Was kostet Pflege? Finanzierung der Pflegekosten

Ein Pflegeheim ist sinnvoll, wenn zu Hause nicht ausreichend gepflegt werden kann oder rund um die Uhr Betreuung nötig ist. Die Kosten liegen oft zwischen 2.500 und 4.000 € im Monat, je nach Pflegegrad, Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Pflegekosten, während Unterkunft und Essen meist selbst getragen werden müssen.

Reicht das eigene Einkommen nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe unterstützen. So behält man frühzeitig den Überblick über Finanzierung und mögliche Pflegeformen.

Übersicht: Pflegeleistungen und Pflegegeld Übersicht: Pflegeleistungen und Pflegegeld

Stand: Januar 2026

PflegegradPflegesachleistungPflegegeldEntlastungsbetrag
10 €0 €131 €
2796 €347 €131 €
31.497 €599 €131 €
41.859 €800 €131 €
52.299 €990 €131 €
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Hinweis

Der zweckgebundene Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht Versicherten aller Pflegegrade zur Verfügung. Er dient dazu, pflegende Angehörige durch anerkannte Angebote wie Tagespflege, Betreuungsgruppen oder Alltagsbegleiter zu entlasten.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen können zusätzlich für Entlastungsangebote umgewandelt werden (Antrag erforderlich).

  • Ansparfunktion: Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden.

  • Abrechnung: Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage von Rechnungen anerkannter Anbieter. Sie können in Vorkasse gehen oder per Abtretungserklärung eine direkte Abrechnung zwischen Kasse und Anbieter ermöglichen.

Pflegegeld

Die Überweisung des Pflegegeldes erfolgt durch die Pflegekasse direkt an den Pflegebedürftigen, der über die Mittel grundsätzlich frei verfügen kann. Meist wird es als Anerkennung oder Aufwandsentschädigung an die pflegende Person weitergegeben.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen dienen der Finanzierung der häuslichen Pflege durch professionelle ambulante Pflegedienste. Diese unterstützen bei der Grundpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie bei Betreuungsleistungen.

Kombinationsleistung

Die Kombinationsleistung ermöglicht eine flexible Aufteilung zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld. Hierbei findet eine prozentuale Verrechnung statt: Wird beispielsweise nur 70 % des Sachleistungsbudgets für den Pflegedienst verbraucht, werden die verbleibenden 30 % anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.

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Beispiel

Frau Maier ist pflegebedürftig und dem Pflegegrad 3 zugeordnet. Damit stehen ihr monatlich entweder 599 € Pflegegeld oder 1.497 € Pflegesachleistungen zur Verfügung.

Da ihre Tochter berufstätig ist, sie aber bei täglichen Besuchen im Alltag unterstützen möchte, entscheidet sich Frau Maier für die Kombinationslösung.

Die Rechnung:

  1. Inanspruchnahme Sachleistung: Der ambulante Pflegedienst stellt monatlich 1.197 € in Rechnung. Das entspricht exakt 80 % ihres Budgets für Pflegesachleistungen (1.497 €).

  2. Verbleibender Anteil: Da 80 % verbraucht sind, bleiben noch 20 % des Anspruchs offen.

  3. Auszahlung Pflegegeld: Frau Maier erhält nun 20 % ihres zustehenden Pflegegeldes (599 €) ausgezahlt. Das sind 119 €.

Insgesamt profitiert Frau Maier von Leistungen im Wert von 1.316 €.

  • Die 1.197 € für den Pflegedienst werden direkt von der Pflegekasse mit dem Anbieter abgerechnet.

  • Die 119 € Pflegegeld werden Frau Maier direkt auf ihr Konto überwiesen. Mit diesem Betrag kann sie die Unterstützung ihrer Tochter honorieren oder ihn für zusätzliche private Hilfen verwenden.

Ambulante Pflege Ambulante Pflege

Durch die ambulante, beziehungsweise häusliche Pflege erhalten pflegebedürftige Senioren medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Unterstützung. Die Pflege selbst kann sowohl von Angehörigen als auch von externen Pflegediensten übernommen werden. Dies richtet sich häufig nach dem zeitlichen Aufwand der Pflege. So kann die Pflege nur einige Male in der Woche erfolgen, in einigen Fällen aber auch täglich benötigt werden. Das Ziel der ambulanten Pflege ist es, die pflegebedürftige Person so weit zu unterstützen, dass sie das heimische Wohnumfeld nicht verlassen muss.

Die Leistungen, die die häusliche Pflege umfassen, sind die Grundversorgung, die hauswirtschaftliche Versorgung, die Seniorenbetreuung, die Verhinderungspflege sowie die ambulante Tages- und Nachtpflege.

Wer zahlt für die Pflege im eigenen Zuhause?

In der Regel übernimmt die Krankenkasse alle pflegebedingten Aufwendungen, die der Behandlungspflege zugeordnet und aufgrund einer gestellten Diagnose durch den Hausarzt verordnet werden. Den Großteil der ambulanten Pflegeleistungen – also Pflegesachleistungen, Pflegegeld sowie Pflegehilfsmittel - übernimmt die Pflegekasse.

Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um die Kosten der häuslichen Pflege zu decken, werden die Pflegebedürftigen pflichtig. Sollte das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen müssen Angehörige die Differenz zwischen den Leistungen der Kasse und den tatsächlichen ambulanten Pflegekosten übernehmen, den so genannten Elternunterhalt. Sollten die Angehörigen den Pflegebedürftigen finanziell nicht unterstützen können, dann kann Sozialhilfe in Form von „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden.

Ratgeber: Ambulante Pflege

Veränderung des Wohnumfeldes Veränderung des Wohnumfeldes

Wird ein Senior zum Pflegefall und möchte solange wie möglich in den eigenen vier Wänden gepflegt werden, ist es häufig sinnvoll, das Wohnumfeld bedarfsgerecht umzubauen. Wichtig hierbei ist vor allem die Sicherheit des Pflegebedürftigen.

Zur Finanzierung solcher Maßnahmen kann bei der Pflegekasse ein Antrag zur Verbesserung des Wohnumfeldes gestellt werden. Wird dieser bewilligt, kann für die Umbaumaßnahmen zur Ermöglichung der häuslichen Pflege mit einer Beihilfe von bis zu 4.180 € durch die Kasse gerechnet werden.

Voraussetzung für die Hilfe durch die Kasse ist, dass die Umbauten zu einer Erleichterung der Pflege im häuslichen Umfeld beitragen und / oder die Wiederherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung des Bedürftigen unterstützen.

Es kann außerdem ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Im besten Fall legen Sie direkt einen Kostenvoranschlag mit dazu. Ein Antrag kann auch nach einer Empfehlung durch den Medizinischen Dienst (MD) erfolgen. Dieser erstellt Empfehlungen zur Anpassung des Wohnumfeldes. Wenn mehrere Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft zusammenleben, kann der Betrag auf bis zu 16.720 € pro Maßnahme steigen.

Was kostet ein Pflegeheim? Was kostet ein Pflegeheim?

Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht, um eine pflegebedürftige Person angemessen zu versorgen, kann ein Pflegeheim eine gute Alternative sein. Pflegeheime bieten rund um die Uhr Betreuung, medizinische Versorgung und soziale Angebote. Gleichzeitig sind sie mit hohen Kosten verbunden, sodass viele Angehörige und Betroffene sich früh Gedanken über Finanzierungsmöglichkeiten machen.

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Monatliche Kosten für das Pflegeheim

Die monatlichen Heimkosten sind oft höher, als man zunächst denkt. Denn das sogenannte Heimentgelt deckt nicht nur das Wohnen, sondern die vollständige Versorgung inklusive Pflege, Betreuung und Verpflegung. 

Kostenzusammensetzung

  • Unterkunft:

    Zimmer, Reinigung, Strom und allgemeine Wohnkosten 

  • Verpflegung:

    Tägliche Mahlzeiten 

  • Pflegekosten:

    Betreuung und Versorgung durch Fachpersonal 

  • Investitionskosten:

    Instandhaltung, Ausstattung und Modernisierung des Gebäudes 

In einigen Bundesländern kommen außerdem Ausbildungskosten hinzu. Diese finanzieren die Pflegeausbildung und werden anteilig auf die Bewohner umgelegt. 

Wer zahlt die Pflegeheimkosten?

Grundsätzlich muss jeder Bewohner die Heimkosten selbst tragen. Die Pflegekasse übernimmt nur den Anteil, der direkt mit der Pflege zusammenhängt. Kosten für Unterkunft, Essen, Gebäude und Ausbildung liegen im Eigenanteil. 

Wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Elternunterhalt leisten. Kann auch das nicht greifen, gibt es beim Sozialamt die Möglichkeit der Hilfe zur Pflege.

Wie setzt sich der Eigenanteil zusammen?

Viele gehen davon aus, dass mit einem Pflegegrad fast alle Kosten übernommen werden. Das stimmt so nicht: Die Pflegeversicherung zahlt nur einen festen Zuschuss zu den pflegebedingten Kosten. 

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So funktioniert es im Detail

  1. Das Heim berechnet das Pflegeentgelt

  2. Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen festen Anteil

  3. Der verbleibende Rest ist der pflegebedingte Eigenanteil. Auf diesen gibt es zusätzlich einen Leistungszuschlag, der mit der Dauer des Heimaufenthaltes steigt

  4. Zu diesem Betrag kommen die Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, die nicht übernommen werden

Wichtig: Der Leistungszuschlag reduziert nur den pflegebedingten Anteil. Die Kosten für Zimmer, Essen und Gebäude müssen immer selbst getragen werden. Deshalb liegen die monatlichen Eigenanteile in der Praxis oft bei deutlich über 2.000 € – selbst mit Pflegegrad. 

Pflegekasse - was wird übernommen?

Pflegebedingte Kosten

Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad einen festen Zuschuss zu den pflegebedingten Kosten. 

  • Pflegegrad 1: 131 € pro Monat 

  • Pflegegrade 2–5: fester einrichtungseinheitlicher Betrag 

Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer

Staffelung

  • 0–12 Monate: 15 % 

  • 13–24 Monate: 30 % 

  • 25–36 Monate: 50 % 

  • ab 37 Monate: 75 % 

    Alle Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und die verbleibenden Restkosten müssen weiterhin selbst getragen werden. 

Häufige Fragen zu den Pflegekosten Häufige Fragen zu den Pflegekosten

Wie hoch sind die monatlichen Gesamtkosten für ein Pflegeheim im Durchschnitt?

Die Gesamtkosten für einen Heimplatz setzen sich aus Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Im bundesweiten Durchschnitt müssen Bewohner mit Gesamtkosten zwischen 3.000 € und 4.500 € pro Monat rechnen. Die Pflegekasse übernimmt davon jedoch einen Teil, der vom jeweiligen Pflegegrad abhängt.

Wie hoch ist der tatsächliche Eigenanteil, den ich monatlich selbst zahlen muss?

Trotz der Zuschüsse durch die Pflegekasse bleibt ein Eigenanteil, den Bewohner privat tragen müssen. Im ersten Jahr des Heimaufenthalts liegt dieser Eigenanteil im Bundesdurchschnitt derzeit bei ca. 2.700 € bis 3.200 € pro Monat. Durch steigende Leistungszuschläge der Pflegekasse sinkt dieser Betrag mit zunehmender Dauer des Aufenthalts.

Wann muss ich den Antrag auf Pflegeleistungen stellen?

Pflegeleistungen werden nicht rückwirkend gezahlt. Der Anspruch beginnt frühestens mit dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde. Es empfiehlt sich daher, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, auch wenn die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erst später erfolgt.

Wie verringert sich der Eigenanteil im Pflegeheim über die Zeit?

Die Pflegekasse zahlt je nach Aufenthaltsdauer einen steigenden Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil. Im ersten Jahr liegt dieser bei 15 %, im zweiten Jahr bei 30 %, im dritten bei 50 % und ab dem vierten Jahr bei 75 %. Dadurch sinkt die monatliche finanzielle Belastung für Bewohner, die länger im Heim leben, deutlich.

Was passiert, wenn mein Erspartes für das Pflegeheim nicht ausreicht?

In diesem Fall greift die Sozialhilfe in Form der Hilfe zur Pflege. Zuvor muss jedoch das eigene Vermögen bis auf ein Schonvermögen eingesetzt werden. Seit dem Angehörigenentlastungsgesetz werden Kinder erst zur Kasse gebeten, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen 100.000 € überschreitet.

Kann ich Pflegesachleistungen und Pflegegeld jeden Monat neu aufteilen?

Ja, bei der Kombinationsleistung findet die Abrechnung monatlich spitz statt. Wenn der Pflegedienst in einem Monat weniger Leistungen erbringt, erhöht sich automatisch der Anteil des ausgezahlten Pflegegeldes für diesen Zeitraum. Das bietet maximale Flexibilität bei der Organisation der häuslichen Pflege.

Werden die Kosten für einen bedarfsgerechten Umbau der Wohnung voll übernommen?

Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Maßnahme für die Verbesserung des Wohnumfeldes. Übersteigen die Kosten für den Umbau diesen Betrag, muss die Differenz privat getragen werden, sofern keine weiteren Fördermittel in Anspruch genommen werden können.

Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen

Pflegeexpertin Evelyn Larisch

Pflegeexpertin Evelyn Larisch

Fachliche Expertise

  • Pflegeexpertin Schwerpunkt Palliative Care

  • Palliativpflegefachkraft

  • Abschluss Master of Arts Public Health/Pflegewissenschaft

  • Abschluss Bachelor of Arts Pflegewissenschaft

Xing-Profil

Pflegeexpertin bei Wohnen im Alter