegrade. Diese Leistungen sind zweckgebunden und sollen die pflegenden Angehörigen entlasten, indem sie den Pflegebedürftigen durch ein externes Angebot wie Tagespflege, wöchentliche Bewegungsgruppen oder Einsatz ehrenamtlicher Betreuung gut versorgt wissen. Diese Leistungen müssen von der Pflegekasse anerkannt sein. Es besteht die Möglichkeit bis zu 40% der Pflegesachleistungen zur Entlastung zu nutzen (Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden). Weiterhin können die Beträge innerhalb eines Jahres gespart werden, um zum Beispiel einmal jährlich eine ganze Woche Auszeit zu nehmen. Die Leistung wird nur gezahlt, wenn bei der Pflegekasse entsprechende Rechnungen der Angebote eingereicht werden. Sie können in Vorkasse gehen oder einen Abtretungsvertrag unterzeichnen, indem die Pflegekasse direkt mit dem Anbieter abrechnet.
Veränderung des Wohnumfeldes Veränderung des Wohnumfeldes
Wird ein Senior zum Pflegefall und möchte solange wie möglich in den eigenen vier Wänden gepflegt werden, ist es häufig sinnvoll, das Wohnumfeld bedarfsgerecht umzubauen. Wichtig hierbei ist vor allem die Sicherheit des Pflegebedürftigen.
Zur Finanzierung solcher Maßnahmen kann bei der Pflegekasse ein Antrag zur Verbesserung des Wohnumfeldes gestellt werden. Wird dieser bewilligt, kann für die Umbaumaßnahmen zur Ermöglichung der häuslichen Pflege mit einer Beihilfe von bis zu 4.000 € durch die Kasse gerechnet werden.
Voraussetzung für die Hilfe durch die Kasse ist, dass die Umbauten zu einer Erleichterung der Pflege im häuslichen Umfeld beitragen und / oder die Wiederherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung des Bedürftigen unterstützen.
Es kann außerdem ein formloser Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Im besten Fall legen Sie direkt einen Kostenvoranschlag mit dazu. Ein Antrag kann auch nach einer Empfehlung durch den Medizinischen Dienst (MD) erfolgen. Dieser erstellt Empfehlungen zur Anpassung des Wohnumfeldes.
Pflegeheim Pflegeheim
Sollte die ambulante Pflege keine angemessene Versorgungsituation für die bedürftige Pflegeperson darstellen, ist die Unterbringung in ein Pflegeheim eine passende Alternative. Da Seniorenheime häufig nicht günstig sind, kann die Kostenfrage in vielen Fällen Überlegungen nach eventuellen Finanzierungsmöglichkeiten nach sich ziehen.

Monatliche Kosten für das Pflegeheim
Die monatlichen Pflegekosten im Pflegeheim sind alles andere als niedrig. Mit dem sogenannten Heimentgelt wird allerdings nicht nur eine Unterkunft, sondern eine umfassende Rundumversorgung finanziert. Die Heimkosten müssen von den Senioren selbst getragen werden. Sie sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig und setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Kosten für Unterkunft: Lage, Ausstattung des Zimmers
Verpflegungskosten: Finanzierung einer Vollverpflegung
Pflegekosten: Entlohnung für fachlich ausgebildetes Personal
Investitionskosten: Beiträge für die Instandhaltung des Gebäudes oder der Einrichtung.
Wer zahlt was?
Grundsätzlich muss jeder Senior selbst für die Unterbringung in einem Pflegeheim aufkommen. Sofern keine finanziellen Rücklagen bestehen, muss auf ein eventuell vorhandenes Eigenheim, Aktien oder sonstiges Eigentum zurückgegriffen werden. Auch Angehörige, d.h. Ehepartner und Kinder, können pflichtig werden, um die Kosten zu decken.
Finanzierung von außen
Während der pflegebedürftige Senior und dessen Kinder in der Pflicht sind, für die Unterbringungs- und Investitionskosten aufzukommen, werden anfallende Pflegekosten bei der Pflegekasse geltend gemacht. Damit ist im Grunde lediglich die Finanzierung der Kosten nötig, die auch bei einem Leben in den eigenen vier Wänden anfallen würde.
Reichen die finanziellen Mittel trotz der Unterstützung durch die Kasse nicht aus, kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege bei dem zuständigen Amt für Soziales gestellt und somit Sozialhilfe beantragt werden.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Wie bereits angedeutet, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der entstehenden Wohnheimkosten. Sie ist für den Bereich der Pflege zuständig und kümmert sich somit um die pflegebedingten Kosten. Ist der betroffene Senior einem Pflegegrad zugeordnet, erhält dieser finanzielle Beihilfe in einem Maße, die vom individuellen Pflegegrad abhängig ist.
Die Investitionskosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind Bestandteil der Eigenleistung und sind nicht von den Pflegesachleistungen der Pflegekassen abgedeckt.
Höhe der Leistungen
Die Erhebung der jeweiligen Leistungen der zuständigen Kasse wurde zum 1. Januar 2017 mit dem Pflegestärkungsgesetz II angepasst und ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Durch den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil sind die pflegebedingten Kosten für alle Bewohner der Pflegegrade 2-5 eines Pflegeheims gleich hoch.
Übersteigt die Höhe der Pflegekassenleistung den pflegebedingten Eigenanteil, darf die Differenz verwendet werden, um die restlichen Kosten des Pflegeheims zu decken.
Seit dem 01. Januar 2022 beteiligt sich die Pflegekasse neben den Pflegesachleistungen auch mit einem zusätzlichen Leistungszuschlag an den Heimkosten. Die Höhe des Leistungszuschlags richtet sich nach der Dauer des Heimaufenthaltes. Je länger ein Bewohner in einer stationären Einrichtung lebt, desto höher ist der Leistungszuschlag. Der Zuschuss beträgt seit Januar 2024 bei einer Verweildauer von:
- 0 bis 12 Monaten 15 %
- 13 bis 24 Monaten 30 %
- 25 bis 36 Monaten 50 %
- mehr als 36 Monaten 75 %
Die hierbei final verbleibenden Restkosten müssen selbst aufgebracht werden.
Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen
- Was kostet ein Pflegeheim?
- Ambulante Pflege: Wer zahlt was?
- Elternunterhalt – wenn Kinder für die Eltern haften

Pflegeexpertin Evelyn Larisch
Fachliche Expertise
Pflegeexpertin Schwerpunkt Palliative Care
Palliativpflegefachkraft
Abschluss Master of Arts Public Health/Pflegewissenschaft
Abschluss Bachelor of Arts Pflegewissenschaft