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Kurzzeitpflege im Alten- und Pflegeheim St. Maximilian Kolbe

Kurzzeitpflege im Alten- und Pflegeheim St. Maximilian Kolbe

 

 

Kurzzeitpflege


In der Kurzzeitpflege wird eine vorübergehende, stationäre Unterbringung von pflegebedürftigen Senioren in einem Altenheim oder Pflegeheim ermöglicht. Die Kurzzeitpflege wird oft kurzfristig und vor allem während kritischen Übergangsperioden benötigt.
Die eng verwandte Verhinderungspflege ermöglicht wie die Kurzzeitpflege eine vorübergehende Versorgung von häuslich gepflegten Senioren. Jedoch kann die Verhinderungspflege von beliebigen Personen und nicht nur durch Pflegeeinrichtungen erbracht werden.

Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll

Es gibt eine Vielzahl von Situationen, die eine Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege notwendig machen. Diese können beispielsweise sein:

  • Zur Überbrückung der Zeit, bis ein geeigneter Dauer-Heimplatz gefunden ist
  • Wenn nach schweren Krankheiten oder einem Krankenhausaufenthalt eine professionelle Nachsorge durch Pflegefachpersonal nötig ist
  • Wenn pflegende Familienangehörige in den Urlaub fahren wollen oder auf andere Weise kurzfristig verhindert sind

Voraussetzung

Die Unterscheidung Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind auf zwei unterschiedliche Gründe für die Antragsstellung zurückzuführen.

Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege wird bei kurzfristiger Verhinderung der Pflegeperson, wegen Krankheit, Urlaub oder ähnlichem, beantragt. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige schon seit mindestens 6 Monaten einer Pflegestufe zugeordnet ist und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat.

Kurzzeitpflege: Voraussetzung für Kurzzeitpflege ist, dass die häusliche Pflege zeitweise nicht im erforderlichen Umfang möglich ist. Der Anlass zur Beantragung der Kurzzeitpflege darf jedoch ausschließlich in der Person des Pflegebedürftigen liegen. Dies kann beispielsweise eine vorübergehend erhöhte Pflegebedürftigkeit sein. Auch hier muss der Pflegebedürftige mindestens der Pflegestufe I zugeordnet sein. Die Beantragung der Pflegestufe kann auch kurzfristig erfolgen, wobei die Kosten der Kurzzeitpflege ab dem Datum der Antragstellung übernommen werden.

Leistungsumfang

Sowohl die Kurzzeitpflege als auch die Verhinderungspflege kann für maximal 28 Tage im Kalenderjahr beantragt werden. Der Höchstbetrag liegt bei 1470 Euro in der Verhinderungspflege (seit 1.7.2008) und 1510 Euro in der Kurzzeitpflege (seit 1.1.2010).

Kurzzeitpflege umfasst die Grundpflege, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden nicht übernommen. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Bei Arzt- oder Friseurbesuchen, Geburtstagen oder Kinobesuchen können Vertretungen aus dem Topf der Verhinderungspflege finanziert werden. Dies kann auch im Nachhinein bei der Pflegekasse geltend gemacht werden.

Kurzzeitpflege auf Wohnen-im-Alter.de

Wohnen-im-Alter.de ist die große spezialisierte Plattform für Seniorenheime, Pflegeheime und Betreutes Wohnen im deutschsprachigen Raum. Wohnen-im-Alter.de erleichtert täglich tausenden älteren Menschen und ihren Angehörigen die Suche nach einem geeigneten Heimplatz.

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