Sie suchen eine Einrichtung für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege? Starten Sie jetzt ihre Suche nach einem geeigneten Pflegeplatz für Kurzzeitpflege in Ihrer Nähe, indem Sie einen Ort oder eine PLZ in de Umgebungssuche eingeben. Im nächsten Schritt können Sie ihre Ergebnisse filtern, um nur noch Kurzzeitpflege-Einrichtungen anzeigen zu lassen. Oder suchen Sie bundesweit einen Kurzzeitpflegeplatz? Dann nützen Sie die Kriterien-Suche und wählen Sie zwischen über 8.500 Einrichtungen für Kurzzeitpflege die passende aus.
In der Kurzzeitpflege wird eine vorübergehende, stationäre Unterbringung von pflegebedürftigen Senioren in einem Altenheim oder Pflegeheim ermöglicht. Die Kurzzeitpflege wird oft kurzfristig und vor allem während kritischen Übergangsperioden benötigt. Die eng verwandte Verhinderungspflege ermöglicht eine vorübergehende Versorgung von häuslich gepflegten Senioren.
Es gibt eine Vielzahl von Situationen, die eine Kurzzeitpflege notwendig machen. Diese können beispielsweise sein:
- Zur Überbrückung, bis ein geeigneter Dauer-Heimplatz gefunden ist
- Wenn nach schweren Krankheiten oder einem Krankenhausaufenthalt eine professionelle Nachsorge durch Pflegefachpersonal nötig ist
- Wenn pflegende Familienangehörige in den Urlaub fahren wollen oder auf andere Weise kurzfristig verhindert sind
Voraussetzung für Kurzzeitpflege
Die Unterscheidung Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind auf zwei unterschiedliche Gründe für die Antragsstellung zurückzuführen.
Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege wird bei kurzfristiger Verhinderung der Pflegeperson, wegen Krankheit, Urlaub oder ähnlichem, beantragt. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige schon seit mindestens 6 Monaten einer Pflegestufe zugeordnet ist und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat.
Kurzzeitpflege: Voraussetzung für Kurzzeitpflege ist, dass die häusliche Pflege zeitweise nicht im erforderlichen Umfang möglich ist. Der Anlass zur Beantragung der Kurzzeitpflege darf jedoch ausschließlich in der Person des Pflegebedürftigen liegen. Dies kann beispielsweise eine vorübergehend erhöhte Pflegebedürftigkeit sein. Auch hier muss der Pflegebedürftige mindestens der Pflegestufe I zugeordnet sein. Die Beantragung der Pflegestufe kann auch kurzfristig erfolgen, wobei die Kosten der Kurzzeitpflege ab dem Datum der Antragstellung übernommen werden.
Kurzzeitpflege-Leistungsumfang
Sowohl die Kurzzeitpflege als auch die Verhinderungspflege kann für maximal 28 Tage im Kalenderjahr beantragt werden. Der Höchstbetrag liegt bei 1470 Euro in der Verhinderungspflege (seit 1.7.2008) und 1510 Euro in der Kurzzeitpflege (seit 1.1.2010).Die Kosten für Kurzeitpflege können in den verschiedenen Einrichtungen für Seniorenwohnen wie Altersheime oder Beutreutes Wohnen sehr unterschiedlich sein.
Kurzzeitpflege umfasst die Grundpflege, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden nicht übernommen. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Bei Arzt- oder Friseurbesuchen, Geburtstagen oder Kinobesuchen können Vertretungen aus dem Topf der Verhinderungspflege finanziert werden. Dies kann auch im Nachhinein bei der Pflegekasse geltend gemacht werden.