Umgang mit Sterben
Tod und Sterben sind ein fester Bestandteil des Lebens. So gehören auch die Sterbebegleitung und der Tod des Pflegebedürftigen zu der Pflege eines Angehörigen. Für die Pflegepersonen ist dies oft keine leichte Aufgabe, da sie das Thema Tod persönlich betrifft und oft mit vielen Ängsten behaftet ist.
Wie also umgehen mit Tod und Sterben in der Pflegebeziehung? Wie kann der Sterbeprozess unterstützt werden? Wie geht es nach dem Tod des Pflegebedürftigen weiter?
Wohnen-im-Alter hat das Wichtigste über den Umgang mit dem Tod in der Pflegebeziehung im Ratgeber zusammengefasst.
Umgang mit dem Tod in der Pflegebeziehung Umgang mit dem Tod in der Pflegebeziehung
Der Tod und das damit verbundene Sterben eines Pflegebedürftigen sind auch in der Pflegebeziehung von Bedeutung. Gerade wenn sich der Zustand des pflegebedürftigen Angehörigen zunehmen verschlechtert, wirkt sich dies auch auf den Pflegenden und die gemeinsame Pflegebeziehung aus.
Auswirkungen auf die Pflegebeziehung
Tod und Sterben des Pflegebedürftigen belasten häufig auch die Pflegebeziehung des älteren Menschen und der Pflegeperson. Aus Unsicherheit und aufgrund von mit der Thematik verbundenen Ängsten wird das bevorstehende Ableben des pflegebedürftigen Angehörigen meist tabuisiert.
Wird das Thema verschwiegen, fühlen sich die Pflegebedürftigen häufig aber mit ihren Ängsten und Sorgen allein gelassen. Daher ist es wichtig, dass auch die letzten Lebenswochen so normal wie möglich verlaufen. Vor allem aber sollten die Pflegepersonen für den Pflegebedürftigen da sein und ihn in langen Gesprächen in der Bewältigung seiner Ängste und Sorgen unterstützen.
Gleichzeitig sollten die Pflegeperson und auch die Familie des Pflegebedürftigen bemüht sein, in den letzten Tagen und Wochen die Wünsche des Sterbenden zu erfüllen. Dabei sollten auch die eigenen Termine und Interessen hintenangestellt werden, um die letzten Tage im Rahmen der Möglichkeiten gemeinsam zu genießen.

Vorsorge treffen
Zeichnet sich eine Verschlechterung des Zustandes des Pflegebedürftigen ab, so sollten verschiedene Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. Möchte der Pflegebedürftige sicherstellen, dass in den letzten Tagen seines Lebens und auch nach seinem Tod in seinem Sinne gehandelt wird, so sollte er verschiedene Dokumente verfassen.
Dazu zählen:
Ethische Entscheidung
Auf diese Weise kann der Sterbende sicherstellen, dass seine Wünsche respektiert und umgesetzt werden.
Den Sterbeprozess unterstützen Den Sterbeprozess unterstützen
Auch die Begleitung des Sterbeprozesses ist Bestandteil der Pflege. Hierbei müssen die Pflegebedürftigen entscheiden, ob sie sich die Sterbebegleitung selbst zutrauen oder Unterstützung von außen durch die Palliativpflege in Anspruch nehmen wollen.
Palliativpflege
Die Palliativpflege versteht sich als ganzheitliche Betreuung. Dies bedeutet, dass Palliativpflegekräfte sich nicht nur um die medizinische Versorgung des Sterbenden kümmern, sondern auch bemüht sind, Symptome zu lindern und dadurch die verbleibende Lebensqualität zu erhalten oder so weit wie möglich zu verbessern. Darüber hinaus steht die Palliativpflege sowohl dem Sterbenden als auch dessen Angehörigen während des Sterbeprozesses zur Seite.

Die Palliativpflege wird entweder in Palliativstationen von Krankenhäusern angeboten oder in Hospizen. Auch im ambulanten Bereich gibt es Pflegedienste, die auf die Palliativpflege spezialisiert sind. Ist eine Betreuung durch eine Palliativpflegekraft gewünscht, so sollte die Entscheidung für eine Variante vor allem von den Wünschen des Sterbenden abhängig gemacht werden.
Sterbebegleitung durch pflegende Angehörige
Eine angemessene Sterbebegleitung kann aber auch durch pflegende Angehörige erbracht werden. Hierfür bieten Krankenhäuser, Pflegedienste, Hospize und die Diakonie spezielle Pflegeschulungen an. Diese geben den Angehörigen das notwendige Wissen mit, um die sterbenden Angehörigen in ihren letzten Tagen und Wochen begleiten zu können.
Nach dem Tod des Pflegebedürftigen Nach dem Tod des Pflegebedürftigen
Mit dem Tod des Pflegebedürftigen endet die Aufgabe Pflege noch nicht. Auch nach dem Tod des Angehörigen stehen noch einige Aufgaben an, die es zu erledigen gilt.
Aufgaben nach dem Tod
Nach dem Tod des pflegebedürftigen Seniors gilt es einige Aufgaben zu erledigen. Dazu gehören unter anderem folgende Punkte:
Beerdigung planen und organisieren
Eventuell angefertigtes Testament zur Vollstreckung dem Nachlassgericht zukommen lassen
Benachrichtigung von Versicherungen und weitere Angehörige
Wohnung versorgen, kündigen und räumen
Verträge kündigen
Um all die Aufgaben zu bewältigen, sollte sich die Pflegeperson Hilfe von weiteren Angehörigen holen. Auf diese Weise können die vielen Aufgaben untereinander geteilt werden und sind leichter durchzuführen. Zudem spendet der Zusammenhalt der Familie Trost und gibt Rückhalt.
Umgang mit der Trauer
Ist ein naher Angehöriger verstorben, sind Menschen häufig von großer Trauer betroffen. Dies betrifft vor allem Pflegepersonen, die den Pflegebedürftigen in der letzten Zeit seines Lebens intensiv betreut haben.
Häufig mischt sich die Trauer auch mit Wut oder Enttäuschung, da die Pflege den Zustand des älteren Menschen nicht verbessern und sein Leben nicht verlängern konnte. Auch Erleichterung über das Ende der intensiven Aufgabe der Pflege macht sich häufig bei den Pflegepersonen breit. Einerseits haben die Pflegepersonen nun ihr eigenes Leben zurück, andererseits war der Sterbeprozess auch für die Pflegenden eine große Belastung.
Tipps für die Trauer nach dem Tod
Welche Gefühle die Pflegeperson auch immer empfindet – es gibt keinen Grund sich für diese zu schämen und sollten zugelassen werden. Auch mit der Trauerbewältigung sollten die Pflegepersonen nicht allein sein. In den Wochen nach dem Tod des Pflegebedürftigen kann die eigene Familie einen großen Rückhalt bieten. Auch Selbsthilfe- und Gesprächsgruppen können eine Hilfe sein.
Die Pflege eines Sterbenden kann eine Belastung für die Pflegebeziehung darstellen. Dennoch sollte die Themen Sterben und Tod nicht tabuisiert werden. Stattdessen sollten die letzten Tage im Sinne des Pflegebedürftigen verbracht werden.

Pflegeexperte Florian Seybecke
Fachliche Expertise
Schulungsbeauftragter und Dozent
Fachkoordinator für neurologische Langzeitrehabilitation
Pflegedienstleitung und Schulungsbeauftragter
Fachkraft in der außerklinischen Intensivpflege
Ausbildung zum examinierten Altenpfleger